Sehr geehrte Redakteure,

Problem, ich lebe seit 3 ​​Jahren mit einem Touristenvisum (doppelte Einreise) in Thailand, da ich zu jung für ein Ruhestandsvisum bin und keine 800.000 auf der Bank für ein weiteres Visum in Thailand habe.

Das Problem ist nun, dass ich auf dem Landweg nur 3 x 14 Tage hinbekomme, oder 3x fliege und 3x 30 Tage bzw. maximal 90 Tage Zeit habe, um Thailand zu verlassen. Mein Reisepass ist noch neu und hat noch 30 Seiten, daher glaube ich nicht, dass ich einen neuen beantragen kann.

Meine Familie lebt in Thailand, einschließlich meiner Frau und zwei Söhnen im Alter von 18 und 20 Jahren.

Regards,

Pete


Lieber Pete,

Warum ein „Touristenvisum“? Wenn Sie offiziell verheiratet sind, können Sie ein Nichteinwanderungsvisum „O“ beantragen. Es gibt keine Altersbeschränkung, wenn Sie mit einer Thailänderin verheiratet sind, was Ihren Angaben zufolge auch der Fall ist. Anschließend können Sie die Aufenthaltsdauer, die Sie mit diesem Visum erhalten (90 Tage), bei der Einreise um ein Jahr verlängern. Kostet 1900 Baht.

Der finanzielle Bedarf für diese Erweiterung ist nicht hoch. Mindestens 40.000 Baht Einkommen oder 400.000 Baht auf einem Bankkonto. Es sind noch einige andere Formulare/Nachweise vorzulegen, aber auch diese sind nicht unüberwindbar (siehe Dossier Visum Thailand).

Erwähnen Sie vielleicht auch, dass Sie, wenn Sie offiziell mit einem Thailänder verheiratet sind oder Kinder mit thailändischer Staatsangehörigkeit haben und Ihre Frau/Ihre Kinder in Thailand leben, jeden Aufenthaltszeitraum auch um 60 Tage verlängern können.

Wenn Sie beispielsweise mit einer „Visumbefreiung“ (15/30 Tage) oder mit einem Touristenvisum (60 Tage) nach Thailand einreisen, können Sie diesen Aufenthaltszeitraum um 60 Tage statt um 30 Tage verlängern. Die Kosten betragen weiterhin 1900 Baht pro Verlängerung.

Mit einem „Tourist Visa Single Entry“ können Sie 120 Tage (60+60) ohne Unterbrechung in Thailand bleiben.

Vielleicht auch zu überlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronny

Haftungsausschluss: Die Beratung basiert auf bestehenden Vorschriften. Für Abweichungen in der Praxis übernimmt die Redaktion keine Haftung.

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