Fragender: Sjoerd

Was passiert, wenn ich im Ausland bin und drei Monate nach Erhalt der jährlichen Verlängerung meine 3 Baht bei der Bank vorweisen muss? Kann ich das noch tun, wenn ich zurückkomme (was wahrscheinlich viele Monate dauern wird) (vorausgesetzt, bevor mein Jahr zu Ende ist)? Oder ist mein Visum nicht mehr gültig und kann ich nur noch mit einer z.B. 800.000-tägigen Ausnahmegenehmigung einreisen und dann alles noch einmal durchgehen?


Reaktion RonnyLatYa

1. Was die 800 Baht betrifft, die nach 000 Monaten noch auf der Bank sein müssen.

Wenn Sie nicht in Thailand sind, können Sie natürlich nicht nachweisen, dass sich die 800 Baht noch auf Ihrem Konto befinden. Das Beste, was Sie tun können, ist, sich nach Ihrer Rückkehr an die Einwanderungsbehörde zu wenden und diesen Nachweis vorzulegen, sobald Sie wieder in Thailand sind. Es sei denn, Sie haben bei der Verlängerung bereits ein Scheckdatum erhalten. Wenn Sie das nicht verstanden haben oder sie nichts gesagt haben, sollten Sie auch nicht gehen. Dann werden sie das wahrscheinlich bei der nächsten Anfrage überprüfen. Sie können auch vor Ihrer Abreise vorbeikommen oder bei der Einwanderungsbehörde fragen, was zu tun ist, wenn das Scheckdatum in Ihre Abwesenheit in Thailand fällt.

Das alles natürlich unter normalen Umständen.

Wenn Sie aufgrund der Grenzschließungen nichts nachweisen können, weil Sie sich noch im Ausland befinden, können sie auch erkennen, dass Sie Thailand verlassen haben und dies der wahrscheinliche Grund dafür ist, dass Sie nicht angekommen sind. Dann tun Sie dies, sobald Sie nach Thailand einreisen können und sofern Ihre jährliche Verlängerung natürlich noch nicht abgelaufen ist.

2. Wenn Sie noch im Ausland sind und Ihre jährliche Verlängerung bald abläuft, müssen Sie noch einmal von vorne beginnen, dh zunächst eine Aufenthaltsdauer mit einem Nichteinwanderungsstatus beantragen. Ich befürchte, dass dies in Zukunft bei vielen der Fall sein wird.

Wenn Sie mit abgelaufener Jahresverlängerung an der Grenze ankommen, erhalten Sie tatsächlich nur eine 30-tägige „Visumbefreiung“.

Oder Sie mussten wie vorgesehen und vor Ihrer Ankunft ein neues Nichteinwanderungsvisum über die Botschaft/das Konsulat erwerben. Dann erhalten Sie 90 Tage Aufenthalt, die Sie dann wie bisher noch einmal verlängern können.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatYa

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