Thailand-Visa-Frage Nr. 014/21: Nach 15 Monaten endlich zurück nach Thailand?

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Posted in Visumsfrage
Stichworte:
23. Januar 2021

Fragender: John

Nach 15 Monaten endlich zurück nach Thailand? Da ich in Europa gestrandet bin, schaffe ich es nicht, bei der Botschaft ein Visum zu bekommen, und sie sind auch nicht sehr hilfreich.

Jetzt schlägt ein Visa-Agent vor, ein POR30-Visum zu beantragen. Hat jemand Erfahrung damit und werde ich später keine Probleme damit haben? Ich habe seit 2014 ein Ruhestandsvisum.


Reaktion RonnyLatYa

Sie sagen nicht, warum Sie kein Visum bekommen können. Ich denke, es gibt viele Möglichkeiten, sofern man die Voraussetzungen natürlich erfüllen kann.

Ich habe keine Ahnung, was dieser Visa-Agent mit einem POR30-Visum meint. Por Por 30 ist ein Formular, das in Thailand für Mehrwertsteuererklärungen verwendet wird, aber ich verstehe nicht, was das mit einem Visum zu tun hat.

Offensichtlicher ist, dass der Visa-Agent eine „Visa-Befreiung“ meint. Vielleicht sind es genau die 30. Seit Kurzem wieder möglich. Sie reisen dann ohne Visum nach Thailand ein. Sie erhalten dann eine Aufenthaltsdauer, die kürzlich von 30 auf 45 Tage verlängert wurde, um die Quarantänezeit etwas zu kompensieren. Normalerweise können Sie diesen Aufenthaltszeitraum bei der Einwanderungsbehörde einmal um 30 Tage verlängern, oder Sie mussten verheiratete/thailändische Kinder haben und dann maximal 60 Tage.

Laut der Tabelle der Botschaft (siehe Anhang) ist dies derzeit jedoch nicht möglich. Eigentlich wundert es mich, dass das nicht möglich ist, aber vielleicht ist es eine Corona-Maßnahme, die mir nicht bekannt ist.

Wenn Sie aufgrund einer „Visumbefreiung“ nach Thailand einreisen, haben Sie den Status „Tourist“. Sie können diesen „Touristen“-Status in Thailand in einen „Nichteinwanderungs“-Status umwandeln, der Ihnen dann die Möglichkeit gibt, eine Verlängerung um ein weiteres Jahr zu beantragen.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen noch mindestens 15 Aufenthaltstage verbleiben. Bedenken Sie dies, denn die Konvertierung erfolgt nicht sofort, sondern dauert einige Tage. Normalerweise eine Woche.

Die Bedingungen sind in etwa die gleichen wie bei der Beantragung einer Verlängerung um ein Jahr. Sie sollten sich bei Ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde erkundigen, da dort auch örtliche Vorschriften eine Rolle spielen können. Wenn Sie einen Bankbetrag verwenden möchten, muss dieser nicht 2 Monate im Voraus auf dem thailändischen Konto sein, sondern Sie können einen Nachweis verlangen, dass dieses Geld aus dem Ausland stammt. Wenn die Umwandlung in den Nichteinwandererstatus (Sie erhalten dann die Kategorie O) zulässig ist, erhalten Sie zunächst eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen. Genauso, als ob Sie mit einem O-Visum für Nichteinwanderer eingereist wären. Sie können diese 90 Tage wie gewohnt verlängern.

Unter normalen Umständen können Sie diesen „Touristen“-Status problemlos in einen Nichteinwanderungsstatus umwandeln, was normalerweise auch zulässig ist. Ob das in Corona-Zeiten der Fall sein wird, kann ich nicht bestätigen.

Nach Angaben auf der Website der Botschaft in Den Haag (siehe Anhang) soll dies jedoch wie bisher auch möglich sein. Beachten Sie jedoch, dass dies möglicherweise weniger einfach zulässig ist und dass jetzt auch zusätzliche Bedingungen daran geknüpft werden können.

Bitte beachten Sie, dass die Ausreise mit einer „Visumbefreiung“ Sie weder von einem CoE und anderen Belegen für die Einreise nach Thailand noch von der Quarantäne entbindet.

Informationen für nicht-thailändische Staatsangehörige, die eine Reise nach Thailand planen (während der COVID-19-Pandemie) – สถานเอกอัครราชทูต ณ กรุงเฮก (thaiembassy.org)

Leser, die vielleicht wissen, was ein POR30-Visum ist, können es uns jederzeit mitteilen. Ich habe noch nie davon gehört, aber ich kann natürlich immer lernen. Vielleicht kann dieser Visa-Agent auch erklären, was das bedeutet.

3 Antworten auf „Thailand-Visa-Frage Nr. 014/21: Nach 15 Monaten endlich zurück nach Thailand?“

  1. Peter sagt oben

    Hallo Ronnie,

    vielen Dank für diese Erklärung und die Informationen. Rückfragen beim Visa-Agenten bestätigten bereits Ihren Verdacht, es handelt sich um eine sogenannte éxemption. So, jetzt endlich einen Flug und dann in Bangkok anreisen und noch ein paar andere Dinge arrangieren, um zurückfliegen zu können.

    Danke!

  2. Jean Kulinarik sagt oben

    Vorgestern bin ich aufgrund der Visumbefreiung problemlos nach Thailand eingereist. Natürlich mit CoE. Meine ONVZ-Krankenversicherungsabrechnung ohne konkrete Beträge (vollständig erstattet) war für ASQ und CoE gut, wurde aber bei der Ankunft mehrmals überprüft.

    • Peter sagt oben

      Hallo Jean,

      Sehr gut zu lesen, dass es funktionieren kann. Ich machte mir schon Sorgen ... Einer der Gründe für die Ablehnung des Visums war, dass in der Police kein Betrag angegeben war!

      Danke für Ihre Antwort!


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