Fragender: Alan

Meinem Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer meiner NICHT-O-thailändischen Ehe fügen wir eine Kopie des Mietvertrags bei, den meine Frau und ich über einen Immobilienmakler abgeschlossen haben. Daher sind hier sowohl Namen als auch Daten als Mieter 1 und Mieter 2 enthalten. Der Hausmeldeschein meiner Frau liegt jedoch noch woanders und soll laut Makler nicht auf die neue Mietadresse umgestellt werden. Der Hausbesitzer hatte damit kein Problem, kontaktierte dann aber die Einwanderungsbehörde und er sagte, sie bestätigten dies.

Wie soll ich das sehen, weil ich in bestimmten Antworten gelesen habe, dass die Hausanmeldung der Ehefrau unter derselben Adresse wie der von mir angegebenen Adresse „de jure und de facto“ erfolgen muss?


Reaktion RonnyLatYa

Sie müssen an derselben Adresse wohnen.

Die Einwanderungsbehörde entscheidet, was sie als ausreichenden Beweis für „de jure und de facto“ ansieht, und wenn die Einwanderungsbehörde einen von Ihnen beiden unterzeichneten Mietvertrag als ausreichenden Beweis ansieht, gibt es kein Problem.

Wenn die Einwanderung etwas akzeptiert, ist es immer gut.

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