Lieber Ronnie,

Ich habe eine nervige Frage zu 800.000 Baht, die eingezahlt werden müssen, und 65.000 Baht Einkommen, das nachgewiesen werden muss. Meine Frage ist, gelten dieselben Regeln, wenn Sie eine Tochter mit thailändischer Staatsangehörigkeit haben und mit einem Thailänder verheiratet sind?

Ich hoffe, dass ich eine positive Antwort auf meine Frage bekomme.

Bezüglich

Lunge John


Lieber Long John,

Verheiratet mit einem Thailänder sind es 400 Baht oder ein Einkommen von 000 Baht. Wenn Sie eine thailändische Tochter haben, gelten die gleichen Bedingungen.

Allerdings darf sie das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und muss offiziell in Thailand und unter Ihrem Dach leben. Natürlich müssen Sie auch nachweisen, dass sie offiziell Ihre Tochter ist.

Dies sind im Großen und Ganzen die Bedingungen, aber für Einzelheiten besuchen Sie am besten die Einwanderungsbehörde.

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Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatYa

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