Liebe Leserinnen und Leser,

Ich habe letztes Jahr offiziell in Thailand geheiratet, die Dokumente wurden bei der belgischen Botschaft legalisiert und von mir bei der Gemeinde in Belgien zur Registrierung ausgestellt, dies ist inzwischen geschehen. Wir leben in Thailand, aber meine Adresse ist in Belgien.

Jetzt kommt das Problem, da meine thailändische Frau auf mich angewiesen ist, da sie nicht arbeitet, wurde meine Rente erhöht. Um meine Steuerbescheinigung auszufüllen, muss sie eine nationale Registernummer haben, so die Dame vom Finanzamt, bei der ich heute Morgen war, aber was ich tun soll, um das zu bekommen oder wie ich das Problem lösen kann, wusste sie nicht, da ich die Erste bin dieses Problem für sie.

Da meine Frau und ich das ganze Jahr über in Thailand bleiben, kann sie keinen belgischen Pass bekommen.

Kann mir jemand Auskunft darüber geben, was ich in dieser Situation tun kann, da ich die Differenz zwischen meiner Rente von Single zu Verheirateter und der Steuer nicht zurückzahlen möchte, da ich glaube, dass ich ohnehin Anspruch darauf habe.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Regards,

Eddy

16 Antworten auf „Leserfrage: Wie bekomme ich eine nationale Registernummer für meine thailändische Frau (BE)“

  1. RonnyLatPhrao sagt oben

    Ich denke, sie muss sich zunächst in Belgien bei der Gemeinde an Ihrer Adresse anmelden.
    Sie benötigt daher eine Aufenthaltserlaubnis für Belgien.
    Dies erfolgt über die Einwanderungsbehörde.
    Nehmen Sie Kontakt dazu auf.
    https://dofi.ibz.be/sites/dvzoe/NL/Over-ons/Pages/Contactgegevensenadress.aspx

    Für Ihre Information
    Ich denke, wenn man verheiratet ist, muss man zusammen unter derselben Adresse wohnen.
    Sie haben eine Adresse in Belgien und Ihre Frau eine Adresse in Thailand, das ist nicht wirklich korrekt.
    Ich denke, die Steuern werden das als getrenntes Wohnen betrachten.
    Bitte erkundigen Sie sich bei den Steuerbehörden.

    • Khan Yan sagt oben

      Ich fürchte, Ronny hat Recht ... Sie müssen tatsächlich einen Antrag einreichen, der geprüft wird. Das ist vielleicht nicht so schlimm, aber manchmal ist es vielleicht auch nicht so, und wenn es so weitergeht, kann es ein Jahr dauern. Wenn „Ja“, erhält Ihr Ehepartner eine F-Karte (mit Registernummer), die 5 Jahre gültig ist. Die Tatsache, dass Sie nicht zusammen wohnen (an der Adresse in Belgien), kann sich auf Ihre Rente auswirken.

  2. Eddie Boogaerts sagt oben

    Lieber Namensvetter
    Der Anfang deiner Geschichte ist der gleiche wie meiner. Das Problem für Sie ist jedoch, dass Sie schon ein weiteres Jahr in Thailand leben. Damit Ihr Ehegatte ein belgisches nationales Register erhalten kann, muss er zunächst in der Gemeinde/Stadt, in der Sie leben, registriert sein. Hierzu müssen Sie alle Dokumente Ihrer Ehe einreichen, die ins Niederländische übersetzt werden müssen. Tun Sie dies nicht in Belgien, sonst werden Sie teuer bezahlen. Sie können dies in Bangkok über ein anerkanntes Übersetzungsbüro tun, das von der belgischen Botschaft beauftragt wird. Dies kostet Sie etwa 5000 Bath. Das Problem besteht jedoch darin, dass Sie nach Ihrer Heirat ein weiteres Jahr in Thailand gelebt haben und Ihre Frau nicht in Belgien angemeldet haben, sodass sie nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts in Belgien eine Aufenthaltskarte erhalten konnte, während sie auf ihren belgischen Personalausweis wartete. Kontinuierlich bedeutet, dass Sie Urlaub nehmen können, Ihr Wohnsitz jedoch Belgien sein muss. Die gesamte Gesetzgebung wurde geändert, um Scheinehen zu verhindern. Meine Frau hat nun endlich die belgische Staatsangehörigkeit, aber ich kann Ihnen sagen, dass es Blut, Schweiß und Tränen gekostet hat. Ich rate Ihnen, einen Termin mit dem belgischen Botschafter in der Botschaft zu vereinbaren. Ich konnte auch einen Termin mit dieser Person vereinbaren. Versuchen Sie es Lösen Sie Ihr Problem nicht selbst, denn Sie werden nie eine Lösung finden. Sie werden von der Säule zur Säule geschickt und niemand kann Ihnen die richtige Antwort geben.
    Viel Glück, Eddy und Geliebte!!!

