Ob die Schutzbemessung auch nach der Wiedergutmachungsgesetzgebung weiterhin zulässig ist und ob sie nicht im Widerspruch zur „Vertragstreue“ steht, ist Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bezirksgericht Zeeland-Westbrabant.

Dabei handelt es sich um ein Verfahren gegen einen Schutzbescheid für Renten- und Rentenansprüche einer aus den Niederlanden nach Frankreich ausgewanderten Person. Das Gericht beantragte eine Entscheidung beim Obersten Gerichtshof.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs datiert vom 14. Juli 2017 und trägt die Nummer 17/01256. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass ein solcher Angriff nicht im Widerspruch zur Vertragstreue steht, die Länder nach Abschluss eines Vertrags einhalten müssen. Wird dieser Fall vor den EU-Gerichtshof gelangen? Nur die Zeit wird es zeigen, aber ich glaube nicht.

Kompartimentierung

Es muss jedoch eine „Kompartimentalisierung“ stattfinden. Verteilung der Beträge vor und nach Gesetzesänderungen, die in den Niederlanden bezüglich der Ansammlung von Renten und Renten vorgenommen wurden.

Dies ist eine technische Geschichte und kann auch nicht mathematisch erreicht werden. Unterm Strich kann es jedoch sein, dass – abhängig vom Entstehungszeitraum – nicht der gesamte Renten- und Rentenanspruch in die Bemessung einbezogen wird.

Die Bedeutung

Für die meisten Auswanderer: keine. Dieser Bescheid wird Ihnen zugesandt und Sie erhalten automatisch einen Zahlungsaufschub. Wenn Sie es vergessen, sollten Sie klingeln.

Renten und Renten, die Sie bei professionellen Versicherern abgeschlossen haben, müssen gemäß den niederländischen Rechtsvorschriften und der zugrunde liegenden Vereinbarung abgerechnet werden. Und sonst werden Sie daran erinnert!

Sie dürfen diese Police nicht abgeben, verleihen, verpfänden oder anderweitig als Sicherheit (für ein Darlehen oder anderweitig) verwenden. Aber der Auswanderer schätzt diese Politik, denn das ist das Einkommen für den Rentner und nach dem Tod für den Partner und manchmal auch für die Kinder. Nach zehn Jahren verliert dieser Angriff seine Bedeutung.

Ich werde mich nicht zu den in einer „eigenen“ BV angesammelten Renten und Renten äußern; Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, wenden Sie sich rechtzeitig vor der Auswanderung an Ihren Steuerberater.

9 Antworten zu „Der Schutzbescheid (Rente und Rente) bleibt bestehen.“

  1. Henk sagt oben

    Vielen Dank für diese Berichterstattung. Eine zusätzliche Frage/Aussage. Meiner Meinung nach gilt die Rückgabebeschränkung nicht für eine sogenannte Old-Regime-Police, da dies eine der in der Police beschriebenen normalen Optionen ist. Manchmal?

    • erik sagt oben

      Sie überraschen mich mit der Frage, ich muss nachsehen. In jedem Fall ist es sinnvoll, dies sorgfältig mit der Versicherung abzuklären. Darüber wurde auch in diesem Blog geschrieben.

      • erik sagt oben

        Henk, ich verzichte jetzt auf Ratschläge.

        Das Urteil des Gerichts steht noch nicht fest, wie sich die Unterteilung auswirken wird, wird in Kürze in der Fachliteratur veröffentlicht, wie sich dieser Wert (sofern er in Ihrer Schutzbeurteilung noch gültig ist) auswirken wird, weiß ich noch nicht , also gibt es viel Unsicherheit.

        Ich kann Ihnen jedoch raten, sich an die Steuerabteilung dieser Versicherungsgesellschaft zu wenden, eine schriftliche Beratung anzufordern und diese einem niederländischen Steuerberater vorzulegen. Die Interessen sind zu groß und verdienen ernsthafte Aufmerksamkeit.

