Fragender: HansB

Viele Niederländer haben in Thailand ein Visum, das sie dazu verpflichtet, das Land alle drei Monate zu verlassen. Das wird jetzt immer schwieriger. Ich denke, dass Informationen darüber, wie und wo dies noch möglich ist, sehr nützlich sind. Wenn die Ein- und Ausreise unmöglich wird, können sich Menschen dann an die Einwanderungsbehörde wenden?

Fragender: Lung Heng

Mein Nicht-O-Visum läuft nächsten Monat ab und mein Rückflug in die Niederlande wurde annulliert. Es wird also zu einer Überschreitung der Aufenthaltsdauer kommen. Laut BKK Post wird die Einwanderungsbehörde dies reibungslos regeln. Aber wie glatt?


Reaktion RonnyLatYa

1. Wie Sie sehen, habe ich zwei Fragen zusammengefasst, da das Thema und die Antwort dasselbe sind.

2. Im Moment (während ich dies schreibe) habe ich keine Informationen von der Einwanderungsbehörde darüber, wie sie damit umgehen werden. Weiter als „Leute arbeiten daran“ komme ich nicht weiter. Daher kann ich Ihnen nicht sagen, was sie tun werden.

3. Am einfachsten wäre es, jedem die Möglichkeit zu geben, seinen Aufenthalt jeweils um 30 Tage zu verlängern. Meiner Meinung nach erhalten diejenigen, die eine mehrfache Einreise haben, möglicherweise sogar eine Aufenthaltsdauer, die ihrem Visum entspricht, also METV mit 60 Tagen und Non-Immigrant mit 90 Tagen. Übrigens habe ich nie den Sinn von „Grenzfahrten“ gesehen, abgesehen davon, dass sie Geld einbringen (Transport, Visabüros, Visa für ein anderes Land usw.).

4. Sie haben auch gelesen, dass Phuket eine Verlängerung um 30 Tage gewährt, wenn Sie einen Brief der Botschaft vorlegen können. Soweit man diesen Brief von der Botschaft erhalten kann, handelt es sich hierbei tatsächlich um eine bestehende Regelung. finden Sie in diesen Dokumenten.

– Anordnung der Einwanderungsbehörde Nr. 138/2557 Betreff: Belege zur Prüfung des Antrags eines Ausländers auf einen vorübergehenden Aufenthalt im Königreich Thailand – Anordnung des Einwanderungsbüros Nr. 327/2557 Betreff: Kriterien und Bedingungen für die Prüfung des Antrags eines Ausländers auf einen vorübergehenden Aufenthalt im Königreich Thailand

2.28 Im Bedarfsfall mit Bescheinigung oder Antrag einer Botschaft oder eines Konsulats:

(1) Im Bedarfsfall wird jede Genehmigung für höchstens 30 Tage erteilt.

5. Ich habe vielleicht eine andere Lösung, aber ich weiß nicht, ob sie machbar ist, aber ich werde sie trotzdem anbieten.

Angenommen, Sie könnten einen „Grenzlauf“ in ein Land machen, dessen Grenzen noch offen sind, und Sie hätten die notwendigen Versicherungsanforderungen (100 Dollar), um nach Thailand zurückzukehren, dann könnte es möglich sein, sich in Thailand testen zu lassen und dann einen „ Grenzfahrt“ mit diesem Nachweis innerhalb von 000 Stunden. Sie haben dann einen thailändischen Nachweis, dass Sie „Corona-frei“ sind.

Aber ich sage es, es ist nur ein Rätsel für mich und ich halte es für das, was es wert ist.

Es sind keine Kommentare möglich.


Hinterlasse einen Kommentar

Thailandblog.nl verwendet Cookies

Dank Cookies funktioniert unsere Website am besten. Auf diese Weise können wir uns Ihre Einstellungen merken, Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten und Sie helfen uns, die Qualität der Website zu verbessern. Weiterlesen

Ja, ich möchte eine gute Website