Ich hoffe, Mitte nächsten Monats auf der Grundlage meines Nichteinwanderungsvisums O nach Thailand zurückkehren zu können. Ich habe auf coethailand.mfa.go.th Den Antrag für das erforderliche Certificate of Entry (COE) ausgefüllt und die erforderlichen Dokumente digital beigefügt.

Anschließend erhalten Sie eine Codenummer, mit der Sie den Fortschritt des Vorgangs auf derselben Website verfolgen können. Eine vorläufige Entscheidung (Vorabgenehmigung) erfolgt innerhalb von 3 Werktagen. Ich habe es übrigens schon mitten am ersten Werktag nach meiner Bewerbung am Wochenende erhalten, das geht also schnell.

Mit dieser „Vorabgenehmigung“ haben Sie 15 Tage Zeit, um ein ASQ-Hotel und einen Flug nach Bangkok zu buchen. Anschließend müssen Sie die Buchungsbelege erneut über diese Website „hochladen“. Wenn Sie dies getan haben, wird das COE ausgestellt.

Der Flug muss bei einem der autorisierten Unternehmen gebucht werden; Sie finden sie in einer Liste https://thaiembassy.ch/files_upload/editor_upload/VISA/1604497641_list-semi-commercial-flights-4-nov-2020.pdf Wenn Sie ein Ticket besitzen, müssen Sie sich natürlich trotzdem eine Unterkunft in einem der dafür von der thailändischen Regierung zugelassenen Hotels suchen.

Am 10. November waren es 108, also insgesamt 14.348 Zimmer, die für ASQ verfügbar waren. Den Link zur vollständigen offiziellen Liste finden Sie unter hague.thaiembassy.org/th/content/119625-asq-list
Weitere Informationen zu den Hotels und insbesondere zum Inhalt ihrer Quarantänepakete finden Sie auf asq.wanderthai.com – über diese Website können Sie auch mit den Hotels Kontakt aufnehmen.

Obwohl oft von einer Quarantänezeit von 14 Tagen gesprochen wird, scheinen alle ASQ-Angebote auf 15 Nächten/16 Tagen zu basieren. Die Preise beginnen bei 28.000 Baht, man kann aber auch 200.000 Baht dafür ausgeben. Die größte Auswahl scheint man zwischen 40.000 und 60.000 Baht zu haben. Was Sie dafür ausgeben wollen/können, ist natürlich persönlich; Bei dieser Entscheidung wägt jeder seine eigenen Möglichkeiten und Vorlieben ab. Möchten Sie zum Beispiel mehr als zwei Wochen in einem Zimmer (klein) von 22 Quadratmetern verbringen und nur Tageslicht durch ein Fenster im Badezimmer haben, oder darf es auch etwas mehr sein? Möchten Sie einen Balkon? Was Letzteres betrifft: Erkundigen Sie sich beim Hotel, ob es barrierefrei ist, da einige ASQ-Hotels nach den Erfahrungen, die Quarantänebesucher mitgeteilt haben, die Balkone geschlossen haben.

Nützliche Informationen und Erfahrungen finden Sie in zwei Facebook-Gruppen, nämlich „Farangs gestrandet im Ausland wegen Lockdown in Thailand“ und „ASQ in Thailand“.

Ein weiterer Punkt, der bei meiner persönlichen Auswahl berücksichtigt wird, ist die Bezahlung. Einige Hotels verlangen die vollständige Zahlung zum Zeitpunkt der Buchung, und wenn sich herausstellt, dass – wie ich bereits festgestellt habe – damit verbunden ist, dass Sie beispielsweise Ihr Geld verlieren, wenn Sie innerhalb von 5 Tagen vor Anreise stornieren, streiche ich sie aus meiner Liste . Andere sind äußerst flexibel und verlangen bei der Buchung 5.000 Baht und den Rest bei der Ankunft.
Was mir auch aufgefallen ist, sind Hotels, die einen Covid-Test innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft im Hotel verlangen, während die Einreisepflicht nach Thailand 72 Stunden vor Abflug besteht. Wenn Sie auf diese Weise zwischen zwei Stühlen stehen, verlangen diese Hotels, dass Sie sofort bei der Ankunft einen Test machen, und dieser zusätzliche Test ist normalerweise nicht im Paket enthalten, was zu einer Rechnung von etwa 6.000 Baht führt.
Kurz gesagt: Studieren Sie die Angebote in allen Aspekten sorgfältig, bevor Sie eine Wahl treffen!

Nur das: Ich habe über 108 Hotels mit 14.348 verfügbaren Zimmern für ASQ berichtet. Das ist ein riesiges Angebot, wenn man dann noch in einem Artikel auf Thaivisa liest, dass nach Angaben der Tourist Authority of Thailand im Monat Oktober 1465 Ausländer mit einem Certificate of Entry ins Land eingereist sind. Die Auslastung war daher minimal, dürfte sich aber durch den behutsamen Ausbau der Landanbindung verbessern.

