Thailand-Visum-Frage Nr. 048/22: 90-Tage-Online-Benachrichtigung abgelehnt

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Posted in Visumsfrage
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16 Februar 2022

Fragender: Peter

Können Sie mir bezüglich der Kündigungsfrist von 90 Tagen sagen, was los ist? Letztes Mal online gemeldet, auch für meine Frau. Meines wurde genehmigt, meine Frau lehnte ab. Das letzte Mal das gleiche Blatt einen Anzug.

Meine Frau hat gefragt, wie das möglich ist. Antwort: „Ich weiß es nicht“ und sonst nichts, während auf der Website eindeutig angegeben ist, dass Sie sich an die Einwanderungsbehörde in Cheang Wattana – Bangkok wenden müssen.

Auch im Moment Muang Thong Thani wegen Covid, aber trotzdem bin ich gespannt auf die Reaktionen.


Reaktion RonnyLatYa

Und warum glauben Sie jetzt, dass wir wissen, warum das von Ihnen angenommen und das von Ihrer Frau abgelehnt wurde?

Melden Sie sie 90 Tage lang vor Ort und versuchen Sie es beim nächsten Mal erneut online.

Aber wenn Sie Kommentare wollen….

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8 Antworten auf „Thailand-Visa-Frage Nr. 048/22: 90-Tage-Online-Bericht abgelehnt“

  1. ruud sagt oben

    Das örtliche Büro kann das vielleicht für Sie regeln, wenn Sie freundlich fragen.
    Ich gehe davon aus, dass irgendwo im Computer etwas nicht oder nicht stimmt.

    Möglicherweise – nur eine Idee – kann man nicht zwei verschiedene Personen unter einer Telefonnummer melden?
    Dass das System davon ausgeht, dass jeder für die 90-Tage-Benachrichtigung sein eigenes Telefon nutzt?
    Natürlich nur, wenn Sie beide das gleiche Telefon für die Kündigungsfrist von 90 Tagen nutzen.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Ein Telefon ist nicht notwendig. Sie können auch Ihren Laptop nutzen

      • ruud sagt oben

        Ich komme immer für meinen 90-Tage-Bericht vorbei, dann hält man den Kontakt zur Einwanderungsbehörde, was nützlich sein kann, wenn es ein Problem gibt, zum Beispiel einen verlorenen Reisepass.

        Daher kenne ich die anderen Optionen nicht.
        Aber angenommen, Sie könnten die Anwendung auf Ihrem Smartphone ausführen, könnte sie dann nicht irgendwo im Einwanderungscomputer bekannt sein?

        • RonnyLatYa sagt oben

          Über diesen Link können Sie den Bericht online erstellen
          https://www.immigration.go.th/en/#serviceonline
          Funktioniert bei mir gut.
          Sie erhalten sogar 14 Tage im Voraus eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn es Zeit für Ihre nächste Adressbenachrichtigung ist. So steht es auch in der Anleitung.
          „4. Fünfzehn Tage im Voraus benachrichtigen wir Sie über die registrierte E-Mail-Adresse über den nächsten Fälligkeitstermin für die Wohnsitzmitteilung.“

          Es gibt auch einen App Immigration e Service für Ausländer.
          Kann im PlayStore heruntergeladen werden.
          Liegt auch schon seit einiger Zeit auf meinem Smartphone und ich bin darauf registriert, allerdings habe ich die Meldung noch nie über die App gemacht, daher kann ich nicht viel darüber sagen, wie es funktioniert bzw. funktioniert hat.
          Es ist seltsam, dass die App nicht mehr auf der Einwanderungswebsite verfügbar ist. Arbeitet sie noch?
          Ich kann mich immer noch einloggen, weiß aber nicht mehr. Vielleicht kann jemand, der es immer noch so macht, mehr dazu sagen.

          Aber was auch immer Sie verwenden und wenn es abgelehnt wird und Sie bei der Einwanderungsbehörde die Antwort „Ich weiß nicht“ und sonst nichts bekommen … dann weiß ich es auch nicht.
          Sie können jetzt immer wieder Dinge erwähnen, wie die Daten überprüfen, ob sie mit dem Reisepass übereinstimmen, vielleicht jeden zuerst einzeln auf seinen Namen registrieren lassen, wenn das nicht schon der Fall war usw. Aber was ist die wahre Ursache…..