    • Stefaan sagt oben

      Notwendige Dokumente für die Botschaft: Lassen Sie diese nur von den beauftragten Übersetzungsagenturen in Bangkok übersetzen.

      Notwendige Dokumente für Belgien: Lassen Sie sie von einem vereidigten Übersetzer in Belgien übersetzen.

      Thailands übersetzte Dokumente werden in Belgien nicht akzeptiert. Ausnahmsweise kann die Gemeinde dies ignorieren, aber es ist nicht legal.

      Also ja, einige Dokumente werden zweimal übersetzt und von Ihnen bezahlt.

      TIPP: Prüfen Sie die Unterlagen sorgfältig.
      Bei uns hatte der Amphur einen Fehler gemacht, das Übersetzungsbüro in Bangkok und der vereidigte Übersetzer in Belgien.

      • RonnyLatPhrao sagt oben

        Was für ein Unsinn ist es, dass Dokumente, die in Thailand übersetzt wurden, nicht akzeptiert werden sollten, weil dies nicht legal wäre. Daran ist überhaupt nichts Illegales.

        Dokumente, die in Thailand vom thailändischen Außenministerium und der belgischen Botschaft übersetzt und legalisiert wurden, dürfen in Belgien zu 100 Prozent legal verwendet werden.

        Die Legalisierung der Unterschrift der ausstellenden Behörde sagt jedoch nichts über den Inhalt des Dokuments aus.
        Eine belgische Behörde kann das Dokument noch nicht annehmen, wenn sie Zweifel am Inhalt des Dokuments hat.
        Der Grund für Zweifel kann alles sein.
        Wenn sie beispielsweise jemanden sehen, der in den Zwanzigern zu sein scheint, das Dokument aber ein Geburtsdatum enthält, aus dem hervorgeht, dass die Person offenbar erst 16 Jahre alt ist, kann das Zweifel aufkommen lassen usw
        Auch die Übersetzung kann fraglich sein.
        Sie können dann eine neue Übersetzung des Dokuments anfordern, wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der ersten Übersetzung haben.
        Dies bedeutet jedoch nicht, dass die erste Übersetzung (in Thailand) nicht akzeptiert werden kann und dass diese nicht legal wäre.
        Wenn die belgischen Behörden keine Zweifel am Inhalt/der Übersetzung haben, kann die erste in Thailand angefertigte Übersetzung ohne Frage akzeptiert werden und ist auch völlig legal.
        Meine in Thailand übersetzten und legalisierten Dokumente wurden in Belgien ohne eine neue Übersetzung in Belgien akzeptiert und das ist daher völlig legal.
        Hat nichts mit Übersehen zu tun.

        Auf der Website steht folgendes
        „Keine Kontrolle über den Inhalt!
        Die Legalisierung garantiert nicht, dass Ihr ausländisches Dokument in Belgien akzeptiert wird. Die Behörde, die Ihr Dokument angefordert hat, kann jederzeit prüfen, ob der Inhalt korrekt ist. Diese Behörde kann Sie dann beispielsweise auffordern, weitere Dokumente vorzulegen oder Ihr legalisiertes Dokument in dem Land beglaubigen zu lassen, aus dem das Dokument stammt.“
        https://diplomatie.belgium.be/nl/Diensten/legalisatie_van_documenten/faq#2

        1. Wie legalisiert man belgische Dokumente für die Verwendung im Ausland?https://diplomatie.belgium.be/nl/Diensten/legalisatie_van_documenten/faq#1

        2. Wie legalisiert man ausländische Dokumente zur Verwendung in Belgien?
        https://diplomatie.belgium.be/nl/Diensten/legalisatie_van_documenten/faq#2