Dramatische Zahlen übrigens, wenn man bedenkt, dass in einem „normalen“ Monat Oktober etwa 3 Millionen Touristen ins Land kommen…..

48 Antworten auf „Alternative State Quarantine (ASQ): Wo?“

  1. Cornelis sagt oben

    Eine weitere Ergänzung für diejenigen, die mit ihrem Partner in Quarantäne gehen möchten: „Nur Ehemann und Ehefrau, die eine Heiratsurkunde vorlegen, können sich ein Zimmer teilen“, d. h. wenn Sie nicht rechtmäßig verheiratet sind, müssen Sie 2 Zimmer buchen!

    • Rob H sagt oben

      Völlig richtig, Cornelius.
      Und das Hotel verlangt – das kann ich aus eigener Erfahrung – bei der Buchung auch ausdrücklich nach einem entsprechenden Nachweis.
      Was die 14 Tage und 15 Nächte betrifft. Anreisetag ist Tag 0. Am nächsten Tag beginnt dann Tag 1. Bei 14 vollen Tagen in Quarantäne bleiben am Ende 15 Nächte.

    • Fred sagt oben

      eine bestimmte thailändische Heiratsurkunde oder nur eine Heiratsurkunde?

  2. Matthäus sagt oben

    Es gibt auch Hotels, die zum Beispiel Wohngemeinschaftsverträge für ein verbundenes Zimmer akzeptieren.

  3. Gerard sagt oben

    Lieber Cornelius,

    Gute Informationen, die die vorhandenen Fallstricke verdeutlichen und zeigen, wie man sie vermeidet.
    Haben Sie das Nichteinwanderungsvisum O bei der thailändischen Botschaft/Konsulat beantragt/erhalten oder basiert es auf einer Wiedereinreise? Danke im Voraus für Ihre Antwort.

    • Cornelis sagt oben

      Basierend auf einer Aufenthaltsdauer bis Mitte Mai 2021 plus einer Wiedereinreisegenehmigung, Gerard.

      • John sagt oben

        Ich dachte, wenn Sie ein Nichteinwanderungsvisum 0 haben, müssen Sie bei der Ausreise aus Thailand keine Wiedereinreise beantragen
        . Früher bin ich einfach in dem Jahr ein- und ausgereist, in dem das Visum gültig war. Dadurch sollen Missverständnisse vermieden werden.

        • Cornelis sagt oben

          Bei einer Verlängerung des Aufenthaltszeitraums kann man auch einen Multi-Re-Entry für, glaube ich, 3800 Baht kaufen.
          Wenn Sie keine haben und vor der Abreise keine Wiedereinreisegenehmigung kaufen, erhalten Sie bei Ihrer Rückkehr nur einen Aufenthalt von 30 Tagen. Jetzt, in Corona-Zeiten, können Sie ohne diese Wiedereinreisegenehmigung nicht mehr in das Land einreisen.

        • TheoB sagt oben

          Ein Nicht-Einwanderungsvisum „O“ für die mehrfache Einreise ist ein Jahr gültig.
          Dies ermöglicht Ihnen eine unbegrenzte Anzahl von Eingaben bis zum Ende des Gültigkeitszeitraums. Bei jeder Einreise erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für 90 Tage (Stempel im Reisepass). Vor Ablauf dieser 90 Tage müssen Sie das Land verlassen (->borderrun). Ist das Visum abgelaufen, die Aufenthaltserlaubnis jedoch noch nicht, erlischt die Aufenthaltserlaubnis mit der Ausreise. Um das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis bei Ihrer Ausreise zu wahren, müssen Sie vor der Ausreise eine Wiedereinreise bei der Ausländerbehörde oder am Flughafen beantragen. (Es besteht die Wahl zwischen einfacher und mehrfacher Wiedereinreise.) Diese Wiedereinreise ermöglicht Ihnen die Wiedereinreise und den Aufenthalt bis zum Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis.
          Um noch länger bleiben zu dürfen, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde des Bundeslandes, in dem Sie sich aufhalten, eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis um ein Jahr beantragen.

          Aufgrund der Pandemie benötigen Sie für Reisen nun auch ein Certificate of Entry (CoE). Daher ist ein Grenzlauf derzeit nicht möglich.

          Ist das so klar?

          PS @Cornelis: Danke für die wertvollen Tipps, Empfehlungen und Warnungen!

