Fragender: Maurice

Ich habe eine Frage zum Visum. Ich möchte mit meinem Partner 6 Monate lang mit einem METV in Thailand bleiben. Bisher konnten wir dieses Visum nicht beantragen, da eine Arbeitgeberbescheinigung verlangt wird. Stimmt es, dass Sie für ein METV keine Arbeitgeberbescheinigung mehr benötigen? Können Sie Ihr Visum nach 60 Tagen bei einer Einwanderungsbehörde bei der Einreise verlängern?

Das würde bedeuten, dass wir Thailand nach 90 Tagen verlassen und dann mit 60 Tagen wieder einreisen müssen, die wir dann bei einer Einwanderungsbehörde auf 90 Tage verlängert haben. Ist das richtig?

Vielen Dank im Voraus.


Reaktion RonnyLatYa

1. Ich sehe nirgends die Notwendigkeit einer Arbeitnehmerbescheinigung

https://hague.thaiembassy.org/th/publicservice/e-visa-categories-fee-and-required-documents

2. Jede Einreise von 60 Tagen kann bei der Einreise einmalig um 30 Tage verlängert werden. Wenn Sie mit einer Thailänderin verheiratet sind, ist dies auch einmalig mit 60 Tagen möglich.

 – Hast du einen Visumsantrag für Ronny? Benutze es Kontakt! -

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