Lieber Rob/Herausgeber,

Die 2021-jährige Aufenthaltserlaubnis meiner Freundin läuft im März 5 aus. Mittlerweile hat sie den Integrationsprozess bestanden und hat einen Job von 20 Stunden pro Woche. Was jetzt? Beantragen Sie erneut eine Aufenthaltserlaubnis. Beantragen Sie einen niederländischen Pass, aber ihre thailändische Staatsangehörigkeit erlischt nicht.

Sollte mir etwas Ernstes passieren, kann sie dann einfach hier in den Niederlanden bleiben? Wir haben einen Konkubinatsvertrag und ihr 11-jähriger Sohn ist auch hier in den Niederlanden.

Was sind die Vor- und Nachteile?

Regards,

ES


Lieber Egbert,

In meiner Datei „Einwanderung thailändischer Partner“ weise ich auf die verschiedenen Möglichkeiten hin. Es ist mehr oder weniger üblich, dass Partnermigranten nach 5 Jahren Aufenthalt eine befristete (5-jährige) Aufenthaltserlaubnis in eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis umwandeln. Ein etwas strengerer Status ist die Beantragung eines weiteren Aufenthalts. In beiden Fällen bleiben Sie tatsächlich vom IND abhängig. Damit sind nicht alle zufrieden. Wenn Sie also die IND- und Aufenthaltsgenehmigungen ein für alle Mal loswerden möchten, ist die Einbürgerung eine gute Option.

Bei der Einbürgerung als unverheirateter Partner verlangen die Niederlande jedoch, dass Ihre Liebste ihre thailändische Staatsangehörigkeit aufgibt. Wenn Sie jedoch heiraten würden, würden die Niederlande ihr erlauben, ihre thailändische Staatsangehörigkeit zu behalten. Den thailändischen Behörden ist das egal, sie erkennen eine zweite/mehrfache Staatsangehörigkeit nicht an, verbieten sie aber auch nicht. Wenn die Ehe kein Problem darstellt, würde ich das auf jeden Fall tun. Eine Einbürgerung ist dann ab 3 Jahren nach der Einwanderung möglich, sofern sie auch die weiteren Voraussetzungen, wie zum Beispiel eine abgeschlossene Integration, erfüllt. Also wenn möglich: Heiraten und die Papiere für die Einbürgerung regeln, rate ich. Das gibt die größte Sicherheit.

Wenn Sie nicht heiraten möchten, prüfen Sie beim IND, ob der Status „Aufenthaltserlaubnis humanitär, nicht vorübergehend – fortgesetzter Aufenthalt“ etwas für sie ist. Allerdings ist dies auch mit einem schönen Preis verbunden und nicht viel besser als die Beantragung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis. Für Einzelheiten zur Einbürgerung, zum weiteren Aufenthalt oder zur Verlängerung auf unbestimmte Zeit verweise ich auf die Website des IND.

Übrigens werden die Niederlande Ihren Partner auch mit einem vorübergehenden Aufenthaltsstatus nicht einfach abschieben, wenn Ihnen etwas zustößt. Auch hierfür gibt es menschenwürdige Gesetze und Vorschriften. Aber besser ist es natürlich, sich einfach um den bestmöglichen Status für die eigene Situation zu bewerben, auch wenn man gemeinsam hoffentlich sehr alt wird.

Viel Glück und Grüße,

Rob V.

Quellen: IND.nl und das thailändische „Nationality Act, (No.4), BE 2551“

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