        • RonnyLatYa sagt oben

          Wenn Sie über ein Nichteinwanderungsvisum oder ein Mehrfacheinreisevisum verfügen und die Gültigkeitsdauer dieses Visums bei Ihrer Wiedereinreise nach Thailand noch nicht abgelaufen ist, können Sie es trotzdem verwenden.
          Schließlich beträgt die Gültigkeitsdauer dieses Nichteinwanderungsvisums O für die mehrfache Einreise 1 Jahr.
          Derzeit handelt es sich dabei nur um Nichteinwanderungsvisa O mit mehrfacher Einreise, die nach heute, dem 18. November 2019, ausgestellt wurden, da Sie damit noch bis heute, 18. November 2020, einreisen können. Irgendwann Ende März 2020/Anfang Im April, zu Beginn des Lockdowns, stellten sie auch die Ausstellung dieser Visa ein.
          Beispiel: Angenommen, Sie haben am 20. Februar 2019 ein Non-Immigrant O Multiple-Einreisevisum erhalten, dann können Sie mit diesem Visum noch bis zum 20. Februar 2020 einreisen.
          In diesem Fall ist eine erneute Einreise natürlich nicht notwendig, da Ihr Visum weiterhin gültig ist und Sie bei der Einreise eine neue Aufenthaltsdauer von 90 Tagen erhalten.

          Du sagst es selbst: „…. während des Jahres, in dem das Visum gültig war, ein- und ausgereist sind.“ und das kann nur ein Visum für die mehrfache Einreise gewesen sein.

          Eine Nichteinwanderungs- oder Einzeleinreise ist nicht möglich. Sie können es nur einmal eingeben und die Gültigkeitsdauer beträgt nur 3 Monate. Die letzten wurden ebenfalls Ende 20. März ausgestellt und verloren nach drei Monaten (irgendwann Ende 20. Juni) ihre Gültigkeit, wobei es keine Rolle spielt, ob sie verwendet wurden oder nicht.

          • RonnyLatYa sagt oben

            Korrektur, weil ich heute Morgen einige Fehler geschrieben habe, weil ich schnell gehen musste

            Muss sein ;
            „Derzeit wären das nur Nichteinwanderungsvisa oder Mehrfacheinreisevisa, die nach dem 18. November 2019 ausgestellt wurden …“

            „Beispiel: Angenommen, Sie haben am 20. Februar 2020 ein Non-Immigrant O Multiple-Einreisevisum erhalten, dann können Sie mit diesem Visum noch bis zum 20. Februar 2021 einreisen.

        • Lungenaddie sagt oben

          Beste John,
          Sie geben hier völlig falsche und sogar gefährliche Informationen zum O-Visum:
          Eigentlich gibt es zwei Arten:

          Nicht O SE: EINZIGER EINGANG. Damit haben Sie bei Ihrer Ankunft in Thailand eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen. Wenn Sie Thailand dann verlassen, ist das Visum, auch wenn es ein Jahr gültig ist, VERWENDET. Die Gültigkeitsdauer von 1 Jahr bezieht sich nur auf das Einreisedatum.

          Nicht O-ME: MEHRERE EINGÄNGE. Dadurch erhalten Sie bei der ersten Einreise einen Aufenthalt von 90 Tagen. Wenn Sie Thailand dann verlassen und wieder einreisen, haben Sie erneut eine Frist von 90 Tagen und können dies tun, solange die Gültigkeit des Visums läuft.

          Mit einem NON O SE benötigen Sie unbedingt eine Wiedereinreise, da sonst das Visum nach der ersten Einreise nicht mehr gültig ist.
          Anstatt also Missverständnisse zu vermeiden, schaffen Sie eines. Du hattest/hast eine Nonne O ME.

          • willem sagt oben

            Eine Einzeleintragung NICHT 0 ist nur 90 Tage gültig. Nie ein Jahr. Sie können eine Verlängerung um ein Jahr beantragen. Verlängerung des Aufenthalts. Es beginnt dann nach den ersten 3 Monaten. Ein gültiges Visum erlischt dann erst, wenn die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder wenn Sie Thailand verlassen und keine Wiedereinreisegenehmigung beantragt wurde. Sie können diese einzeln oder mehrfach erhalten.

  4. Ferdinand sagt oben

    Lieber Cornelius,

    Sehr informativer Artikel über die Schritte, die Sie unternehmen müssen, um mit einem Nicht-Imm-O-Visum zurückzukehren. Ich habe mich auch gestern beworben und warte nun auf die Vorabgenehmigung, damit ich anschließend ein Hotel und einen Flug buchen kann. Ich möchte bis Ende März in Thailand sein.

    Ich habe auch durch die Liste gescrollt und Hotels nach Preis und Lage angekreuzt, da ich danach 360 km nach Norden muss, möchte ich ein Hotel auf der Nordseite von Bangkok suchen.
    NAV Ihre Kommentare zu den Zahlungsbedingungen und dem COVID-Test machen mich tatsächlich neugierig, für welches Hotel Sie sich entschieden haben. Vielleicht ersparen Sie mir und anderen dadurch Zeit (und Geld) für die Suche bei der Buchung.

