Meine Frage ist, was man für eine eingetragene Partnerschaft in Thailand alles braucht, nicht heiraten, sondern nur zusammenleben. Es ist meine Absicht, dass ich nicht in die Niederlande zurückkehren muss, um dort Papiere abzuholen. Wo soll ich mich melden, wenn ich alle diese Papiere habe? Der Grund für diese Frage ist, dass meine Freundin im Falle ihres Todes eine Hinterbliebenenrente erhalten kann.
Sozialminister Koolmees möchte, dass die Rente nach einer Scheidung automatisch zwischen beiden Ex-Partnern aufgeteilt wird
Ich möchte am 1. Dezember 2017 in Thailand leben. Ich weiß, dass hier bereits mehrfach darüber gesprochen wurde, dass ABP in den Niederlanden weiterhin steuerpflichtig ist. Laut Heerlen gilt dies nur für staatliche Renten aus der ABP und nicht für Betriebsrenten. Ich glaube schon, dass Beamte durch die staatliche Rente abgesichert sind. Weiß jemand aus Erfahrung, ob auch Kommunalbeamte unter die staatliche Rente fallen? Ich bekomme keine zufriedenstellende Antwort aus Heerlen und die ABP sagt, das sei für Heerlen wichtig. Heerlen sagt, wenn man dauerhaft dort wohnt, kann man eine Befreiung beantragen, aber wenn Kommunalbeamte in die staatliche Rente fallen, hat das meiner Meinung nach keine Chance.
Trotz aller netten Worte des Kabinetts wird sich die Kaufkraft der meisten Niederländer im Jahr 2018 kaum verbessern. Bei Personen mit einer Zusatzrente wird die Kaufkraft 2018 sogar sinken, teilweise um mehr als 1 Prozent. Laut Kaufkraftberechnungen von NIBUD profitieren nur Erwerbstätige geringfügig.
Angenommen, Sie sind mit einem Thailänder verheiratet und genießen Ihre Rente, aber Sie sterben. Hat meine Frau dann Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente oder hat sie überhaupt keinen Anspruch? Ich höre verschiedene Geschichten.
Ich lebe jetzt seit 7 Jahren in Thailand und bin glücklich mit einer Thailänderin verheiratet. Als solche ist sie meine sogenannte „Beistandspartnerin“ geworden, die ihr auch nach meinem Tod Anspruch auf eine Beteiligung an meinen Rentenleistungen gewährt. Um hierfür berechtigt zu sein, muss sie über eine Bürgerservicenummer (BSN) verfügen.
Vorübergehendes Ende der Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters.
Gute Nachrichten für Leute, die lange genug gearbeitet haben. Die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters wird vorerst eingestellt. Im Jahr 2023 wird sie zum ersten Mal seit 2013 nicht mehr steigen, sondern bei 67 Jahren und drei Monaten bleiben, berichtet NOS. Sozialminister Koolmees hat diese Entscheidung getroffen
Die Lebenserwartung der 65-Jährigen steigt
Statistics Netherlands geht davon aus, dass die Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren im Jahr 2023 auf 20,5 Jahre steigen wird. Anhand dieser Zahl legen die politischen Entscheidungsträger das künftige gesetzliche Rentenalter fest.
Die thailändische Regierung will bessere Renten für ihre Mitarbeiter
Thailand setzt sich für bessere Rentensysteme ein. Ziel des Finanzministeriums ist es, sicherzustellen, dass Rentner eine Rente in Höhe von mindestens 50 Prozent ihres zuletzt bezogenen Gehalts erhalten. Teilnehmer der Sozialversicherung, die 15 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, erhalten 20 Prozent des Durchschnittsgehalts der letzten fünf Jahre.
Ob die Schutzbemessung auch nach der Wiedergutmachungsgesetzgebung weiterhin zulässig ist und nicht im Widerspruch zur „Vertragstreue“ steht, ist Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bezirksgericht Zeeland-West-Brabant
Auch in Thailand müssen Arbeitnehmer länger arbeiten, bevor sie in Rente gehen können. Das Vorhaben, das Renteneintrittsalter von 55 auf 60 Jahre anzuheben, wird fortgeführt. Allerdings werde die Einführung schrittweise erfolgen und es werde auch mehr Möglichkeiten geben, teilte das Sozialamt gestern mit.
Ich habe der SVB gemeldet, dass ich mit meinem thailändischen Partner zusammen lebe. Mein AOW wird automatisch angepasst. Einige Zeit später erhielt ich einen Brief von der ABP, in dem es hieß, sie habe von der SVB eine Auskunft erhalten und daraufhin den Selbstbehalt bei der Rentenfestsetzung erhöht.
Zunächst möchte ich mich bei Ihnen allen für Ihren Beitrag bedanken. Ich bin vor kurzem Mitglied geworden (8 Monate) und habe Ihnen viel zu verdanken. Ich bin 62 Jahre alt und habe jetzt eigene Fragen, die für mich von großer Bedeutung sind. Ich erhalte meine Rente ab dem 01 und mein AOW ab dem 01. Ich möchte während der zweijährigen Überbrückung bei meiner Freundin in ihrem Haus in Thailand bleiben.
Lesereinreichung: „Non-Immigrant O Multiple Entry“-Visum bei der thailändischen Botschaft in Den Haag
Da das thailändische Konsulat in Amsterdam seit dem 15. August 2016 keine Mehrfacheinreisevisa mehr ausstellt, reiste ich zur thailändischen Botschaft in Den Haag, um ein „Non-Immigrant O Multiple Entry“-Visum zu beantragen. Ich bin über 50 und selbstständig und habe in Amsterdam immer problemlos ein solches Visum bekommen. Ich musste lediglich nachweisen, dass ich über ausreichende finanzielle Mittel verfüge.
Leserfrage: Wie bekomme ich eine nationale Registernummer für meine thailändische Frau (BE)?
Ich habe letztes Jahr offiziell in Thailand geheiratet, die Dokumente wurden bei der belgischen Botschaft legalisiert und von mir bei der Gemeinde in Belgien zur Registrierung ausgestellt, dies ist inzwischen geschehen. Wir leben in Thailand, aber meine Adresse ist in Belgien.
Erik Kuijpers argumentiert anhand von Beispielen, dass die AOW keine Rente sei. Ist es der Heilige Georg oder Don Quijote?
Lebe in Deutschland (mehr als 32 Jahre) und bin seit 12 Jahren rechtmäßig mit einer Thailänderin verheiratet.
Nächstes Jahr werde ich eine in Deutschland angesammelte Rente erhalten, gleichzeitig mit einer kleinen Kirchenrente, ebenfalls deutsch. Ich habe vor, meinen Ruhestand in Thailand zu verbringen.