        Was den Tipp betrifft.
        Ich bin gespannt, wie man deinen Tipp genau prüfen soll.
        Zahlen kann man zwar leicht überprüfen, aber wie überprüft man akribisch, ob ein Text korrekt übersetzt wurde?
        Du hast übrigens kein Glück. Und der Amphur hat sich geirrt, und der Übersetzer in Bangkok hat sich geirrt, und der Übersetzer in Belgien hat sich geirrt. Ich frage mich, was diese Fehler waren (Sie müssen es nicht sagen, wenn Sie nicht wollen), denn wenn alle drei einen Fehler machen, ist das wirklich Pech.

        Zum Glück war das bei mir nie der Fall, und abgesehen von möglichen Fehlern in den Zahlen wäre es damals auch nie aufgefallen.

    • herman sagt oben

      Eddys Namensgeber sind gute und erschwingliche Übersetzer in Belgien, hier in Llimburg Maasmechelen
      Es gibt eine Thailänderin, die alles für Sie arrangiert, Heirat und so weiter, und sie wird es auch in Thailand arrangieren, wenn Sie dort heiraten möchten, alle notwendigen Formulare und direkt mit der Stadt gibt es hier.
      gut bezahlt, aber es gibt auch Übersetzungsbüros, bei denen man richtig tief in die Tasche greifen kann.
      Ich habe vor zwei Jahren in Belgien geheiratet, nach viel Elend und Kosten, da meine Liebste kein Visum bekam, sogar viermal einen Antrag stellen und an den Konsul in Thailand schreiben musste, bevor sie es bekam, aber ja, Flüchtlinge und andere Menschen dazwischen können dies hier tun. Tragen Sie die Frau ein, die Sie lieben
      nicht, aber ich erzähle damit nichts Neues auf diesem hervorragenden Blog, lies jeden Tag mit und lerne viel von Thailand, weiter so, Grüße, bei allem Respekt, Herman

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Da er die Ehe offenbar in seiner Gemeinde in Belgien eingetragen hat, denke ich, dass er bereits über alle notwendigen Übersetzungen verfügt. Ansonsten glaube ich nicht, dass die Ehe eingetragen werden kann.
      Ich weiß nicht, wie seine Frau jetzt im Register eingetragen ist.
      Wahrscheinlich vorläufig mit RRN 00.00.00-000.00

      Sie können sagen, dass Sie in Thailand leben, aber solange er eine Adresse in Belgien hat und nicht offiziell abgemeldet wurde, lebt er offiziell immer noch in Belgien.
      „Wir leben in Thailand“ existiert für die Verwaltung in diesem Fall daher nicht.
      Offiziell lebt er in Belgien und seine Frau in Thailand.

      Dies könnte auch „Nice-to-Know / Need-to-Know“ lauten.

      Kann ich meine legalisierte ausländische Urkunde in Belgien übertragen lassen?

      Wenn Sie Belgier sind, können Sie eine ausländische Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Sterbeurkunde) nach der Legalisierung in Belgien übertragen lassen.
      Diese Urkunden können in Belgien in das Personenstandsregister der Gemeinde Ihres aktuellen Wohnortes oder der ersten Gemeinde, in der Sie sich nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland niederlassen, eingetragen werden.
      Wenn Sie keinen Wohnsitz oder Wohnsitz in Belgien haben, kann die Urkunde in das Personenstandsregister Ihres letzten Wohnsitzes in Belgien oder des Wohnsitzes Ihrer Blutsverwandten in aufsteigender Linie (Vater, Mutter, Großvater, Großmutter), auch im Personenstandsregister der Gemeinde, in der Sie in Belgien geboren wurden, oder als letztes Mittel der Stadt Brüssel.
      Sie können jederzeit Kopien und Auszüge der Urkunde beim Standesamt der Gemeinde anfordern, in der diese Urkunde beurkundet wurde. In diesem Fall müssen Sie die Urkunde nicht erneut im Ausland beantragen und beglaubigen lassen.
      https://diplomatie.belgium.be/nl/Diensten/legalisatie_van_documenten/faq#6

      Er hat nie wirklich in Thailand gelebt, weil

      • RonnyLatPhrao sagt oben

        Corr
        Ignorieren Sie den letzten Satz unten: „Er hat seitdem nie mehr in Thailand gelebt.“ wurde versehentlich gesendet. Sollte gelöscht werden.

