Das IND hat auf seiner Website angekündigt, dass mit Wirkung zum 1. Januar 2019 eine Reihe von Verwaltungsgebühren um 1,7 % erhöht werden. Darüber hinaus werden eine Reihe von Gebühren gesenkt. Die ermäßigten Gebühren stehen im Zusammenhang mit EU-Richtlinien. Für ein Visum für Kurzaufenthalte oder einer Schengen-Visum Die Kosten sind gleich geblieben.

Die Gebühren werden jährlich auf der Grundlage des vom niederländischen Statistikamt berechneten CLA-Lohnindex indexiert.

Nachfolgend finden Sie die Kosten für ein Kurzaufenthaltsvisum. Sie müssen diese bezahlen, wenn Sie beispielsweise Ihren thailändischen Partner für einen Urlaub in die Niederlande kommen lassen (die Kosten für VFS Global kommen ebenfalls hinzu und betragen 940 THB).

Tipp: Beantragen Sie immer ein Mehrfachvisum für 5 Jahre, denn bei einer einmaligen Einreise müssen Sie immer 60 € und die Kosten für VFS Global bezahlen. Stellen Sie außerdem sicher, dass Ihr Partner einen neuen Reisepass hat, der 5 Jahre gültig ist, da ein Visum für die mehrfache Einreise die maximale Gültigkeitsdauer des thailändischen Reisepasses hat.

Eine Übersicht aller Gebühren des IND finden Sie hier: Gebühren IND »

Visa

Kurzaufenthaltsvisum (bis zu 90 Tage)
​Erste Anfrage 60 €
​Erste Anwendung bei Kindern von 6 bis 12 Jahren ​​35 €
​Erste Anwendung Kinder bis 6 Jahre 0 €
Erweiterung 30 €
​Verlängerung aufgrund höherer Gewalt oder aus humanitären Gründen ​​​0€
Verlängerung des Sammelreisevisums 1 €
​Ändern Sie das Visum von der einmaligen Einreise in das Visum für die mehrfache Einreise ​​30 €

3 Antworten zu „Kosten eines Kurzaufenthaltsvisums (Schengen-Visum) – Gebühren ab 1. Januar 2019“

  1. Stan sagt oben

    Für die Belgier unter uns: Ich habe jetzt Wikipedia zu Rate gezogen.
    „Leges werden auch Vergeltungsmaßnahmen genannt. Eine Vergeltung bezeichnet eine Zahlung an die Regierung, für die eine individuell nachweisbare Gegenleistung dieser Regierung besteht. Dabei handelt es sich um einen Betrag, der für die Nutzung ihrer Dienstleistungen oder Produkte an den Staat (oder eine zuständige Behörde) gezahlt werden muss. Die Gebühren werden vom Antragsteller der Leistung oder von der Person erhoben, für die die Leistung erbracht wurde.“
    Ehrlich gesagt hatte ich dieses Wort noch nie zuvor gelesen oder gehört, aber die Bedeutung konnte aus dem Kontext abgeleitet werden.
    Ich vermute, dass dieses Wort nur in den Niederlanden verwendet wird?
    Grüße, Stan

  2. Onkelwin sagt oben

    Danke für die Aussage.
    Das Wort LEGES ist in Flandern tatsächlich nicht bekannt.

    • Cornelis sagt oben

      Das Wort „leges“ ist im niederländischen Sprachglossar der Niederländischen Sprachunion enthalten.
      In einer Studie des Center for Reading Research aus dem Jahr 2013 wurde „leges“ von anerkannt
      91 % der Niederländer
      22 % der Flamen

      „Leges“ ist ein sogenanntes Lehnwort aus dem Lateinischen.

      Quelle: https://nl.m.wiktionary.org/wiki/leges#Woordherkomst_en_-opbouw


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