Frage zum Thailand-Visum Nr. 240/21: Wiedereinreise in die thailändische Ehe und Krankenversicherung
Fragender: Hansman
Ich habe mit großem Interesse alle Nachrichten zum Thema Einwanderung gelesen; Die Regeln können sich ziemlich oft ändern und ich danke Ronny für sein Wissen.
Gestern habe ich in seiner Antwort auf die Rückreise von NL nach TH Folgendes gelesen: „Neben der 100-Dollar-COVID-Versicherung, die jeder haben muss, müssen Sie auch den Nachweis einer 000/40-Out/In-Versicherung vorlegen.“
Jetzt bleibe ich seit 5 Jahren mit einem NON-O-Visum „basierend auf der Unterstützung der thailändischen Ehefrau“ in Thailand und frage mich, ob diese Versicherungsregel auch in meinem Fall gilt. Ich frage das, weil:
- Ich glaube, die 400KTHB/40KTH-Krankenversicherung galt nur für Nicht-OA.
- In TH habe ich nur eine hausinterne Krankenversicherung von 800.000 THB pro Ereignis und einen Notfall von 10 THB. Diese Versicherung deckt auch die Aufnahme/Behandlung aufgrund von Covid-19 ab, jedoch nicht gegen die genannten 100 USD.
Meine Frage lautet: Wenn ich vor Ablauf dieser Regeln erneut von NL nach TH reise, bin ich dann trotz meiner aktuellen thailändischen Krankenversicherung weiterhin verpflichtet, die oben genannten Anforderungen von 400 THB / 40 THB und 100 USD für C-19 zu erfüllen?
Reaktion RonnyLatYa
– Die Anforderung der 40/000-Baht-Versicherung bezieht sich auf einen „Re-entry Retired“. Auch wenn diese „Wiedereinreise“ auf der Grundlage einer einjährigen Verlängerung erteilt wurde, die von einem Nichteinwanderer O. erhalten wurde. Zumindest eine Anforderung bei der thailändischen Botschaft in Den Haag. Ich weiß nicht, ob Brüssel diese Anforderung auch hat, da sie dort nicht erwähnt wird.
„Bei der Beantragung eines COE müssen Inhaber einer gültigen Wiedereinreisegenehmigung (Ruhestand), die mit der Wiedereinreisegenehmigung (Ruhestand) nach Thailand zurückkehren möchten, eine Kopie der Krankenversicherungspolice vorlegen, die die Dauer des Aufenthalts abdeckt in Thailand mit einer Deckungssumme von mindestens 40,000 THB für die ambulante Behandlung und nicht weniger als 400,000 THB für die stationäre Behandlung.“
Diese Anforderung gilt nicht für eine „Wiedereinreise“ (Thai-Ehe). Dies gilt auch nicht, wenn Sie bei der Botschaft einen Antrag auf Heirat mit Nichteinwanderern oder Thailändern stellen.
– Die COVID-Versicherungspflicht in Höhe von 100 US-Dollar wurde eigentlich als Corona-Maßnahme eingeführt und gilt für alle, die nach Thailand einreisen. Egal ob Visumbefreiung, Visum oder Wiedereinreise.
Wenn Ihre thailändische Versicherung diese Anforderungen nicht erfüllt, befürchte ich, dass Sie eine zusätzliche Versicherung abschließen müssen, die diese Anforderungen erfüllt. Aber darüber entscheide ich natürlich nicht.
– Hast du einen Visumsantrag für Ronny? Benutze es Kontakt! -