    • Henne sagt oben

      nein.
      Ich bin in Thailand verheiratet, meine Frau hat Belgien noch nie betreten und sie hat eine belgische nationale Registernummer. Dies wurde automatisch nach der Registrierung der Ehe bei der belgischen Botschaft gewährt. Die Heiratsurkunde wurde auch nie bei einer belgischen Gemeinde hinterlegt und ist auch für nichts notwendig.

      • RonnyLatPhrao sagt oben

        Vielleicht wurde es bei der Botschaft registriert?

        • RonnyLatPhrao sagt oben

          Wenn Sie bei der Botschaft registriert sind, fungiert die Botschaft als Ihr Rathaus.

          In seinem Fall hat er immer noch eine Adresse in Belgien und dann ist die Situation etwas anders.

          Ich weiß nicht, ob es notwendig ist, umsonst eine Heiratsurkunde einzureichen.
          Das muss jeder selbst entscheiden
          Sie fragen sich vielleicht, warum Sie es nicht ablegen.

          In unserem Fall ist meine Frau nach unserer Heirat in Thailand vor 13 Jahren nach Belgien gekommen, um dort zu leben und zu arbeiten, und sie besitzt seit fast 10 Jahren auch die belgische Staatsangehörigkeit.
          Warum hätte ich das dann nicht in Belgien platzieren sollen?

          Mittlerweile bin ich im Ruhestand und wir verbringen die meiste Zeit in Thailand.
          Natürlich benötige ich für den Aufenthalt in Thailand eine Aufenthaltsdauer, aber meine Frau reist und bleibt in beiden Ländern so viel und so lange sie möchte und hat in beiden Ländern alle Rechte.
          Also geht es ihr besser als mir.
          Darüber hinaus ist das Reisen um die Welt mit einem belgischen Pass viel einfacher als mit einem thailändischen Pass. Stellen Sie sich vor, Sie wollten am WE nach London.

          Nun ja, jeder kann damit machen, was er will

  3. henny sagt oben

    Ich denke, man muss nachweisen, dass man zusammen in Belgien lebt und dass sie auch den dazu gestellten Verpflichtungen nachkommt
    und auch, dass sie bei der Gemeinde gemeldet und hier eingetragen sein muss
    denke daher, dass er Niederländischunterricht nehmen und sich für die staatsbürgerliche Integration einsetzen sollte
    sonst ist es nicht glaubwürdig

  4. Lunge Addie sagt oben

    Liebe,
    In Ihrem letzten Satz schreiben Sie: „Weil ich denke, dass ich Anspruch darauf habe“.
    Die Antwort ist sehr einfach und kurz: Sie haben KEINEN Anspruch darauf, denn mit Rechten gehen Pflichten einher und Sie erfüllen diese Pflichten in keiner Weise, sie sind wahrscheinlich für die anderen da, aber nicht für Sie.
    Anscheinend ist mit Ihrer Ehe, die in Belgien angenommen und eingetragen wurde, alles in Ordnung, aber das ist noch nicht das Ende der Sache.
    Ihre Frau kann keine F-Karte mit der entsprechenden nationalen Registernummer erhalten, ohne in Belgien im Bevölkerungsregister eingetragen zu sein, was bei ihr offenbar nicht der Fall ist.
    Dafür muss sie natürlich zunächst eine Aufenthaltserlaubnis, ein Visum, beantragen.
    Dann muss sie sich bei der Gemeinde anmelden, woraufhin eine Untersuchung durch den Gemeindepolizisten erfolgt und die Akte an die Einwanderungsbehörde gesendet werden muss, die von der kommunalen Untersuchung beraten wird.
    Dann muss sie auch den Integrationskurs absolvieren.
    Das sind zunächst einmal ihre Pflichten.

    Nun dieses von Ihnen selbst, denn auch Sie selbst kommen den Verpflichtungen als Belgier nicht nach.

