Lieber Herausgeber/Rob V.,

Meine thailändische Freundin besitzt eine belgische F+-Karte (Daueraufenthaltskarte eines Familienmitglieds eines Unionsbürgers), die bis zum 29. September 2020 gültig ist. Nach dem Tod ihres Mannes kehrte sie im Juni 2016 nach Thailand zurück, mit dem Recht, innerhalb einer bestimmten Frist umzuziehen (Ich dachte, 2 Jahre, aber ich bin mir nicht sicher!) wieder in Belgien niederzulassen.

Im Zeitraum von Juni 2016 bis August 2018 besuchte sie mich mit dieser Aufenthaltskarte, also ohne Visum, mehrmals in den Niederlanden.

Meine Frage ist, ob sie mit ihrer F+-Karte, die noch aktiviert ist (überprüft über eID Belgien), noch ohne Visum in die Niederlande einreisen kann. Hat jemand Erfahrung damit?

Hier vielleicht nicht relevant, aber der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass sie eine Hinterbliebenenrente aus Belgien bezieht.

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.

Regards,

Werner


Lieber Werner,

Ich weiß nicht, wie es mit dem belgischen Aufenthaltsrecht aussieht. Aber vorausgesetzt, dass sie tatsächlich noch über eine gültige Aufenthaltskarte verfügt, an die ein gültiges Aufenthaltsrecht geknüpft ist, kann sie als Touristin alle Schengen-Staaten besuchen. Sie kann dann einfach mit ihrer belgischen Aufenthaltskarte und ihrem thailändischen Pass in den Urlaub in die Niederlande kommen.

In den Niederlanden würde die Einwanderungsbehörde (IND) jemandem als Witwe einen Wohnsitz gewähren, der jedoch normalerweise bei der Abmeldung (Auswanderung) aus den Niederlanden verloren gegangen wäre. Sie weisen darauf hin, dass dies in Belgien anders funktioniert und dass sie sozusagen morgen nach Belgien zurückkehren und dann in ein Heim einziehen darf. Ich habe keine Ahnung, ob das der Fall ist, aber ich hoffe, dass das richtig ist und die belgischen Leser dies bestätigen können. Oder wenden Sie sich im Zweifelsfall an das Migrationsfragezentrum Kruispunt oder an die Einwanderungsbehörde.

Regards,

Rob V.

4 Antworten auf „Frage zum Schengen-Visum: Kann mich meine thailändische Freundin mit einer belgischen Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden besuchen?“

  1. Eddy sagt oben

    Mit einer gültigen belgischen F-Karte können Sie alle Schengen-Länder besuchen.

  2. Recht sagt oben

    Wenn sie sich nicht innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Abreise nach Thailand nachweislich in Belgien aufgehalten hat, ist ihre F+-Karte tatsächlich abgelaufen (obwohl ein formeller Entzug erforderlich ist, erhält sie weiterhin Post an ihre letzte bekannte Adresse in Belgien?).
    Die Diskussion ist dann, wie lange sie in Belgien gewesen sein muss. Ist das mindestens ein Jahr oder reicht ein Tag? Die aktuelle Rechtsprechung in den Niederlanden klingt in dieser Hinsicht nicht sehr positiv (aber meiner Meinung nach gab es nicht genügend gute Rechtsstreitigkeiten dazu).

    Sofern die F+-Karte noch gültig ist, gilt dies grundsätzlich für den Aufenthalt in Belgien. Für alle anderen Länder des Schengen-Raums besteht ein Aufenthaltsrecht von 90 Tagen pro sechs Monaten, ebenso wie für alle, die visumfrei reisen können. Wenn Sie ein TEV-MVV-Verfahren in Betracht ziehen, kann sie dies von Belgien aus tun. Wenn sie schon so lange dort ist, glaube ich nicht, dass eine staatsbürgerliche Integrationsprüfung im Ausland ein Problem darstellen wird. Für Sie gilt dann als einzige Voraussetzung für ihren dauerhaften Wohnsitz in den Niederlanden: ausreichende Mittel als Bürge.

    Eine weitere Frage ist, ob die F+-Karte ihr das Recht gibt, sich wie eine Unionsbürgerin in den Niederlanden niederzulassen. Ich denke schon, aber das ist ziemlich unerforschtes Gebiet. Jeder Grund, es auszuprobieren.

    Solange sie ihre physische F+-Karte hat, kann sie damit reisen. Bis die Belgier im SIS (Schengener Informationssystem) angeben, dass diese Karte mitgenommen werden muss. Dies wird ihr bei der Ankunft an einem Flughafen im Schengen-Raum auffallen, denn die Ausreise aus Thailand wird kein Problem sein.

    • Rob V. sagt oben

      Vielen Dank für Ihren sachkundigen Beitrag, Prawo. 🙂

  3. Lungenaddie sagt oben

    Die F-Karte berechtigt die Dame, in Belgien zu arbeiten. Das Chengen-Visum gibt ihr das Recht, als Touristin in allen Chengen-Ländern frei zu reisen, natürlich auch in den Niederlanden. Die Tatsache, dass sie mit einem Belgier verheiratet ist und einen ständigen Wohnsitz in Belgien hat/hatte, berechtigt sie zu dieser F-Karte (5 Jahre). Da die Dame noch eine F-Karte und somit keinen belgischen Personalausweis besitzt, hat sie die belgische Staatsangehörigkeit noch nicht erworben. Wenn die Dame Belgien für mehr als 6 Monate verlässt, unterliegt sie wie die anderen Belgier einer Meldepflicht. Wenn sie Belgien für mehr als ein Jahr verlässt, muss sie sich in Belgien abmelden. Die erworbenen Rechte erlöschen dadurch nicht und sie kann jederzeit innerhalb der Gültigkeitsdauer ihrer F-Karte nach Belgien zurückkehren. Tut sie dies nicht innerhalb dieser Frist, verliert sie ihre erworbenen Rechte und muss von vorne beginnen. Die Dauer ihrer Hinterbliebenenrente (Witwenrente) hängt von ihrem eigenen Alter und der Dauer ihrer Ehe mit dem Belgier ab und kann daher auch nach einer gewissen Zeit auslaufen. Zu wenige Informationen, um ein genaues Bild zu vermitteln.


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