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Startseite » Visumsfrage » Visumantrag für Thailand Nr. 182/20: Verlängerter Aufenthalt bei einem Nichteinwanderer O
Visumantrag für Thailand Nr. 182/20: Verlängerter Aufenthalt bei einem Nichteinwanderer O
Posted in Visumsfrage
Stichworte: Nichteinwanderer O, Verlängerung der Aufenthaltsdauer, Krankenversicherung
Fragender: Schwanz
Bezüglich eines Visums wird viel hin und her geschrieben. Mitte November muss ich mein Jahresvisum in Soi 5 Jomtien verlängern. Ich bin im Besitz eines Visums Typ O.
Die Frage an Ronny ist, er ist der Experte auf diesem Gebiet. Sollte ich dafür eine Krankenversicherung abschließen oder nicht? Das glaub ich nicht.
Ich bin buddhistisch verheiratet und besitze zwei Bankbücher mit mehr als ausreichend Mitteln.
Höre gerne.
Reaktion RonnyLatYa
Sie verfügen über eine Aufenthaltsdauer, die Sie mit einem O-Visum für Nichteinwanderer erworben haben, und in diesem Fall ist die Krankenversicherung nicht verpflichtet, eine jährliche Verlängerung zu beantragen
Nur die finanziellen Voraussetzungen zu erfüllen, und das sollte normalerweise kein Problem sein, wenn Sie, wie Sie sagen, über ausreichende Ressourcen verfügen. Ein Bankbuch mit mindestens 800 Baht reicht dann aus.
„Buddhistisch verheiratet“, wie Sie es nennen, ist schön für Sie und die Familie, aber Sie können nichts anderes damit machen.
Vielleicht eine kleine Ergänzung: Sparbuch auf Ihren Namen.
Setzen Sie einfach die Punkte auf das i.
Es gibt kein Jahresvisum. Mit diesem Visum erhalten Sie eine Aufenthaltsdauer. Im Fall von Cock ist das ein Jahr. Also verlängert er seinen Aufenthalt. Nicht sein Visum.
Sie können ein Visum selbst NIEMALS verlängern. Sobald Sie es verwendet haben, ist es ungültig.
Danke an Ronny LapPhrao
Ich werde es ihm überweisen
Lat Phrao, tut mir leid
Lass es lieber weg
Moderator: Visa-Fragen müssen über die Redaktion erfolgen.