    Erstens behalten Sie eine Wohnadresse in Belgien, ohne dort zu leben = illegal. Warum?
    Sie bleiben wahrscheinlich länger als 6 Monate ohne Benachrichtigung im Ausland = illegal. Warum?
    Sie selbst bleiben ein Jahr im Ausland ohne Abmeldung = illegal … warum?

    Als verheiratete Paare müssen Sie für die rechtliche Anerkennung der Ehe am selben Wohnort wohnen, andernfalls gelten Sie als „faktisch getrennt“.

    Sie möchten also neben einer erhöhten Rente auch in den Genuss eines ermäßigten Steuerbescheids kommen, ohne den Verpflichtungen nachkommen zu müssen. Das Einzige, was noch fehlt, ist, dass es Ihr Recht wäre, dass Ihre Frau, ohne in Belgien gemeldet zu sein, auch Arbeitslosengeld beantragen könnte. Wäre nett.
    Bringen Sie Ihre eigenen Angelegenheiten in Ordnung, bevor Sie mit der Geltendmachung von Ansprüchen beginnen, denn eine Strafe könnte die nächste jagen. Dies ist das Ergebnis des klugen Ratschlags einiger Leute: Melden Sie sich auf keinen Fall ab!

  5. Henne sagt oben

    Wenn Sie eine rechtsgültige Ehe geschlossen haben, die bei der Botschaft registriert ist, verfügt Ihre Frau ab diesem Zeitpunkt über eine nationale Registernummer, die Sie über finden können

    https://my.belgium.be/nl?locale=nl

    mit Anmeldung per Ausweis und Kartenleser.

    Ihre nationale Registernummer lautet
    Die letzten beiden Ziffern der Geburt – Geburtsmonat – Geburtstag – ergänzt durch 2 Nullen, zum Beispiel wird der 5. Februar 27 zur nationalen Registernummer 1980

    Diese Nummer steht auch in den Daten der Lebensbescheinigung.

    Wenn Sie jedoch nicht in einer gemeinsamen Wohnung leben, haben Sie keinen Anspruch auf Familienrente und Steuerabzug für verheiratete Paare, ODER Sie müssen Beamter sein.

    • Lunge Addie sagt oben

      Wirst du lernen, wie man zaubert? Sie hat KEINEN belgischen Personalausweis und auch keine F-Karte. Sie hat einfach NICHTS ... was wird sie in diesen Kartenleser stecken? Ihr thailändischer Personalausweis?

      Für Beamte gibt es keine Familienrente. Du bist schlecht informiert. Bei Beamten ergibt sich die Erhöhung der Ehegattenrente aus den geringeren Quellensteuerabzügen.

      Der Fragesteller hat tatsächlich ein Chaos angerichtet, weil er aus welchen Gründen auch immer den behördlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Da er offiziell nicht an derselben Adresse wohnt, hat er weder Anspruch auf eine Familienrente noch auf Steuererleichterungen, da er rechtlich als „de facto geschieden“ gilt. Höchstwahrscheinlich hat er diese Situation nicht einmal dem Rentenamt gemeldet. Es besteht also die Gefahr, dass die Rentenverwaltung, wenn sie über die Steuerbehörde davon erfährt, die zu Unrecht zu viel erhaltene Rente zurückerstatten muss, was in den Rentenunterlagen deutlich vermerkt ist.

      • Henry sagt oben

        Mit Ihrer E-ID und IHREM Kartenlesegerät können Sie Ihre Heiratsurkunde, Familienzusammensetzung und vieles mehr im nationalen Register einsehen, wo Sie neben dem Namen der Ehefrau auch ihre nationale Registernummer finden.

        Ich stimme Ihnen zu, dass das OP einen Fehler gemacht hat.

        Lung Addie, bitte lesen Sie den letzten Satz meines Eintrags noch einmal
        „ODER Sie müssen Beamter sein“

        Damit meinte ich, dass ein Beamter keine Rente bezieht, sondern ein aufgeschobenes Gehalt, das ein persönlicher Titel ist. Die Frage, ob man verheiratet ist oder nicht, hat darauf also keinen Einfluss, hat aber natürlich Auswirkungen auf die Quellensteuer. Darüber hinaus werden ausgezahlte Löhne auch als Lohn und nicht als Ersatzeinkommen besteuert, was einen sehr großen Unterschied macht.
        Sie sehen, ich bin ein wenig informiert 555


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