Lieber Rob/Herausgeber,

Meine + Tochter darf Belgien nicht besuchen, was nun? Ich verstehe, dass es keinen Sinn hat, Berufung einzulegen. Anwälte in Belgien denken, sie können helfen, aber stelle ich die Frage hier auch gerne? Vielleicht können wir dann auch die Anwaltskosten vermeiden.

Es scheint, dass wir dafür „bestraft“ werden, dass wir in Belgien mit einem „Touristenvisum“ geheiratet haben, obwohl es völlig legal ist! Meine Frau hörte innerhalb der thailändischen Gemeinschaft, dass die „Strafe“ fünf Jahre dauern würde. Unsere Tochter wird im November 5 Jahre alt, was meiner Meinung nach in dieser Situation nicht unwichtig war. Ich möchte den Text der Ablehnung zitieren:

"Motivation:
Rechtliche Hinweise:
Das Visum wird auf der Grundlage von Artikel 32 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen gemeinsamen Kodex abgelehnt
* (13) Es bestehen begründete Zweifel an Ihrer Absicht, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf des Visums zu verlassen.

Die betroffene Person ist jung und unverheiratet und möchte ihre Mutter besuchen. Ihre Mutter erhielt ein Kurzaufenthaltsvisum für die Reise nach Belgien, heiratete und ließ sich während ihres Aufenthalts in Belgien nieder. Die betroffene Person ist Student und weist nicht nach, dass sie über ein regelmäßiges und ausreichendes Einkommen verfügt, das den finanziellen Bezug zum Herkunftsland belegt. Der Betroffene reicht Unterlagen ein, die für einen längeren Aufenthalt notwendig sind.
Aus den oben genannten Gründen wird davon ausgegangen, dass die betreffende Person keine ausreichenden Garantien für eine Rückkehr in das Herkunftsland bietet. ”

Apropos „Langaufenthalt“: Wir haben eine Mehrfacheinreise beantragt, um hin- und zurückreisen zu können, ohne jedes Mal einen neuen Antrag stellen zu müssen. Dies bis 2025. Wir haben in einem Brief hinzugefügt, dass wir einen einzelnen Eintrag akzeptieren, wenn das nicht funktioniert. Ich habe das Gefühl, dass ich den Begleitbrief in Brüssel, Einwanderungsbehörde, noch nicht einmal gelesen habe!
Nachweis der Universität und des Studiums hinzugefügt. Noch 3 Jahre…
Zahlungen aus Minen zwei der Studie.
Übersetzung der Geburtsurkunde, legalisiert.
Hausanmeldung usw. usw.

Hoffen Sie, dass jemand Erfahrung in einer ähnlichen Situation hat?


