Frage zum Thailand-Visum Nr. 031/20: Braucht meine Frau ein Visum?

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Posted in Visumsfrage
Stichworte:
5 Februar 2020

Fragender: Alex
Betreff: Visum

Ich bin mit Thip verheiratet. Jetzt sind wir seit 20 Jahren in Belgien verheiratet und meine Frau hat 13 Jahre in Belgien gelebt, dann sind wir nach Thailand gezogen. In Belgien ist noch alles in Ordnung und wir haben eine Referenzadresse.

Nun wollen wir dieses Jahr für etwa 30 Tage die Familie besuchen, aber der Personalausweis meiner Frau ist abgelaufen. Die Bank muss ihre Karte erneut scannen. Die Frage ist nun: Braucht meine Frau ein Visum, um gemeinsam nach Belgien zu reisen?


Reaktion RonnyLatYa

Wenn Sie mit Personalausweis meinen, dass es sich um einen belgischen Personalausweis handelt, dann besitzt sie auch die belgische Staatsangehörigkeit und benötigt kein Visum. Sie müssen einen gültigen belgischen Reisepass oder einen belgischen Personalausweis haben, sonst kann sie leider nicht ausreisen. Diese kann sie dann auf Grundlage ihrer belgischen Staatsangehörigkeit bei der Botschaft beantragen, wenn Sie dort registriert sind. Wenn das nicht der Fall ist, können Sie das trotzdem tun.

Eine Referenzadresse kann nur von bestimmten Personen und in bestimmten Situationen als offizielle Adresse verwendet werden. Seien Sie also vorsichtig damit. Eine Referenzadresse ist nicht dasselbe wie eine Adresse, an die Sie Ihre Korrespondenz senden. Dabei handelt es sich um eine Korrespondenzadresse, die jeder erstellen kann, als offizielle Adresse hat sie jedoch keinen Wert.

www.vlaanderen.be/referenceadres

Wenn sie nur eine belgische Aufenthaltserlaubnis hatte, dann besitzt sie keine belgische Staatsangehörigkeit. Die Frage ist dann, ob dieser Aufenthaltstitel noch gültig ist. Andernfalls muss sie ein Visum beantragen.

Eigentlich hat das nichts mit thailändischen Visa zu tun, also wer ihm zusätzliche Informationen geben kann ...

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatYa

10 Antworten auf „Thailand-Visumfrage Nr. 031/20: Braucht meine Frau ein Visum?“

  1. philippe sagt oben

    Liebe,

    Um Ihnen korrekte Informationen geben zu können, fehlen einige wichtige Informationen:
    1: Hat Ihre Frau die belgische Staatsangehörigkeit?
    2: Haben Sie und Ihre Frau ihren Wohnsitz immer noch in Belgien? (In diesem Fall lebt sie in Belgien und ich wüsste nicht, warum Ihre Frau ein Visum benötigt, wenn sie bereits offiziell dort lebt.)
    3: Die von Ihnen beschriebene Referenzadresse ist technisch nicht möglich, sie ist nur selten für Zeiträume zulässig, in denen Sie dies eindeutig dokumentieren müssen. Seien Sie vorsichtig, wenn Sie länger als 6 Monate pro Jahr von Belgien abwesend waren, dies möglicherweise der Fall sein wird oder sein wird offiziell abgeschrieben, in der Regel jede Die Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben, ist verpflichtet, Sie offiziell abzumelden, wenn Sie länger als 6 Monate abwesend sind.
    4: Wenn Ihre Frau ihren offiziellen Wohnsitz in Thailand hat und dies auch auf ihrem belgischen Personalausweis vermerkt ist, kann die Bank ihren Reisepass nicht lesen und alle Bemühungen sind umsonst (ich habe das selbst schon bei 2 Banken erlebt).

    Viel Glück im Voraus und viel Spaß beim Reisen

    Philippe

  2. Kerl sagt oben

    Lieber Alex,

    Wenn Ihre Frau Belgierin ist, d. h. einen belgischen Reisepass besitzt (abgelaufen oder nicht), ist sie Belgierin und kann ohne Visum nach Belgien zurückreisen (aber bei Bedarf (abgelaufener Reisepass) holen Sie sich bei der belgischen Botschaft einen neuen Reisepass).
    Vorausgesetzt, sie hat einen abgelaufenen belgischen Personalausweis, wird sie wahrscheinlich auch einen belgischen Reisepass haben

    Wenn Ihre Frau keine Belgierin ist, benötigt sie ein Visum. In Ihrer Situation wird die Botschaft kein Aufhebens darum machen.

