Visum für Thailand: Ich bin behindert und möchte für 1 Jahr nach Thailand

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Posted in Visumsfrage
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26 März 2019

Lieber Ronnie,

Ich lese dieses Forum schon seit einiger Zeit, um Informationen für einen Visumsantrag zu erhalten. Mittlerweile sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.

Nur eine kleine Erklärung unseres Plans. Anfang Oktober werde ich 50 Jahre alt und bin voll arbeitsunfähig (WAO) und in den Niederlanden gemeldet. Meine Frau ist Kolumbianerin und hat einen niederländischen Pass, genau wie mein 10-jähriger Sohn, der in den Niederlanden geboren wurde. Allerdings wurden sie in den Niederlanden abgemeldet, da sie seit nunmehr zwei Jahren bis kommenden September in Kolumbien leben. Aufgrund der Schulpflicht sind sie in den Niederlanden auch nicht gemeldet. Die Absicht ist, mit uns dreien für mindestens ein Jahr nach Thailand zu gehen.

Ist es sinnvoll, ein Nichteinwanderungsvisum der Kategorie O für die mehrfache Einreise zu beantragen und dann alle drei Monate das Land zu verlassen? Ich glaube, ich habe auch gelesen, dass man 3 Jahr in Thailand bleiben kann, dann aber zur Einwanderungsbehörde in Bangkok gehen muss, oder ist das auch an dem Ort möglich, an dem wir uns niederlassen werden? Und wie sieht der aktuelle Finanzbedarf aus?

Meine WAO-Leistung ist möglicherweise nicht hoch genug, aber ich verfüge über Mieteinnahmen. Ich gehe davon aus, dass bei der Botschaft auch ein Visum-Unterstützungsschreiben erstellt werden muss?

Da die Visainformationen auf der Website recht dürftig sind, stelle ich Ihnen diese Frage.

Mit freundlichen Grüßen,

Marco


Lieber Mark,

Sie müssen zunächst sicherstellen, dass Sie 50 Jahre alt sind, wenn Sie es auf die Art und Weise eines Nichteinwanderers versuchen möchten. Ob Sie dann bei der thailändischen Botschaft in Den Haag ein Nichteinwanderungsvisum „O“ für die mehrfache Einreise erhalten können, ist die Frage. Dort wird die Vorlage eines Nachweises über die (vorzeitige) Pensionierung verlangt, das verstehe ich mehrfach.

Aber eigentlich benötigen Sie nur dann einen „O“-Einzeleintrag für Nichteinwanderer, wenn Sie ohnehin eine Verlängerung planen. Sie erhalten bei Ihrer Ankunft zunächst einen 90-tägigen Aufenthalt und können diesen dann um ein Jahr verlängern. In Thailand können dann Ihre Frau und Ihr Sohn als „Unterhaltsberechtigte“ verlängern, so dass nur Sie die finanziellen Voraussetzungen erfüllen müssen.

Sie müssen Thailand nicht alle 90 Tage verlassen.

Aber um zuerst die „O“-Einzeleinreise für Nichteinwanderer zu bekommen, ist es vielleicht besser, zum Konsulat in Amsterdam oder vielleicht sogar in Essen (Deutschland) zu gehen, denke ich. Nach meinen Informationen und auch auf der Website des Konsulats in Amsterdam reichen 50 Jahre aus. Normalerweise bekommen Ihre Frau und Ihr Kind das, auch wenn Ihre Frau noch keine 50 Jahre alt ist.

Die Website ist derzeit nicht verfügbar, aber das ist der Link. Kannst du es dir später ansehen, wenn es wieder in der Luft ist? www.royalthaiconsulateamsterdam.nl/index.php/visa-service/visum-aanvragen

In jedem Fall benötigen Sie weiterhin den Reisepass Ihrer Frau und Ihres Sohnes, um auch für diese ein Visum zu beantragen. Oder werden sie es in Kolumbien beantragen? Ich vermute, dass Letzteres die Sache noch komplizierter machen wird.

Ich werde hier nicht alles noch einmal wiederholen, da der TB Immigration Info Brief 022/19 – Das Thai-Visum (7) – Das „O“-Visum für Nichteinwanderer (1/2) gerade veröffentlicht wurde. Hier geht es um das „O“ für Nichteinwanderer, wie man sich bewirbt. https://www.thailandblog.nl/dossier/visum-thailand/immigration-infobrief/tb-immigration-info-brief-022-19-het-thaise-visum-7-het-non-immigrant-o-visum- 1-2/

Heute oder morgen erscheint auch die Fortsetzung „TB Immigration Info Letter 024/19 – Das Thai-Visum (8) – Das Nichteinwanderungsvisum „O“ (2/2)“

Dabei geht es darum, Ihren Aufenthalt in Thailand zu verlängern. Ich empfehle Ihnen, das alles zuerst zu lesen.

Ich empfehle auch unbedingt, sich vorab an die Botschaft und/oder das Konsulat zu wenden, um Ihre Situation dort zu schildern, denn „alltäglich“ kann man seine Situation kaum nennen….

Das heißt natürlich nicht, dass es keine Lösung gibt.

Und dann die Schulpflicht Ihres Sohnes.

Ich werde darauf nicht antworten, weil ich sowieso nicht viel darüber weiß oder mir dessen nicht bewusst bin, aber ich gehe davon aus, dass Sie ...

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatYa

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