    Ich habe gesehen, dass KLM und EVA AIR bis Februar keine Direktflüge mehr anbieten, habe aber über Lufthansa -AMS-FRA-BKK eine Möglichkeit gefunden
    Ich habe eine Wiedereinreise, die bis zum 27. Dezember gültig ist, daher hoffe ich, dass ich vor dem 24. Dezember aus der Quarantäne herauskomme, um eine Verlängerung um ein weiteres Jahr zu erhalten.

    Ich reise alleine, da meine Freundin bereits am 30. September über KLM zurückgeflogen ist.
    Außerdem musste sie für 15 Nächte und 16 Tage in Quarantäne.
    Alles war gut arrangiert.

    gruß
    Ferdinand

    • Cornelis sagt oben

      Vielleicht unnötig, aber wenn Sie auf die Genehmigung warten müssen, müssen Sie die Codenummer regelmäßig selbst überprüfen. Sie erhalten keine Nachricht darüber, ob Ihr Antrag genehmigt wurde oder nicht. Wenn Sie über eine „Vorabgenehmigung“ verfügen, erkennen Sie dies erst nach der Anmeldung daran, dass dort steht, dass Sie Ihr Ticket und die Hotelbuchung „hochladen“ müssen.

  5. Ruud sagt oben

    Lieber Cornelius,

    Ich habe auch vor, Mitte Dezember nach Hause (=Thailand) zurückzukehren.
    Auch ich habe die Listen der Hotels gesehen, in denen man buchen kann.
    Doch wie genau funktioniert das?
    Die Auflistungen enthalten keine Kontaktdaten und auf der Website des Hotels ist nicht angegeben, ob es sich um ein ASQ- oder ein ALQ-Hotel handelt.
    Geht es darum, eine E-Mail zu senden?

    Sa Wadi Ruud

    • Cornelis sagt oben

      Ha Ruud, über den auch im Artikel erwähnten https://asq.wanderthai.com/ Sie sehen die gewünschten Informationen und können über diese Seite auch mit uns in Kontakt treten.

    • John sagt oben

      Dachte, es handelt sich bei AQ um Hotels in Bangkok und Pattaya, und das AlQ liegt außerhalb dieser Gebiete.

  6. Niek sagt oben

    Meine Überweisung des Buchungsbetrags an das ASQ Hotel Princeton mit Transferwise schlug fehl und der Betrag kam nie an. Als ich vorschlug, es mit Western Union zu machen, wurde mir davon abgeraten; leider zu spät, da ich mich bis dahin offenbar nur mit der Rezeption auseinandersetzen musste, die mir sagte, dass ich zunächst den gesamten Betrag bezahlen müsste.
    Stattdessen wurde ich gebeten, meine Kreditkartennummer mit Ablaufdatum anzugeben und der zu zahlende Betrag wird dann erst bei Ankunft im Hotel abgebucht.

    • Sjoerd sagt oben

      Niek, wurde das Geld abgebucht? In diesem Fall kann es sein, dass das Hotel die Zahlung ohne den sogenannten Überweisungsbeleg nicht finden kann. Das war auch in meinem Fall der Fall.

      Wenn die Überweisung auf Ihrer Transferwise-Seite sichtbar ist, klicken Sie darauf.
      Klicken Sie dann auf die 3 Punkte in diesem Quadrat.
      Klicken Sie dann auf „Übertragungsdetails anzeigen“.
      Dann erhalten Sie ein Popup-Fenster.
      Klicken Sie dann unten auf „PDF-Quittung erhalten“. Dies sind 2 Seiten, inklusive der Überweisungsnummer der Zahlung.
      Wenn die Zahlung erfolgt ist, muss diese nachvollziehbar sein.

      • Niek sagt oben

        Ich habe den Beleg und die Überweisungsdaten an transferwise und das Hotel geschickt und viel in der Chatbox von TW geplaudert, doch dieser behauptet immer wieder, dass das Geld auf dem Konto des Hotels angekommen sein müsse, was das Hotel bestreitet.
        Und das war’s für das „Ermittlungsteam“ von TW und ich habe das Geld verloren.
        Seltsam, während viele andere wie ich gute Erfahrungen mit TW gemacht haben.

        • Sjoerd sagt oben

          Dann besteht der nächste Schritt möglicherweise darin, die Bank des Hotels zu kontaktieren.
          Jede Überweisung muss anhand dieser Überweisungsnummer nachvollziehbar sein.

          Und bitten Sie Transferwise um einen Ausdruck Ihrer Überweisung auf der Hotelrechnung.

          • Sjoerd sagt oben

            Wenn das alles fehlschlägt: https://www.1213.or.th/th/Pages/default.aspx
            Telefon 2
            Email: [E-Mail geschützt]

            Das ist eine Website zum Verbraucherschutz.