    • Lammert de Haan sagt oben

      Tatsächlich gibt es bei der Rente des alten Regimes kein Umwandlungsverbot. Dies bedeutet nicht, dass sie steuerlich anders behandelt werden als eine Rente des neuen Regimes. Auch dann wird die Übergabe bald mit 52 % Einkommensteuer besteuert. Allerdings schulden Sie beim Abkauf einer Rente des alten Regimes keine Revisionszinsen von 20 %.

      Aufgrund der Auswanderung kann auch eine Schutzveranlagung für eine Rente des alten Regimes verhängt werden.

      Für weitere Informationen der Steuer- und Zollverwaltung zur Zahlung von Revisionszinsen klicken Sie auf den folgenden Link:

      https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/belastingdienst/prive/werk_en_inkomen/sparen-voor-extra-inkomen/u-koopt-uw-lijfrente-af/wanneer-moet-u-revisierente-betalen/wanneer-moet-u-revisierente-betalen

  2. Gert Richter sagt oben

    Lieber Eric,
    Ich habe auch das Urteil des Obersten Gerichtshofs gelesen. Ich denke, bei dem Urteil geht es um das Steuerabkommen mit Frankreich und den Niederlanden.
    Gilt das automatisch auch für Thailand?

    • erik sagt oben

      Geert, ich würde zunächst auf die Fachliteratur zu dieser neuen Aussage warten. Aber ich denke schon.

    • Lammert de Haan sagt oben

      Lieber Geert,

      Es bestand keinerlei Zweifel an der rechtlichen Gültigkeit einer Schutzbeurteilung gegenüber einem Einwohner Thailands. Das hat nichts mit dem heute veröffentlichten Urteil des Obersten Gerichtshofs zu tun. Siehe die Antwort, die ich gestern auf die „Leserfrage: Konservative Einschätzung der niederländischen Steuerbehörden“ von Dick im Thailand Blog gepostet habe.

  3. Lammert de Haan sagt oben

    Mein Kompliment an Erik, dass er das Urteil des Obersten Gerichtshofs so schnell erfahren hat. Ich wusste, dass die Personalabteilung gestern eine Entscheidung treffen würde. Dann habe ich aufgrund einer Frage im Thailand Blog danach gesucht, aber heute wurde die Aussage erst veröffentlicht.

    Was mich an dem Urteil überrascht, ist die abweichende Meinung zum Thema Rentenleistungen im Gutachten von Generalanwalt Niessen vom 8. Juni XNUMX. Der AG kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass:
    a. in Bezug auf einen Rentenanspruch NICHT,
    B. in Bezug auf einen Rentenanspruch JA, in einer Situation wie der des Interessenten, die im Widerspruch zu Treu und Glauben steht, der bei der Auslegung und Anwendung des Vertrags zwischen den Niederlanden und Frankreich zu beachten ist.

    Kam es in der Vergangenheit kaum vor, dass die Personalabteilung von der Position der AG abwich, ist dies in den letzten Jahren an der Tagesordnung.

    Ich hatte bereits, wie ich gestern geschrieben habe, keine Zweifel an der Rechtswirksamkeit der Schutzbescheide gegen einen Einwohner Thailands, doch diese Zweifel sind nun auch im Hinblick auf die Auswanderung in ein anderes Land ausgeräumt. Selbstverständlich sind die entsprechenden Bestimmungen in Abschnitt 3.8, Artikel 3.136 (Ausweitung des Begriffs der negativen Ausgaben bei Auswanderung) des Einkommensteuergesetzes 2001 einzuhalten, aber das erscheint mir selbstverständlich.

    • Eric Kuijpers sagt oben

      Zu viel Anerkennung, Lammert, ich habe es am Freitagabend von einem Niederländer in Thailand erhalten.

      In der Tat überraschend. Ich bin nun gespannt, wie die Fachpresse darauf reagiert und wie der Dienst auf Aufforderungen reagiert, Policen zu entfernen, die zu Unrecht in die Schutzbewertung einbezogen wurden.


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