Lieber Ronnie,

Ich möchte ein NON-O-Visum mit mehrfacher Einreise in Den Haag auf der Grundlage einer Heirat in Thailand beantragen. Ich finde nirgendwo, ob die Original-Heiratsurkunde zum Nachweis der Eheschließung erforderlich ist?

Ich habe derzeit nur eine Kopie der Titelseite und die Botschaft ist zu beschäftigt, um meine Frage zu beantworten.

Jeder Rat ist sehr willkommen.

Mit freundlichen Grüßen,

Tim


Lieber Tim,

Es heißt nur „…Heiratsurkunde oder gleichwertiges Dokument (2)“ ohne weitere Einzelheiten.

www.thaiembassy.org/hague/th/services/76474-Non-Immigrant-Visa-O-(others).html

Ich weiß nicht, was in Den Haag tatsächlich als Beweismittel akzeptiert wird, und kann es nur mit Antwerpen vergleichen, wo ich früher mein „O“ für Nichteinwanderer aufgrund einer Heirat erhielt.

In Antwerpen ist (oder war) es so, dass eine Kopie der Vorderseite nicht ausreicht. Ich vermute, du meinst den Khor Ror 3. Sie müssen es einreichen und es muss eine niederländische Übersetzung sein. Mit Letzterem kein Problem, denn um Ihre Ehe in Belgien registrieren zu lassen, musste diese bereits übersetzt sein. Sie können diese Übersetzung verwenden.

In Antwerpen ist außerdem ein aktueller Personenstandsauszug erforderlich. Diesen können Sie ganz einfach im Rathaus erhalten. Schließlich beweist das Khor Ror 3 nur, dass Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt verheiratet waren, aber nicht, dass Sie immer noch verheiratet sind. Auch für die Botschaft in Den Haag kann ein solcher Personenstandsauszug ausreichen, weil dort „oder ein gleichwertiges Dokument“ steht.

Ich weiß nicht, wo Ihr Original-Khor Ror 3 und Khor Ror 2 sind. Wenn Ihre Ehe in den Niederlanden eingetragen ist, müssen diese ebenfalls über die erforderlichen Dokumente verfügen. In der Regel erhalten Sie eine beglaubigte Kopie davon. Wenn sie sich in Thailand befinden, können Sie sie sich möglicherweise zusenden lassen.

Vielleicht gibt es Leser, die kürzlich Erfahrungen mit der Beantragung eines „O“ für Nichteinwanderer auf der Grundlage von Eheschließungen in Den Haag gemacht haben.

Ich würde mich auch an die Botschaft wenden. Kann auch per E-Mail erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatYa

7 Antworten auf „Frage zum Thailand-Visum: Visum basiert auf Heirat, ist eine Heiratsurkunde erforderlich?“

  1. Bert sagt oben

    Einen Auszug aus dem Heiratsregister erhalte ich immer bei meiner Gemeinde.
    Seit fast 10 Jahren nie ein Problem.

    * Visumantragsformular (von der Website)
    * Reisepass
    * Foto
    * Nachweis einer ausreichenden Finanzierung
    **Lohnzettel
    ** Niederländisches Bankkonto
    *Geburtsurkunde
    *Heiratsurkunde
    * Kopie des Personalausweises meiner Frau (Thai)

  2. Bert sagt oben

    Leider etwas schnell verschickt.

    Mit dem oben Gesagten erhalte ich immer meinen Non-Imm-O-Mehrfacheintrag in Den Haag

    Lassen Sie Ihre Frau eine Kopie des Personalausweises Ihrer Frau unterschreiben.

    • Ed sagt oben

      Was Bert schreibt, ist absolut richtig, vergessen Sie nicht, 175 Euro (vorher 150 Euro) in bar mitzubringen, Debitkarten sind im thailändischen Büro in Den Haag nicht möglich. Ich habe auch einen thailändischen Personalausweis (rosa), inklusive einer Kopie davon. Nicht unbedingt notwendig, aber geschätzt.

  3. Rob sagt oben

    Ich habe gerade mein Visum zurückbekommen. Mir reichte eine Kopie meiner Heiratsurkunde (die thailändische, nicht übersetzt). Ich habe weder einen Gemeindeauszug noch einen Geburtsauszug benötigt. Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten lege ich immer ein unterschriebenes Einladungsschreiben meiner Frau bei und dieses Mal erhielt ich einen Reiseplan, den ich noch ausfüllen musste.

    Die Informationen sind nicht immer klar, also denken Sie immer daran: Lieber zu viel als zu wenig einnehmen.

    • Rob sagt oben

      Übrigens hatte ich eine Kopie aller vier Seiten

    • Bert sagt oben

      Ich schicke diese Liste immer 2 Wochen vor der Beantragung meines Visums an die TH-Botschaft in Den Haag und frage nach, ob es noch weitere Anforderungen gibt und ob alles vollständig ist. Darauf bekomme ich jedes Jahr eine bejahende Antwort und dann nehme ich diese Dokumente mit und drucke auch meinen E-Mail-Austausch aus, den ich oben einfüge.
      Ich muss diesen Reiseplan jahrelang ausfüllen, es ist einfach eine Liste, in der man die 89 Tage einträgt, um das Land zu verlassen und dann wieder einzureisen. Es ist ein Plan, also sicherlich nicht verbindlich

  4. Bert sagt oben

    Ich schicke diese Liste immer 2 Wochen vor der Beantragung meines Visums an die TH-Botschaft in Den Haag und frage nach, ob es noch weitere Anforderungen gibt und ob alles vollständig ist. Darauf bekomme ich jedes Jahr eine bejahende Antwort und dann nehme ich diese Dokumente mit und drucke auch meinen E-Mail-Austausch aus, den ich oben einfüge.
    Ich muss diesen Reiseplan jahrelang ausfüllen, es ist einfach eine Liste, in der man die 89 Tage einträgt, um das Land zu verlassen und dann wieder einzureisen. Es ist ein Plan, also sicherlich nicht verbindlich


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