(Foto: Thailandblog)

Die globale Entwicklung aufgrund des COVID-19-Virus hat weitreichende Folgen für die Dienstleistungen der niederländischen Botschaften und Generalkonsulate weltweit, einschließlich externer Dienstleister wie der Visaagenturen.

Dies bedeutet, dass bis mindestens zum 6. April 2020 keine Anträge auf Reisepässe, Visaanträge für Kurz- und Langzeitaufenthalte (vorläufige Aufenthaltserlaubnis, MVV) über Botschaften, Generalkonsulate und Visastellen entgegengenommen werden.

Andere Dienstleistungen wie DNA-Tests, Identitätstests, Legalisierung von Dokumenten und „grundlegende staatsbürgerliche Integrationsprüfung im Ausland“ finden in diesem Zeitraum nicht statt.

Fragen und Antworten zu Visa für den längerfristigen Aufenthalt (MVV)

Die konsularische Abteilung der Botschaft ist geschlossen. Kann ich mein MVV abholen?

Nein, Covid-19 hat uns gezwungen, alle Konsularbüros der Botschaften und Generalkonsulate zu schließen. In diesem Zeitraum können Sie kein MVV einziehen.

Mein Termin zur Ausstellung einer MVV ist abgesagt. Wann kann ich einen neuen Termin bekommen?

Dies ist vorerst erst am 6. April möglich. Je nach Situation kann dies später angepasst werden.

Ich bin noch am Anfang meines MVV-Antrags und muss zur Botschaft. Gibt es eine andere Möglichkeit, meinen MVV-Antrag einzureichen?

Wenn Sie in den Niederlanden einen Sponsor haben, beispielsweise ein Familienmitglied, einen Arbeitgeber oder eine Bildungseinrichtung, kann der Sponsor den Antrag beim IND einreichen. Sie müssen nicht zur Botschaft gehen, bis das IND eine Entscheidung getroffen hat.

Für einige Aufenthaltszwecke (Orientierungsjahr für Hochqualifizierte, Working-Holiday-Programm und Starter) gibt es keinen Sponsor. Sie können dann einen Termin vereinbaren, um mit Ihrem MVV-Verfahren zu beginnen, sobald die konsularische Vertretung wieder geöffnet ist.

In meiner MVV-Genehmigung heißt es, dass ich das MVV innerhalb von 90 Tagen nach der Genehmigung bei der Botschaft abholen muss. Diese Frist läuft bald ab. Was soll ich machen?

Aufgrund von Covid-19 sind alle Botschaften und Generalkonsulate bis zum 6. April geschlossen, dieser Zeitraum kann verlängert werden. Sobald die Konsularabteilungen wieder geöffnet sind, können Sie einen Termin vereinbaren.

Das IND hat zugestimmt, dass Sie Ihr MVV innerhalb von 180 Tagen nach dem ursprünglichen Genehmigungsdatum abholen können, wenn Sie nachweisen können, dass Sie Ihr MVV aufgrund von COVID-19 und/oder der Schließung des Konsulats nicht rechtzeitig abholen konnten.

Ich habe ein gültiges MVV, um in die Niederlande zu reisen. Gilt das Reiseverbot für mich?

Das Reiseverbot gilt nicht für Inhaber eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt oder einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (MVV). schaue auf die Fragen und Antworten zur Einreise in die Niederlande.

Ich habe ein MVV-Visum erhalten, kann aber aufgrund von COVID-19 nicht innerhalb der 90-tägigen Gültigkeitsdauer dieses MVV in die Niederlande einreisen. Was soll ich machen?

Sie können einen neuen Termin vereinbaren, sobald die konsularische Vertretung wieder geöffnet ist. Innerhalb von 90 Tagen nach Ablaufdatum Ihres MVV ist die konsularische Vertretung berechtigt, das MVV erneut auszustellen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie aufgrund von Covid-19 nicht rechtzeitig reisen konnten.

Quelle: Niederlande und Du

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