Lieber Rob/Herausgeber,

Ich arbeite im MVV für die vierjährige Tochter meines thailändischen Partners (der hier bereits eine Aufenthaltserlaubnis hat). Braucht diese Tochter auch die Erlaubnis der thailändischen Regierung, hierher zu kommen, wenn die MVV erteilt wurde?

Oder müssen wir in Thailand andere Dinge regeln?

Regards,

Lee


Lieber Lee,

Es gibt eigentlich nichts, was Sie den thailändischen Behörden wirklich melden sollten. Ihr Partner muss aber wahrscheinlich die Sorgerechtspapiere besorgen. Dies macht sowohl den thailändischen als auch den niederländischen Behörden klar, dass es sich nicht um eine Kindesentführung handelt.

Was genau ein wenig von der Situation abhängt, aber im Endeffekt wird das Kind nicht einfach der Autorität eines oder mehrerer Erziehungsberechtigten entzogen. Wenn ihre Tochter aus einer früheren Ehe stammt, denken Sie an rechtliche Unterlagen zur Zuteilung des Kindes oder an Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass der (unverheiratete) Vater nicht (mehr) auf dem Bild ist. Im thailändischen Rathaus, wo Mutter und Kind registriert sind, kann man ihr wahrscheinlich bei den Papieren helfen.

Denken Sie natürlich auch an die offiziellen Übersetzungen und Legalisierungen (thailändisches Außenministerium + niederländische Botschaft) der Originalurkunden und der Übersetzungen.

Grüße und Erfolg,

Rob V.

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