Sehr geehrte Redakteure,

Ich möchte, dass meine thailändische Freundin mit einem Touristenvisum für einen Monat in die Niederlande kommt. Jetzt habe ich selbst eine gesetzliche Rente und eine kleine Rente, sodass ich die Einkommensvoraussetzung von brutto schätzungsweise 1.488 € nicht erfülle. Also bitte ich einen Freund, eine finanzielle Garantie zu stellen.

Meine Frage: Welche (finanziellen) Informationen über diese Freundin sollte meine Freundin der niederländischen Botschaft in BKK zur Verfügung stellen?
Ich habe zwei Möglichkeiten:

  • Reicht als Privatperson dafür eine Einkommensteuerbescheinigung 2015?
  • ein Freund, der ein Vertragsunternehmen besitzt. Was muss er abgeben, Einkommensteuererklärungen liegen oft im Rückstand, verstehe ich?

Danke für alle Antworten usw

Regards,

Wil


Lieber Will,

Sie geben selbst an, dass Sie mit Ihrer gesetzlichen Rente und Rente nicht 100 % des gesetzlichen Mindestlohns (bis Mitte dieses Jahres 1646,57 Euro brutto bzw. 1524,60 Euro brutto ohne Urlaubsgeld) erreichen. Dann gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Der Ausländer garantiert sich mit 34 Euro pro Aufenthaltstag. Es versteht sich von selbst, dass kein Zweifel daran besteht, dass sie Zugriff auf dieses Geld hat. Das Geld muss zum Beispiel auf ihrem Konto sein und man darf nicht denken, dass sie es sich schon länger geliehen hat (weil z.B. eine Woche vor der Antragstellung plötzlich jemand tausende Euro eingezahlt hat…), dann ist es nicht wirklich sie Geld.
  2. Lassen Sie jemanden garantieren. Leider können Sie dies nicht sein, wenn Sie die Einkommensvoraussetzungen nicht erfüllen. Ein Freund kann sich darum kümmern. Anschließend muss er sein Einkommen nachweisen, was eigentlich wie jeder andere Bürge geschieht: Vorlage eines Arbeitsvertrags und drei aktueller Gehaltsabrechnungen. Wenn Ihr Freund Unternehmer ist, wird es schwieriger: zum Beispiel eine endgültige/vorläufige Steuerbescheinigung vom Finanzamt oder ein Ein-Mann-Unternehmen IB-3, wenn jemand selbstständig ist. Die Leute werden sehen wollen, dass der Gewinn ausreicht, um dies zu garantieren. Da ich als Unternehmer kaum über Kenntnisse in der Bürgschaftspflicht verfüge, wende ich mich am besten an die IND. Die Daten müssen zeigen, dass die Nachhaltigkeits- und Einkommensanforderungen erfüllt sind. Selbstverständlich muss auch der Teil „Bürge“ des „Garantie- und/oder Unterbringungsformulars“ ausgefüllt werden.

Ich gehe davon aus, dass die 34 Euro pro Tag für deine Freundin keine Option sind. Dann müssen Sie die folgenden Schritte ausführen:
1) Vereinbaren Sie das „Garantie- und/oder Unterbringungsformular“, das Sie von der Formular-/Broschürenseite des IND herunterladen können: www.ind.nl/documents/1310.pdf

Nach dem Download können Sie das Formular zweimal ausdrucken.
2) Sie füllen ein Formular aus und geben bei Frage 3A an, dass Sie eine Unterkunft zur Verfügung stellen. Sie garantieren nicht.
3) Ihr Freund füllt das zweite Exemplar aus und gibt bei Frage 3B an, dass er als Bürge auftritt.
4) Ihr Freund besorgt einen Einkommensnachweis (3 Lohnabrechnungen, Arbeitsvertrag oder die oben genannten Unterlagen für einen Unternehmer). Der Prüfer des Visumantrags muss daraus ableiten können, dass ein ausreichendes Einkommen vorliegt und dass dieses Einkommen nachhaltig ist.
5) Sie und Ihr Freund gehen zum Rathaus und unterschreiben es vor dem Beamten, der die Papiere beglaubigt.
6) Du schickst die Formulare und andere Beweise an deine Freundin. Ich würde eine Kopie machen, falls etwas verloren geht. Oder noch besser: Stellen Sie sicher, dass nicht nur Sie, sondern auch Ihre thailändische Freundin ein Exemplar haben. Schicken Sie es bei Bedarf per E-Mail, damit sie es dort ausdrucken kann, reichen Sie aber einfach das Original mit dem Antrag ein.

Für Ratschläge zu anderen Aspekten des Antrags lesen Sie die Schengen-Akte:
– www.thailandblog.nl/wp-content/uploads/Schengenvisum-dossier-januari-2015-complete.pdf

Lassen Sie sich nicht vom Papierkram täuschen, lesen Sie die Broschüren und Formulare sorgfältig durch und nehmen Sie sich Zeit. Wenn Sie immer noch Unklarheiten oder Zweifel haben, wenden Sie sich bitte an das IND oder vereinbaren Sie einen Termin, um weitere Informationen an einem IND-Schalter einzuholen.

Viel Glück!

Mit freundlichen Grüßen,

Rob V.

Quellen:
- www.ind.nl/particulier/short-stay/cost-income-Anforderungen
- www.ind.nl/particulier/short-stay/forms-brochures

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