Fragender: Ruud

Ich bin 60, mit einem Thailänder verheiratet und werde Anfang Dezember mit einem Non-O-Visum und CoE nach Thailand reisen, um dort ein neues Leben aufzubauen. Anfang Februar werde ich aufgrund der Pensionierung eine Jahresverlängerung beantragen.

Wir werden zunächst 3 Monate in Bangkok bleiben und dann 1 oder 2 Monate an verschiedenen Orten in Thailand leben, um zu sehen, wo wir uns dauerhaft niederlassen wollen.

Meine Frage an Sie ist, ob dieser Plan, überall nur 1 oder 2 Monate zu leben, mit der Verlängerung der Aufenthaltsdauer und den 90-Tage-Benachrichtigungen kombinierbar ist. Wenn ich zum Beispiel die Verlängerung beantrage, kann ich immer nur einen 2-Monats-Vertrag vorweisen, das Gleiche gilt für die 90-Tage-Benachrichtigungen.

Habt ihr Erfahrungen damit und habt ihr Tipps oder Warnungen?

Danke!


Reaktion RonnyLatYa

Ich gehe davon aus, dass Ihre Frau irgendwo in der Blue Tabien Lane registriert ist. Mit ihren Eltern oder so. Verwenden Sie diese einfach als dauerhafte Adresse, um Ihre Jahresverlängerung zu erhalten und bis Sie eine endgültige Adresse für Ihren Wohnort erhalten. Normalerweise müssen Sie keinen Mietvertrag vorlegen, da Sie mit Ihrer Frau zusammenleben. Auch wenn sich der Antrag auf den Ruhestand bezieht. Sie können Ihre 90-Tage-Berichte online unter dieser Adresse von überall aus erstellen oder sich an die Einwanderungsbehörde wenden.

Sie können dann vorübergehend überall zur Probe wohnen. Als temporäre Adresse reicht ein TM30 des Eigentümers an dieser Adresse aus.

Bei Ihrer nächsten jährlichen Verlängerung verwenden Sie wieder die ständige Adresse Ihrer Frau, oder vielleicht haben Sie bereits eine feste Stelle gefunden und verwenden diese Adresse.

Oder Sie ändern Ihre Adresse immer bei der Einwanderungsbehörde, wenn Sie umziehen. Kann auch. Niemand ist verpflichtet, weiterhin an einer Adresse zu wohnen. Normalerweise achten sie nicht wirklich auf die Dauer eines Mietvertrags mit jährlicher Verlängerung, wenn überhaupt danach gefragt wird, denn das ist nicht überall der Fall. Allerdings müssen Sie bei einer Verlängerung um ein Jahr natürlich einen Adressnachweis vorlegen, aber bei einigen Einwanderungsbehörden ist ein TM30, ein Nachweis über die Zahlung von Nebenkosten usw. erforderlich. Das hängt von Ihrer Einwanderungsbehörde ab, bei der Sie die Verlängerung um ein Jahr beantragen würden.

Für eine Änderung der festen Adresse reicht in der Regel das TM28/TM30 aus.

5 Antworten auf „Thailand-Visumfrage Nr. 190/20: Jahresverlängerung und Leben an verschiedenen Orten“

  1. Tonne sagt oben

    Ich bereite meine Rückkehr nach Thailand vor. Ein schwieriges Puzzle. Und auch knapp, denn am Montag, den 21. Dezember, steht in meinem Reisepass, dass das Retirement Visum abläuft.

    Meine Frage ist: Kann ich mein Ruhestandsvisum an diesem Tag verlängern oder muss ich dies bis spätestens Freitag, den 18. Dezember, tun? Das spart 3 Tage in meinem ohnehin schon strengen Zeitplan.
    Wer kennt die erlösende Antwort.
    Als nächstes eine zweite Frage: Seit über 10 Jahren verlängere ich mein Ruhestandsvisum dort, wo ich wohne: in Chiang Mai. Könnte ich das auch in Bankok machen (wo die Quarantäne stattfinden wird, das spart auch etwas Zeit)

    • RonnyLatYa sagt oben

      Normalerweise endet Ihre Verlängerung am 21. Dezember. Das bedeutet, dass Sie am 21. Dezember noch verlängern könnten.
      Es kommt natürlich darauf an, wie man „bis“ oder „bis zu“ liest. Normalerweise bedeutet es „bis einschließlich“.
      Da die Ausländerbehörden aber am 9. und 20. Dezember (MI) geschlossen sind und man dann noch für den nächsten Werktag einen Antrag stellen kann, sollte es am 21. Dezember klappen.
      Aber wenn Sie können, sollten Sie lieber auf etwas Gewissheit setzen und versuchen, den 18. Dezember in Chiang Mai zu verlängern.

      Normalerweise müssen Sie die Jahresverlängerung bei der Einwanderungsbehörde von Chiang Mai beantragen, da Sie dort wohnen.

      Bitte beachten Sie Folgendes:

      GRUPPE 10: Nichteinwanderungsvisum O (Ruhestand) <

  2. khaki sagt oben

    Lieber Ronnie!

    Sollte ich aus der oben genannten Antwort an Ton schließen, dass Sie eine Verlängerung immer an Ihrem Wohnort (Bankok) beantragen müssen und daher keine Verlängerung an Ihrer Urlaubsadresse (Rayong) vereinbaren können?

    Grüße, Haki

    • RonnyLatYa sagt oben

      Ja, denn diese Einwanderungsbehörde verwaltet Sie administrativ.
      Sie können das natürlich nach Rayong verlegen. Außerdem müssen Sie Ihre ständige Adresse in Rayong ändern. Kann mit einem TM28 durchgeführt werden.

      • RonnyLatYa sagt oben

        Dies gilt selbstverständlich nicht für Aufenthaltsverlängerungen mit einem Touristenvisum, also Verlängerungen um 30 Tage. Diese können Sie bei jeder Einwanderungsbehörde verlängern.


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