            Ich habe es auf der Website gefundenhttps://www.bot.or.th/English/Pages/default.aspx) von der Zentralbank von Thailand.

            (Wenn Sie im Hotel sind, würde ich gerne darauf bestehen, dass Sie die Bankdaten auf deren Website sehen möchten.)

  7. Sjoerd sagt oben

    Lieber Ferdinand,
    Sie sagen: „KLM wird bis Februar keine Direktflüge mehr nach BKK anbieten.“

    Das ist nicht ganz richtig: Wenn Sie auf klm.com schauen und dort als Endziel Kuala Lumpur oder Taipei eingeben, werden Sie feststellen, dass es zu beiden Zielen 2 oder 3 Mal pro Woche Flüge gibt… mit Zwischenstopp in BKK!!! ! (Besatzungswechsel; die Frage ist, ob Passagiere aussteigen können?)

    Vielleicht können Sie einen solchen Flug über die thailändische Botschaft buchen?

    Wenn Sie hier sind https://hague.thaiembassy.org/th/content/register-for-sq-november-2020 Schauen Sie, Sie sehen, dass die Botschaft im November zwei Flüge nach BKK über KLM arrangiert hat, aber eine andere Flugnummer als die Flüge nach KUL und TAIPEI, die ich oben erwähnt habe.
    Das Risiko besteht darin, dass Sie mit mehreren Thailändern im Flugzeug sitzen, die keinen Covid-Test gemacht haben.

    • Ferdinand sagt oben

      Hallo Sjoerd,

      Auf jeden Fall habe ich BKK nicht mehr als Endziel auf KLM.com gesehen. Bei Lufthansa ja.

      Ich habe gerade mit meiner Freundin gesprochen. Sie erhielt eine Nachricht von einer Bekannten, die heute Morgen mit KLM aus Bangkok in Amsterdam angekommen war und nur 10 Passagiere an Bord hatte.
      Dort können dann zumindest Passagiere einsteigen.

      Dann kann man meiner Meinung nach weit auseinander sitzen.

      • Sjoerd sagt oben

        Richtig, Sie müssen als Endziel Kuala Lumpur oder Taipei eingeben und dann auf einen buchbaren Termin klicken. Danach sehen Sie die Details, dass es einen Zwischenstopp in BKK gibt

    • John sagt oben

      Bei den anderen Flügen, auf die Sie hinweisen, handelt es sich wahrscheinlich um Rückführungsflüge, die von der thailändischen Botschaft ausschließlich für thailändische Staatsangehörige organisiert werden. Sie fliegen weiter und kommen mit Fracht zurück!!

    • theowert sagt oben

      Woher wissen Sie, dass thailändische Staatsangehörige keinen Covid-Test machen müssen? Ich dachte, das müsste jeder tun.

      • Sjoerd sagt oben

        Thailänder müssen keinen Covid-Test bei der Botschaft machen (nur fit-to-fly), es sei denn, die Fluggesellschaft verlangt dies. Wenn Sie auf den entsprechenden thailändischen Text klicken https://hague.thaiembassy.org/vertaalt Mit Translate.Google können Sie das alles lesen. (Klicken Sie auf Thailand&Covid-19–> klicken Sie auf den thailändischen Link (den dritten Link), der auch das Wort Covid-3 enthält. Dann finden Sie nichts über einen Covid-Test.)

        KLM verlangt – soweit ich weiß – keinen Covid-Test.
        Emirates zum Beispiel tut es. Deshalb habe ich mich für Emirates entschieden.

  8. Guido sagt oben

    Gibt es bestimmte Punkte, die bei der Online-Bewerbung für ein CoE beachtet werden sollten? Ist das einfach? Wie lange dauert es nach der Antragstellung, bis Sie ein CoE erhalten?

    • Sjoerd sagt oben

      Guido, Überraschend schnell! Für mich: erste Phase 1,5 Arbeitstage, gefolgt von der Vorabgenehmigung. Der zweite Schritt ging genauso schnell! Vorausgesetzt, alle Papiere sind in Ordnung! Zwischen den ersten 1,5 Tagen und den zweiten 1,5 Tagen liegt natürlich der Zeitraum der Ticket- und ASQ-Hotelbuchung. (In meinem Fall hatte ich diese beiden Dinge bereits ein paar Wochen zuvor vereinbart – ich konnte sie kostenlos ändern, wenn COE zu spät kam.)

      • Guido sagt oben

        Danke Sjörd. Sollte es immer 2 Schritte geben, d.h. wenn man vor dem ersten Schritt ein ASQ Hotel & Flug bucht, kann dann nicht alles in einem Schritt erledigt werden? Mir wurde auch gesagt, dass man bei einer Versicherung nur einen Versicherungsschein scannen kann, während man grundsätzlich 2 Dokumente scannen muss, nämlich Krankenversicherung & Versicherungsbescheinigung. Ist das richtig?