    Grüße aus dem kühlen Belgien – hier am Meer sehr bewölkt und 5 Grad warm, aber trocken.

    • Kaufl sagt oben

      Lieber Philippe, bitte beachten Sie, dass es mehr als zwei Monate dauern wird, bis Sie den neuen Personalausweis für Ihre Frau erhält, wenn Sie bei der belgischen Botschaft einen neuen Personalausweis beantragen. Ich habe es persönlich erlebt.

  3. Brabanter Mann sagt oben

    Anmerkung. Lebe in Belgien. Meine asiatische Frau hat einen belgischen Ausweis. Aber kein belgischer Pass. Das eine existiert also eindeutig mit dem anderen.

    • Rob V. sagt oben

      Einige Leute, viele in den Medien, sprechen vom „Besitz eines (belgischen) Passes“, womit der Besitz der Staatsangehörigkeit gemeint ist. Wenn Sie Belgier sind, können Sie entweder einen Reisepass oder einen Personalausweis oder beides oder keines von beidem haben.

      Als Belgier haben Sie das Recht, nach Belgien einzureisen, müssen sich jedoch an der Grenze mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

      • RonnyLatYa sagt oben

        Wenn jemand sagt/schreibt, dass er/sie einen belgischen Pass hat, hat er/sie die belgische Staatsangehörigkeit. Andernfalls können Sie diesen Reisepass nicht haben.

        Der Besitz eines abgelaufenen Reisepasses ist kein Grund, einem belgischen Staatsbürger die Einreise nach Belgien zu verweigern. Soweit Sie Ihre Identität/Nationalität auf andere Weise nachweisen können

        „Als Belgier benötigen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, wenn Sie Belgien verlassen/einreisen möchten. Nach belgischem Recht können Sie auch mit einem abgelaufenen Reisepass nach Belgien einreisen, sofern Sie Ihre Identität und Staatsangehörigkeit auf andere, gültige Weise bestätigen können.“

        https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/expired-lost-passports/belgium/index_nl.htm

        • Rob V. sagt oben

          Das ist richtig, Ronny, das gilt auch für Niederländer, die nach NL gehen, Thailänder, die nach TH gehen und so weiter. Aber auch mit einem abgelaufenen Ausweis kann es immer noch zu (ungerechtfertigten) Problemen mit dem Check-in-Personal kommen. Daher ist es nach Möglichkeit besser, einen gültigen Ausweis dabei zu haben.

          • RonnyLatYa sagt oben

            Ich glaube nicht, dass Sie ohne gültigen Personalausweis/Reisepass irgendwohin gehen werden.
            Das sagt nur etwas über das Eintreten aus.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Wenn Ihre Frau einen belgischen Personalausweis besitzt, dann besitzt sie auch die belgische Staatsangehörigkeit und das reicht in Belgien aus. Das ist alles, was es in Belgien braucht. Genau wie du.

      Verwechseln Sie den belgischen Personalausweis jedoch nicht mit den Personalausweisen, die einen Aufenthalt rechtfertigen.
      Dies sind von Belgien ausgestellte Karten, aber das macht Sie nicht zu einem Belgier.
      https://sif-gid.ibz.be/NL/lijst_belgie.aspx

      Wenn sie jedoch die belgische Staatsangehörigkeit besitzt, kann sie bei der Gemeinde auch einen belgischen Pass beantragen, wenn sie einen für die Reise benötigt. Oft ist es für sie viel bequemer, in bestimmte Länder zu reisen als mit ihrem thailändischen Pass.

  4. Endorphin sagt oben

    Wenn sie die belgische Staatsangehörigkeit besitzt, wird sie kein Problem damit haben, nach Belgien einzureisen, aber mit einem abgelaufenen IK könnte sie Probleme beim Einsteigen in ein Flugzeug haben.
    Wenn sie einen Ausländerausweis (A bis F+) hat (ich vermute einen F- oder F+-Ausweis, da er schon lange zusammen ist), der abgelaufen ist, darf sie NICHT einreisen, wenn sie um . ins Flugzeug steigt alle. Für die Einreise muss sie sich zunächst eine neue Karte oder ein Visum besorgen.


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