Sehr geehrte Redakteure,

Ich habe eine Frage zum Mehrfacheinreise-Schengen-Visum C eines thailändischen Kollegen in Kombination mit einem neuen Reisepass und einem neuen Visum (Mehrfacheinreise).

Das alte Visum in ihrem alten Pass läuft am 18. September 2018 ab und sie wird am kommenden Donnerstag ihr neues Visum in ihrem neuen Pass erhalten. Ich vermute, dass der Stempel in ihrem neuen Visum am 19. September 2018 in Kraft treten wird. Die Botschaft teilte ihr mit, dass sie mit ihrem alten Visum nach Europa einreisen und Europa mit ihrem neuen Visum verlassen müsse. Das wäre eine neue Regelung?

Wahrscheinlich wird sie später in diesem Jahr Probleme mit der 90/180-Regelung haben, da sie beruflich viel reisen muss. Kann mir jemand sagen, wo ich diese neue Regelung finden kann? Und wie kann sie das möglicherweise umgehen?

Vielen Dank im Voraus,

Löwe


Lieber Löwe,

Ein neues Mehrfacheinreisevisum (MEV) wird tatsächlich in Kraft treten, nachdem das aktuelle Visum bald abläuft. Schließlich darf eine Person nicht gleichzeitig über zwei gültige Schengen-Visa verfügen. Brüssel schreibt dazu im Visa-Handbuch: „Ein Inhaber eines Mehrfachvisums kann vor Ablauf der Gültigkeit des Visums ein neues Visum beantragen.“ derzeit gehalten. Die Gültigkeit des neuen Visums muss jedoch das aktuelle Visum ergänzen, d. h. eine Person kann nicht über zwei einheitliche Visa verfügen, die für denselben Zeitraum gültig sind.“ Der neue MEV soll also ab dem 19. September gültig sein, wenn der alte am 18. September ausläuft.

Ich kann Ihrer Geschichte nicht entnehmen, wann Ihr Kollege in die Niederlande reisen wird? Wenn sie zu einem Datum ausreist, das noch unter das alte Visum fällt, wird sie mit diesem alten Visum/Reisepass einreisen. Während ihres Aufenthalts in den Niederlanden/Europa läuft das eine Visum ab, aber das neue Visum beginnt. Bei der Ausreise verwendet sie dann das neue Visum/den neuen Reisepass und zeigt auf Verlangen den alten Reisepass als Nachweis für die Einreise in den Schengen-Raum vor. Bewahren Sie also beide Reisepässe gut auf, zeigen Sie aber zunächst nur den „brauchbaren“ Reisepass mit gültiger Visummarke vor, damit ein verschlafener Beamter nicht falsch stempeln kann.

Doch wie erkennt die Botschaft, dass es sich hierbei um eine neue Regelung handelt? Möglicherweise irrt sich der Mitarbeiter oder die Kenntnisse dieses Rezeptionsmitarbeiters verschlechtern sich etwas, da die Botschaft lediglich ein Transferschalter ist, der Anträge an das RSO (Kuala Lumpur) zur Bearbeitung durch niederländische Beamte im dortigen Backoffice sendet.

Man sollte Regeln nicht umgehen, sonst entstehen nur Probleme. Stellen Sie sicher, dass sie sich innerhalb eines Zeitraums von 90 (gleitenden!) Tagen nie länger als 180 Tage im Schengen-Raum aufhält. Am einfachsten ist es daher, 90 Tage an und 90 Tage frei zu haben, ansonsten ist es gut, zu überprüfen, indem man an jedem (geplanten) Aufenthaltstag 180 Tage zurückblickt und zählt, ob das Maximum von 90 Tagen bereits erreicht ist. Glücklicherweise gibt es dafür einen Rechner (weitere Infos in der Schengen-Datei im Menü links in diesem Blog): ec.europa.eu/assets/home/visa-calculator/calculator.htm?lang=en

Man möchte wirklich nicht aus Versehen zu lange in Europa bleiben. Das ist Overstay und bedeutet illegalen Aufenthalt. Nur bei künftigen Reise- oder Visumanträgen wird es jetzt oder später zu Problemen kommen.

Wenn Ihre Kollegin also beispielsweise am 10. September nach Europa einreist (alter Reisepass), muss sie sicherstellen, dass sie spätestens 90 Tage später wieder ausreist (neuer Reisepass). Und schauen Sie bei den nächsten Reisen 180 Tage zurück, um zu sehen, ob sie schon bei 90 Tagen ist. Am besten mit dem Rechner, wenn man es auswendig macht, dann blicken Sie 180 Tage auf den geplanten Anreisetag und den geplanten Abreisetag einer geplanten Reise zurück, eigentlich sollten Sie aber 180 Tage zurückblicken, damit alle geplanten Aufenthaltstage 100 % betragen Sicher, und das kann zu Hirnschäden führen. Wenn jemand völlig aufgehört hat, sich mindestens 90 Tage lang dem Schengen-Raum fernzuhalten, dann sind Sie hier immer richtig.

Ich hoffe, das ist so klar.

Regards,

Rob V.

Quelle: „Handbuch zur Bearbeitung von Visumanträgen“ unter ec.europa.eu/home-affairs/what-we-do/policies/borders-and-visas/visa-policy_en

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