Frage zum Thailand-Visum Nr. 276/22: eVisa

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Posted in Visumsfrage
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21 August 2022

Fragender: Jean-Pierre

Ich möchte im September für drei Monate nach Thailand reisen und beantrage ein E-Visum. Ich dachte darüber nach, dies über ein Touristenvisum für 3 Tage zu tun und es in Thailand um weitere 60 Tage zu verlängern. Jetzt habe ich Zweifel an zwei Fragen, die mir auftauchen: Was genau soll ich hochladen?

Es handelt sich um Frage 7: Bestätigung des rechtmäßigen Aufenthalts in einem Land, in dem Sie das Visum beantragen. (Falls Sie kein Staatsangehöriger des Landes sind, in dem Sie das Visum beantragen.)

Und Frage 9: Der Antragsteller muss ein E-Visum über eine bestimmte Botschaft/ein bestimmtes Konsulat beantragen, das seiner/ihrer konsularischen Zuständigkeit und seinem Wohnsitz entspricht. Der Antragsteller muss ein Dokument hochladen, das seinen aktuellen Wohnsitz bestätigt.

Ich habe es per Translate übersetzt, aber selbst dann ist mir nicht klar, was sie von mir wollen?

Können Sie mir sagen, was genau sie damit meinen und was sie von mir wollen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!


Reaktion RonnyLatYa

Frage 7: Bestätigung des rechtmäßigen Aufenthalts in dem Land, in dem Sie das Visum beantragen. (Falls Sie kein Staatsangehöriger des Landes sind, in dem Sie das Visum beantragen.)

Sie müssen einen rechtmäßigen Wohnsitz in einem Land nachweisen, aber es steht auch in Klammern (für den Fall, dass Sie kein Staatsangehöriger des Landes sind, in dem Sie das Visum beantragen).

Wenn Sie niederländischer Staatsangehöriger sind, müssen Sie dies nicht nachweisen, wenn Sie den Antrag an die thailändische Botschaft in Den Haag senden.

Wenn Sie Belgier sind, müssen Sie dies nicht nachweisen, wenn Sie den Antrag an die thailändische Botschaft in Brüssel senden.

Sie können Ihren Reisepass jederzeit erneut hochladen, wenn er weiterhin ein Pflichtfeld ist.

Frage 9: Der Antragsteller muss ein E-Visum über eine bestimmte Botschaft/ein bestimmtes Konsulat beantragen, das seiner/ihrer konsularischen Zuständigkeit und seinem Wohnsitz entspricht. Der Antragsteller muss ein Dokument hochladen, das seinen aktuellen Wohnsitz bestätigt.

Das heißt, wenn Sie in den Niederlanden wohnen, müssen Sie den Antrag an die thailändische Botschaft in Den Haag richten und nicht beispielsweise an die von Brüssel.

Wenn Sie in Belgien leben, müssen Sie den Antrag unter anderem an die thailändische Botschaft in Brüssel und nicht an die in Den Haag richten.

Darin steht beispielsweise ein Nachweis Ihres aktuellen Wohnsitzes, z. B. niederländischer Reisepass, niederländische Aufenthaltserlaubnis, Stromrechnung usw.

Hier reicht Ihr Reisepass aus.

Bitte beachten Sie, dass es besonders wichtig ist, dass Sie die unter diesem Link angeforderten Nachweise hochladen und nicht nur die auf dem e-Visum.

https://hague.thaiembassy.org/th/publicservice/e-visa-categories-fee-and-required-documents

 oder dies, wenn Sie Belgier sind

https://www.thaiembassy.be/2021/09/21/tourist-visa/?lang=en

 – Hast du einen Visumsantrag für Ronny? Benutze es Kontakt! -

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