          Zu Ihrer Information…. Sie schreiben: „Das könnte nützlich sein, wenn es ein Problem gibt, z. B. verlorener Reisepass …“ Mir ist aufgefallen, dass Sie das als Beispiel verwenden, denn welchen Mehrwert bietet es in diesem Fall, wenn Sie sich alle 90 Tage selbst besuchen? In diesem Fall muss sowieso jemand vorbeikommen.
          Auch wenn Sie Ihren Reisepass ändern, müssen Sie dies innerhalb der nächsten 90 Tage beim Amt selbst melden.

  2. Tobias sagt oben

    Herzlichen Glückwunsch zu dieser Antwort.
    Ein Thailänder wird nicht so leicht offen zugeben, dass er es nicht weiß.
    Sie hätten Sie auch mit einer Entschuldigung auf einen Spaziergang schicken können, was zu mehr Unklarheit und Verwirrung geführt hätte. TiT

  3. Arnold sagt oben

    Normalerweise mache ich das auch online, aber dieses Mal haben sie es nicht akzeptiert.
    Also muss ich morgen zur Einwanderungsbehörde.
    Bisher wurde als Grund ein Ausfall des Computernetzwerks genannt.

  4. Tonne sagt oben

    Passend zu diesem Thema möchte ich folgende Erfahrung mitteilen. Letztes Jahr habe ich zum ersten Mal die Online-90-Tage-Benachrichtigung genutzt. Die Option zur Überprüfung ergab immer: „Antrag ausstehend“, also ging ich sicherheitshalber zur Einwanderungsbehörde. Etwas war falsch. Bei einer 90-Tage-Benachrichtigung an das Büro haben Sie, zumindest in Chiang Mai, eine Frist von einer Woche nach dem Ablaufdatum der 90-Tage-Benachrichtigung. Allerdings nicht mit der Online-Meldung, das muss unbedingt vor dem letzten Tag erfolgen. Ich hatte den Online-Bericht etwa fünf Tage nach dem Datum erstellt und das System wusste nicht, was es damit anfangen sollte. Als ich mir Sorgen machte, dass etwas nicht stimmte, war mehr als eine Woche vergangen. Normalerweise würde dies bei Anzeige im Büro zu einer Geldstrafe pro Tag führen. Der Einwanderungsbeamte war jedoch sehr entgegenkommend und akzeptierte meinen Online-Versuch als „pünktlich“ und ich erhielt meine 90-tägige Kündigungsfrist ohne Strafe. Dank an den Beamten für das, was er mir beigebracht hat, ein Wai und ein großzügiges Lächeln verabschiedete ich mich. Also: Rechtzeitig online melden.

    • RonnyLatYa sagt oben

      – 15 Tage vor bis 7 Tage nach dem Enddatum sind zulässig, wenn die Meldung im Büro erfolgt.

      – Im Internet heißt es: „Verfahren zur Aufenthaltsmeldung über 90 Tage über das Internet können 15 Tage im Voraus gemeldet werden.“ Von einer Möglichkeit nach dem Enddatum ist nichts bekannt.
      Die Vorgängerversionen lagen nur zwischen 15 und 7 Tage vor dem Enddatum. Die spätere Version erlaubte 15 Tage vor dem Enddatum.

      – Sie müssen es außerdem 15 Tage vor dem Fälligkeitsdatum per Post senden. Dann muss es ins Büro.

      – „4. Fünfzehn Tage im Voraus benachrichtigen wir Sie über die registrierte E-Mail-Adresse über den nächsten Fälligkeitstermin für die Wohnsitzmitteilung.“
      Mit dieser Benachrichtigung an der Spitze stellt sich natürlich die Frage: Wenn Sie dies 15 Tage im Voraus tun können und außerdem 15 Tage im Voraus eine E-Mail von der Einwanderungsbehörde mit der Online-Benachrichtigung erhalten, dass es Zeit für Ihre nächste Benachrichtigung ist, warum sollten Sie das tun? Warten Sie immer noch bis 5 Tage nach dem Fälligkeitsdatum. 😉


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