        • Cornelis sagt oben

          Nein, Sie bleiben bei diesen beiden Schritten hängen. Die Seiten, auf denen Sie Hotel- und Flugdaten eingeben können, werden Ihnen nur dann angezeigt, wenn der Antrag „vorab genehmigt“ wurde.

          • Sjoerd sagt oben

            Völlig richtig. Ich habe alles auf einmal versucht. In diesem ersten Schritt können Sie mehrere Dokumente hochladen, daher hatte ich dort auch mein ASQ-Hotel und mein Flugticket (beide hatte ich einige Wochen zuvor gebucht) hochgeladen.

            Dieser Drachen hat nicht funktioniert, das musste ich im 2. Schritt noch einmal machen ...

  9. Niek sagt oben

    Und was passiert, wenn Ihr Flug vor Ihrer Abreise storniert wird, denn dann müssen auch die Daten Ihres ASQ-Hotels und Ihres COE geändert werden.
    Mir ist es übrigens ganz schön leid, welche Voraussetzungen man erfüllen muss, um in Thailand bleiben zu dürfen.
    Denken Sie gründlich darüber nach, dauerhaft zu gehen. Ich möchte nicht die letzten Jahre meines Lebens hinter PC und Drucker verbringen müssen, nach ihren Wünschen leben und mich ständig fragen müssen, welche neuen Visabestimmungen es gibt.
    Wenn Sie eine Eigentumswohnung oder ein Haus besitzen, sinken die Immobilienpreise dramatisch, was es auch nicht einfach macht, einfach wegzugehen.

    • Niek sagt oben

      Darüber hinaus wäre es für mich als 81-Jährigen unerschwinglich teuer, bei der Verlängerung eines OA-Visums eine thailändische Versicherungsgesellschaft wählen zu müssen, wenn es bereits eine gibt, die mich versichern möchte.
      Ich habe die Mentalität der thailändischen Regierung so satt, Ausländer so weit wie möglich finanziell auszubeuten.
      Aber was ist mit meiner behinderten thailändischen Freundin, die sonst niemanden interessiert?
      Ich kann ihr meine Eigentumswohnung in Chiangmai hinterlassen, aber sie muss noch gepflegt werden.
      Es wird der thailändischen Regierung Anlass zur Sorge geben. Dafür sorgen die „schmutzigen“ Farangs, mit denen man so viel Geld wie möglich herauspressen kann.
      Und all diese Frauen mit ihren Familien, die von Farangs ohne Unterhalt oder andere Hilfe unterstützt werden? Es wird ein Problem für die thailändische Regierung sein.
      Sie müssen Geld sehen, um die Reichen reicher zu machen.
      Untere Einkommensgruppen, die auf Billigtouristen angewiesen sind, Rucksacktouristen, Lustreisende, junge Leute,
      Ich muss nur sehen, wie sie über die Runden kommen.

      • Sjoerd sagt oben

        Lieber Nick,
        Wenn Sie alle zwei Jahre einmal in die Niederlande reisen (ohne Wiedereinreise) und dann in Den Haag ein neues OA-Visum beantragen, können Sie auf der Grundlage Ihrer niederländischen Krankenversicherung ein OA-Visum erhalten
        (Oder haben Sie möglicherweise eine Expat-Versicherung?).
        Am Ende Ihres ersten Jahres verlassen Sie Thailand für eine Weile (hoffentlich ist bis dahin alles wieder normal), danach können Sie ein weiteres Jahr ohne die obligatorische thailändische Versicherung in Thailand bleiben.

        Nach diesen 2 Jahren wiederholen Sie dies.

        Ich kenne jemanden (über Facebook), der das macht. Ein Vorteil für ihn (sagte er) sei, dass er bei der Beantragung dieses Visums einen Betrag in Höhe von 800.000 Baht auf einem Konto in seinem eigenen Land nachweise. Praktisch für den Fall, dass er stirbt, denn dann müssen seine nächsten Angehörigen kein sehr langwieriges Verfahren durchlaufen, um die 800.000 Baht auf ein thailändisches Konto zurückzubekommen.

        Fragen Sie zur Sicherheit bei aainsure.net nach, ob das richtig ist oder ob es eine andere Lösung gibt.

        • Cornelis sagt oben

          Der Schwachpunkt bei dieser Konstellation scheint mir die Tatsache zu sein, dass man sich nicht legal als Niederländer registrieren lassen kann, wenn man nur alle zwei Jahre in die Niederlande kommt. In diesem Fall haben Sie eigentlich keinen Anspruch auf eine niederländische Krankenversicherung. Oder liege ich falsch?

        • RonnyLatYa sagt oben

          Lieber Sjoerd,

          Abgesehen von den aktuellen Corona-Auflagen und -Maßnahmen und auch der von Cornelis angesprochenen zwingenden Aufenthaltsdauer in den Niederlanden, denn das wird sicherlich auch eine Rolle spielen.