Lieber Rene,
Die Botschaft verhängt keine „Strafen“, die Entscheidungsträger haben verschiedene Faktoren geprüft und sind dann zu dieser Entscheidung gekommen. Von einem bestimmten Zeitraum, in dem sich die Botschaft hier einmischen würde, kann also keine Rede sein, das sind einfach indische Geschichten.
Darin hieß es: „Die Mutter dieses Antragstellers hat mit einem Kurzaufenthaltsvisum geheiratet und ist dann (minus) geblieben, das ist legal, aber nicht so, wie wir es gemäß unseren Verfahren sehen möchten.“ Vielleicht möchte auch die Tochter einen solchen Weg gehen. Sie macht vielleicht eine Studie (plus), hat aber kaum Beweise dafür vorgelegt, was darauf hindeutet, dass die Bindung zu Thailand noch stärker ist als zu ihrer Familie in Belgien. Bei einer ersten Bewerbung ist 1 Einreise die Regel, die sofortige Bitte um eine mehrfache Einreise kann auch darauf hindeuten, dass sie mit Belgien mehr haben wird als mit Thailand (minus). Es gibt also mehrere potenzielle Risiken, daher ablehnen.“ Mit etwa 10-12 % Ablehnungen ist Belgien eine relativ schwierige Botschaft in Bezug auf Visumanträge.
Was kannst du tun? Sie könnten Einspruch erheben, aber soweit ich gehört habe, hat dieses Verfahren in Belgien (anders als beispielsweise in den Niederlanden) kaum Chancen. Es wird auch Monate dauern. Natürlich ist jede Akte anders, also wer weiß, dass dieser Weg (mit einem Ausländeranwalt) nicht völlig aussichtslos ist. Die belgische Erfahrung zeigt jedoch im Allgemeinen, dass es besser ist, einen neuen Antrag einzureichen, der die Einwände der Botschaft so weit wie möglich beseitigt. Tipp: Belgische Beamte bevorzugen auch einen Ausländer, der sich nur für kurze Zeit (höchstens einige Wochen) aufhält, als Beweis dafür, dass ein längerer Aufenthalt nicht beabsichtigt ist. Wenn man bedenkt, dass einer der Gründe die Geschichte ihrer Mutter betrifft und sie neben ihrem Studium wahrscheinlich nur sehr begrenzte andere Dinge nachweisen kann, die eine starke soziale und/oder wirtschaftliche Bindung zu Thailand belegen (Arbeit, Besitz von Immobilien usw.), ist eine neue Bewerbung erforderlich wird für Belgien ein harter Job!
MEIN RAT/MEINE LÖSUNG:
Deshalb denke ich, dass Ihre Tochter die besten Chancen hat, in einem anderen Mitgliedstaat als Belgien Urlaub zu machen. Sie könnte Sie auf einer kurzen Tour durch Europa begleiten und dabei ein oder mehrere Länder (außer Belgien) besuchen. Da sie noch nicht 1 Jahre alt ist, können Sie das Erleichterungsvisum für Familienangehörige eines EU-/EWR-Bürgers nutzen. Sie nutzen dann die EU-Richtlinie 21/2004, nach der ein Visum kostenlos, schnellstmöglich und ohne großen Papierkram ausgestellt werden muss. Ein solches Visum kann nur abgelehnt werden, wenn eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder Betrug besteht.
Für Flamen ist eine solche Familienreise über die Niederlande meiner Meinung nach am praktischsten. Bedenken Sie also, dass Ihre Tochter in die Niederlande reist, sich Ihnen dort anschließt, dann möglicherweise mit Ihnen einige andere Länder besucht und dann nach Thailand zurückkehrt. Einzelheiten finden Sie im ausführlichen Schengen-Dossier, das Sie hier auf Thailandblog herunterladen können (siehe Menü links unter der Überschrift Dossiers „Schengen-Visum“ und laden Sie die PDF-Datei herunter). Konsultieren Sie dort das Kapitel über Anträge für Familienangehörige von EU-/EWR-Staatsangehörigen. Befolgen Sie selbstverständlich die Anweisungen der niederländischen Botschaft, wenn Sie ein solches Visum über die Niederlande beantragen.
Neben der Tatsache, dass dieses Visum bei guter Vorbereitung praktisch nicht abgelehnt werden kann, ist es dann eine Tatsache, dass Ihre Tochter bald eine positive Geschichte in Bezug auf Besuche in Europa haben wird. Damit ist sie für einen Besuch in Belgien bei ihrer nächsten Reise weitaus stärker aufgestellt, als sie es sich wünschen würde. Schließlich hat sie dann sehr nachweislich gezeigt, dass ein langer Aufenthalt (sprich: Einwanderung) nicht das Ziel war und sie wird gut zurückkehren. Zusammen mit anderen Hinweisen (wie „Ich muss mein Studium noch zu Ende bringen“) wird es deutlich besser laufen. Beantragen Sie einfach beim ersten Mal eine Einreise als zusätzlichen Beweis dafür, dass sie nicht mehr in Europa als in Thailand sein möchte. Es gibt klare Regeln für die Ausstellung eines Mehrfacheinreisevisums (MEV). Sobald sie also dafür berechtigt ist, sollte die Erteilung eines MEV in Ordnung sein.
Wie auch immer - Viel Glück!
Rob V.

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