Thailand-Visumfrage Nr. 010/20: Overstay

Durch übermittelte Nachricht
Posted in Visumsfrage
Stichworte:
15. Januar 2020

Fragender: Bert
Betreff: Overstay

Am 6. Januar in Phuket angekommen. Am 5. Februar brechen wir erneut nach Bali auf. Jetzt habe ich bis zum 4. Februar einen Stempel in meinem Pass, was bedeutet, dass ich dann ausreisen muss. Mein Flug ist der 5. Februar. Habe ich jetzt ein Problem oder akzeptiert der Zoll das?

Wer kann mir das beantworten?

PS. Am 25. Februar sind wir für 3 Wochen wieder in Thailand.


Reaktion RonnyLatYa

Am 5. Februar befinden Sie sich offiziell im „Overstay“ und verstoßen damit gegen das Einwanderungsgesetz.

Da es nur ein Tag ist und Sie an diesem Tag über den Flughafen abreisen, werden Sie wahrscheinlich kein Bußgeld bekommen. In diesem Fall ist der Betrag auf 1 Baht begrenzt. Möglicherweise gibt es einen Eintrag in Ihrem Reisepass, der jedoch normalerweise keine Auswirkungen auf Ihre nächste Eintragung hat.

Passen Sie nur auf, dass Sie nicht früher verhaftet werden. Angesichts des geringfügigen Verstoßes denke ich, dass Sie weitermachen dürfen, aber Sie wissen nie, dass es eine gezielte Kontrolle gibt und Sie werden einen übereifrigen Polizisten vorfinden.

Versuchen Sie auf jeden Fall, in Zukunft ein „Overstay“, egal wie klein, zu vermeiden und hören Sie nicht auf diejenigen, die behaupten, es sei nichts…

Ich erinnere Sie auch sofort an den „Overstay“.

Das thailändische Einwanderungsgesetz besagt: „Jeder Ausländer, der seine Aufenthaltsdauer überschreitet, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, einer Geldstrafe von bis zu 2 Baht oder beidem bestraft werden.“

In der Praxis werden es 500 Baht pro Tag sein, maximal 20 Baht.

Hinzu kommen ab dem 20. März 2016 schwere Strafen.

Für den Fall, dass sich ein Ausländer stellt, drohen folgende Strafen:

– Aufenthaltsüberschreitung von mehr als 90 Tagen: keine Einreise nach Thailand für die Dauer von 1 Jahr.

– Aufenthaltsüberschreitung von mehr als 1 Jahr: Keine Einreise nach Thailand für die Dauer von 3 Jahren.

– Aufenthaltsüberschreitung von mehr als 3 Jahr: Keine Einreise nach Thailand für die Dauer von 5 Jahren.

– Aufenthaltsüberschreitung von mehr als 5 Jahr: Keine Einreise nach Thailand für die Dauer von 10 Jahren.

Für den Fall, dass sich ein Ausländer nicht meldet und verhaftet wird:

– Aufenthaltsdauer von weniger als 1 Jahr: Keine Einreise nach Thailand für die Dauer von 5 Jahren.

– Aufenthaltsüberschreitung von mehr als 1 Jahr: Keine Einreise nach Thailand für die Dauer von 10 Jahren.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatYa

4 Antworten auf „Thailand-Visa-Frage Nr. 010/20: Overstay“

  1. Stevenl sagt oben

    Am Flughafen Phuket wird außerdem eine Überschreitung des Aufenthalts von 1 Tag berechnet, also eine Strafe von 500 Baht.

    Aber wenn der TS die Einreisekontrolle vor Mitternacht passiert (hängt natürlich von der Flugzeit ab), wird er pünktlich sein.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Gibt es Flüge, die nach Mitternacht vom Flughafen Phuket abfliegen und Sie vor Mitternacht durch die Einreisekontrolle bringen?

      • Stevenl sagt oben

        Nach Seoul und zu verschiedenen chinesischen Zielen. Aber auch Dubai mit Emirates (01.35 Abflug). Die meisten Flüge nach Westeuropa starten jedoch später am Tag.

        • RonnyLatYa sagt oben

          Ich dachte eher Flüge nach Bali, aber ohne Umweg über China, Korea oder die VAE.
          Ich vermute, dass Singapur und Kuala Lumpur normale Zwischenstopps sein werden.

          Würde man übrigens auch mit einer Geldstrafe belegt, wenn man um 0005:XNUMX Uhr durch die Einwanderungskontrolle geht? Überrascht mich dann.


Hinterlasse einen Kommentar

Thailandblog.nl verwendet Cookies

Dank Cookies funktioniert unsere Website am besten. Auf diese Weise können wir uns Ihre Einstellungen merken, Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten und Sie helfen uns, die Qualität der Website zu verbessern. Weiterlesen

Ja, ich möchte eine gute Website