          Ich möchte nur auf Ihren Vorschlag antworten.

          Ihr Vorschlag hat in der Vergangenheit zwar funktioniert, aber die Krankenversicherungspflicht war noch nicht lange her, denn die Pflicht besteht ja erst seit dem 31. Oktober 2019.

          Anschließend haben Sie einen OA-Antrag gestellt. Das Visum hat eine Mehrfacheinreise und die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr. Mit jeder Einreise innerhalb dieses Gültigkeitszeitraums erhalten Sie eine neue Aufenthaltsdauer von 1 Jahr. Theoretisch könnte man mit diesem Visum fast zwei Jahre in Thailand verbringen. Sie mussten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer lediglich einen „Grenzlauf“ absolvieren und erhielten eine weitere Aufenthaltsdauer von einem Jahr. Senden Sie einfach die 2-Tage-Benachrichtigungen während Ihres Aufenthalts und schon sind Sie fertig. Hat perfekt geklappt. Kein finanzieller Nachweis und keine Versicherung oder irgendetwas anderes, das Sie in Thailand vorlegen müssten. Zum Zeitpunkt der Bewerbung war bereits alles nachgewiesen.

          Allerdings hat sich seit der Pflicht (31) der Krankenversicherung etwas geändert und das dürfte nicht mehr möglich sein

          Neu ist es so, dass Ihnen bei der ersten Einreise wie bisher ein maximaler Aufenthalt von einem Jahr gewährt wird, sofern Ihre Krankenversicherung diesen Zeitraum vollständig abdeckt. Die Gültigkeitsdauer der Krankenversicherung beträgt maximal ein Jahr. Eine längere Einreichung auf einmal ist nicht möglich und steht auf der „Auslandsversicherungsbescheinigung“ Ihrer Krankenversicherung, die Sie einreichen müssen.
          Bei einer zweiten (oder mehrmaligen) Einreise während der Gültigkeitsdauer desselben Visums erhalten Sie nicht mehr wie bisher eine neue Aufenthaltsdauer von einem Jahr. Mit diesem Visum erhalten Sie nur die verbleibende Restlaufzeit ab der ersten Einreise, maximal jedoch die auf der „Ausländischen Versicherungsbescheinigung“ angegebene Deckungsdauer Ihrer Krankenversicherung.
          Beispiel: Angenommen, Sie reisen am 1. April 21 zum ersten Mal mit einem neuen OA-Visum ein und sind vom 1. April 21 bis 31. März 22 krankenversichert. Dann haben Sie eine Aufenthaltsdauer vom 1. April 21 bis 31. März , 22. Angenommen, Sie reisen dann am 1. Oktober 21 aus irgendeinem Grund außerhalb Thailands ab und reisen am 10. Oktober 21 mit einem noch gültigen OA-Visum wieder ein. Dann erhalten Sie nicht wie bisher wieder eine einjährige Aufenthaltsdauer vom 10. bis 21., sondern nur noch vom 09 bis 22.
          Ihr erster Eintrittstermin wird also weiterhin auf die Zuteilung eines Jahres angerechnet und Sie erhalten nun die verbleibende Zeit. Zudem läuft Ihre Versicherung nur bis zum 31, eine längere Laufzeit ist nicht möglich.
          Eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer über den 31 hinaus ist im Nachhinein bei der Einreise natürlich jederzeit möglich, allerdings müssen Sie dann auch eine neue Versicherungszeit von einem Jahr einreichen, die dieses Mal aus der Pflichtliste stammen muss.

          Das alles können Sie in diesem Dokument nachlesen. Früher konnte man dieses Dokument auf der Website der Einwanderungsbehörde finden, aber bei der Erstellung der neuen Website wurden nicht alle Dokumente kopiert. Ich habe es immer noch, aber Sie können dieses Dokument auch auf der Website des MOPH (Ministerium für öffentliche Gesundheit) finden
          Ich werde nur den wichtigsten Text zu diesen Einträgen extrahieren, da er im Dokument möglicherweise etwas schwierig zu finden ist.

          https://hss.moph.go.th/fileupload_doc/2019-10-18-1-19-50192312.pdf

          Betreff: Erlaubnis für einen Ausländer, dem ein Nichteinwanderungsvisum der Klasse OA erteilt wurde
          (nicht länger als ein Jahr), um vorübergehend im Königreich zu bleiben

          Stellvertretende Kommissare der Einwanderungsbehörde
          Kommandeure der Einwanderungsbehörde

