Fragender: Hendrik

Ich habe ein Non-Imm-O-Visum aufgrund einer Heirat, das bis zum 6. August 2020 gültig ist. Für Familienbesuche beantrage ich alle drei Monate ein Visum nach NL. Zuletzt Anfang März 3 zurückgekehrt und sollte am 2020. Juni einen weiteren Lauf absolvieren. Dies war aufgrund der Amnestie nicht notwendig.

Kann ich mein Visum bei der Einwanderungsbehörde um weitere 30 Tage verlängern oder muss ich am 31. Juli nach NL zurückkehren?


Reaktion RonnyLatYa

Bei Vorstellungsgesprächen werden lediglich einige inoffizielle Informationen preisgegeben. Aber das ist nicht offiziell.

Siehe auch hier

Ausländer können nach dem 31. Juli eine Visumverlängerung beantragen

TB Immigration Info Letter 043/20: Was ist mit der Ausnahmeregelung nach dem 31. Juli?

Es ist jedoch nicht klar, was genau nach dem 31. Juli getan werden kann und was nicht. Auch nicht, welche Beweise vorgelegt werden müssen oder nicht.

Ich werde im Moment nicht auf diese inoffiziellen Ankündigungen eingehen, da dies zu Verwechslungen mit späteren offiziellen Berichten führen könnte.

Vielleicht hören wir heute Dienstag, den 21, mehr, und dann lesen Sie es morgen in einem Infobrief zur TB-Einwanderung.

Natürlich können Sie jederzeit bei Ihrer Einwanderungsbehörde vorbeischauen, aber ich fürchte, sie wissen nicht wirklich, wie sie das nach dem 31. Juli machen sollen. Möglicherweise haben sie jedoch vorläufige Weisungen erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatYa

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