Thailand-Visum: Ich kann keinen dritten Grenzübertritt machen, wie ist das möglich?

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Posted in Visumsfrage
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30 September 2015

 
Sehr geehrte Redakteure,

Ich habe eine Frage zu einem Visum. Ich reiste am 29. Mai 2015 nach Savanaket, um ein Touristenvisum mit drei Einreisen für Thailand zu beantragen. Am 3. Mai erfolgte die Rückkehr nach Thailand als erster Eintrag. 31. Juni Chong Chom grenzt an den zweiten Eingang. Ich ging am 29. September für 25 Tage zur Einwanderungsbehörde. Ich dachte, ich würde am 30. Oktober zum dritten Mal für 25 Tage zur Grenze gehen.

Aber jetzt kommt es. Die Dame in der Einwanderungsbehörde teilte mir mit, dass mein Visum nicht mehr gültig sei. Am 26. Oktober haben Sie nur 15 Tage Zeit. Ich habe ihr gesagt, dass das nicht richtig ist. Ich habe ein Touristenvisum mit 3 Einreisen, gültig für 270 Tage. Wenn ich jetzt zähle, komme ich nur auf 165 Tage. Sie sagte mir, dass auf dem Visum „Einreise vor dem 28. August 2015“ steht.

Meine Frage ist: Ist das normal oder hat die thailändische Botschaft in Savanaket ein falsches Datum angegeben?

Danke im Voraus,

Geert


Lieber Geert,

Ein Fehler, den viele gemacht haben. „Einreisen“ sind nur gültig, solange Ihr Visum gültig ist. Sie müssen die „Einträge“ Ihres Touristenvisums aufbrauchen, bevor die Gültigkeitsdauer Ihres Visums abläuft. Siehe Datum „Eintreten vor….“ auf Ihrem Visum. Wenn Sie sie bis zu diesem Datum nicht genutzt haben, verfallen sie.

Der Einwanderungsbeamte hatte recht. Sie sollten diesen dritten „Eintrag“ vor dem 3. August vorgenommen haben. Wir erwähnen dies auch mehrfach im Dossier Visa auf dem Blog: www.thailandblog.nl/wp-content/uploads/TB-28-2014-12-Dossier-Visa-Thailand-full version.pdf
Siehe Seite 3 – Frage 7, sowie Seite 6 und Seite 22. „Wichtig: Wenn Sie ein Touristenvisum haben, sollten Sie vorsichtig sein, da dieses eine begrenzte Gültigkeitsdauer von 3 oder 6 Monaten hat.“ Beantragen Sie das Visum nicht zu früh! Ihre 2. oder 3. Einreise verfällt, wenn Sie sie nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums nutzen.“

Was mich überrascht hat, ist, dass Sie offenbar nur eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten erhalten haben. In Ihrem Fall vom 29. Mai bis 28. August. Normalerweise sollten es bei 3 „Einträgen“ 6 Monate sein – bis zum 28. November. Entweder haben sie bei der Ausstellung einen Fehler gemacht, oder sie geben in Savannakhet nur 3 Monate als Standard an, unabhängig von der Anzahl der „Einträge“. Ob Letzteres der Fall ist, kann ich nicht direkt beantworten. Es ist wichtig, dass Sie Ihr Visum nach Erhalt sorgfältig prüfen.

Dass Sie mit diesen 3 „Einträgen“ einen Zeitraum von 270 Tagen (theoretisch) überbrücken können, stimmt, Sie müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen:

  • Das Visum basiert auf 1, 2 oder 3 Einreisen. Jeder Eintrag ist 60 Tage lang gültig.
  • Mit 3 Einträgen könnte man 180 Tage überbrücken. 60/Grenzlauf/60/Grenzlauf/60. Insgesamt 180 Tage.
  • Sie können jede „Einreise“ bei der Einwanderungsbehörde verlängern, und zwar jeweils für einen Zeitraum von 30 Tagen. Nur so können Sie mit diesem Visum einen Zeitraum von 270 Tagen überbrücken. So kommst du zu 60(+30)/borderrun/60(+30)/borderrun/60(+30). Diese 180 bzw. 270 sind theoretisch selbstverständlich, da man mit der Visumserteilung und den Grenzläufen (Visumlauf, In/Out) einige Tage verliert.
  • Und natürlich sehr wichtig. Sie müssen die 2. und 3. Einreise vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums durchführen, sonst verfallen Ihre „Einreisen“.

Da die Gültigkeitsdauer am 28. August endete, können Sie damit keine „Einreise“ mehr durchführen. Ihr dritter „Eintrag“ ist abgelaufen, auch wenn Sie ihn nicht genutzt haben. Wenn Sie nun ohne Visum an der Grenze ankommen, erhalten Sie 3 Tage „Visa Exemption“, wie Ihnen der Einwanderungsbeamte mitgeteilt hat, da Sie auf dem Landweg nach Thailand einreisen. Diese „Visumbefreiung“ ist an Grenzübergängen auf dem Landweg auf 15 Tage begrenzt, mit Ausnahme von Reisenden aus den G15-Staaten (7 Tage), die Niederlande und Belgien zählen jedoch nicht dazu.

Selbstverständlich können Sie Thailand auch über einen internationalen Flughafen einreisen. Sie erhalten dann die 30-tägige „Visumbefreiung“. Sie können diese 15 oder 30 Tage „Visumbefreiung“ in Thailand dann auch bei der Einwanderung um maximal 30 Tage verlängern. Ich weiß nicht, wie lange Sie bleiben möchten, aber vielleicht ist es eine Lösung, die Sie in Betracht ziehen sollten.

Natürlich können Sie auch einfach ein neues Visum beantragen. Achten Sie dieses Mal genau auf die Gültigkeitsdauer Ihres Visums und stellen Sie vor allem sicher, dass Sie alle Ihre „Einträge“ vor Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihres Visums verwenden. Wenn in Savannakhet nur eine Gültigkeit von drei Monaten gewährt wird, macht es wahrscheinlich keinen Sinn, dort drei „Einreisen“ zu beantragen (sonst würden Sie Thailand in diesen drei Monaten verlassen).

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatPhrao

Haftungsausschluss: Die Beratung basiert auf bestehenden Vorschriften. Für Abweichungen in der Praxis übernimmt die Redaktion keine Haftung.

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