          Gemäß dem dringenden Schreiben Nr. 0029.142/160 der Einwanderungsbehörde vom 14. Januar 2008 bezüglich der Praxis, einem Ausländer den vorübergehenden Aufenthalt im Königreich zu gestatten, Nr. 4, Absatz 2, wurde ein Einwanderungsbeamter ernannt, der einem Ausländer, dem eine Nicht-Einreisegenehmigung gewährt wurde, die Genehmigung erteilt. Einwanderungsvisum mit dem Buchstaben „A“ nach dem Code des Besuchszwecks für einen Aufenthalt im Königreich von höchstens einem Jahr, gerechnet ab dem Datum der Ankunft im Königreich,

          Am 2. April 2019 beschloss und genehmigte das Kabinett grundsätzlich die Aufnahme eines Kriteriums bezüglich der Krankenversicherungspflicht für Ausländer, die ein Nichteinwanderungsvisum der Klasse OA mit dem Ziel der Pensionierung beantragen. (nicht länger als 1 Jahr)
          Wenn daher ein Ausländer, dem von einer königlich-thailändischen Botschaft im Ausland ein Nichteinwanderungsvisum der Klasse OA mit der Absicht gewährt wurde, in den Ruhestand zu gehen (nicht länger als ein Jahr), in das Königreich einreist, muss ein Einwanderungsbeamter die folgenden Praktiken für die Genehmigung einhalten Ausländer zum Aufenthalt im Königreich, gültig ab 1. Oktober 31:

          1. Einem Ausländer, dem ein Nichteinwanderungsvisum der Klasse OA für die einmalige oder mehrfache Einreise gewährt wurde und der zum ersten Mal in das Königreich einreist, ist der Aufenthalt im Königreich für eine Versicherungsdauer der Krankenversicherung von höchstens einem Jahr gestattet . Ein Einwanderungsbeamter prüft alle Bemerkungen zu einem von einer königlich-thailändischen Botschaft im Ausland ausgestellten Visum zur Prüfung und Genehmigung.

          2. Einem Ausländer, dem ein Nichteinwanderungsvisum der Klasse OA für die mehrfache Einreise gewährt wurde und der zum zweiten Mal in das Königreich einreist, ist der Aufenthalt im Königreich für die verbleibende Versicherungsdauer der Krankenversicherung von höchstens einem Jahr gestattet.

          3. Einem Ausländer, dem ein Nichteinwanderungsvisum der Klasse OA für die mehrfache Einreise gewährt wurde, dessen Deckungsdauer durch die Krankenversicherung jedoch bereits abgelaufen ist, wird die Einreise in das Königreich nicht gestattet, selbst wenn das Visum noch gültig ist. Der besagte Ausländer kann jedoch in Thailand eine Krankenversicherung abschließen, um für eine Versicherungsdauer der Krankenversicherung von höchstens einem Jahr in das Königreich einreisen zu dürfen.

          4.1 Wenn die Aufenthaltsgenehmigung im Königreich den Versicherungszeitraum der Krankenversicherung überschreitet, wendet ein Einwanderungsbeamter mutatis mutandis die Verordnung des Einwanderungsbüros Nr. 115/2553 vom 29. Juni 2010 bezüglich der Änderung eines Einwanderungsstempels an Ein Reisepass und die Verordnung der Einwanderungsbehörde Nr. 79/2557 vom 1. April 2014 bezüglich der Richtlinie für den Fall, dass einem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis im Königreich erteilt wird, erfüllen keine Visumsklasse oder Befreiung von der Visumpflicht.

          Bitte seien Sie informiert und gehen Sie entsprechend vor.
          Polizeigeneralleutnant Sompong Chingduang
          Kommissar der Einwanderungsbehörde

          Was er tun könnte, wäre, jedes Jahr ein neues OA-Visum für Nichteinwanderer in den Niederlanden zu bekommen, vorausgesetzt, dass seine Registrierung/Krankenversicherung dort in Ordnung ist, wie Cornelis sagte, aber ich bin mit diesen niederländischen Vorschriften nicht vollständig vertraut.

    • fred sagt oben

      Das ist richtig. Außerdem habe ich den Eindruck, dass ich immer mehr Zeit in die Einhaltung sich ständig ändernder Regeln investieren muss, immer mehr Anforderungen erfüllen muss und der Verwaltungsaufwand immer komplizierter wird.
      Um dieses Mal mit meiner Frau hierher zurückzukehren, habe ich mehr als einen Monat damit verbracht, zu drucken, zu scannen, zu verschicken und so weiter. Ich habe es mittlerweile auch satt.
      Viele haben sich entschieden, hier einen ruhigen Lebensabend zu verbringen, nicht mehr und nicht weniger.

      Wenn es wieder losgehen würde, hätte ich ein Ziel innerhalb der EU gewählt. Sie benötigen dafür nicht einmal einen internationalen Reisepass. Dein Ausweis und alles ist in Ordnung. Wenn sich die Dinge so weiterentwickeln, kann ich mir gut vorstellen, nach Rumänien auszuwandern.

  10. John sagt oben

    Bezüglich ASQ-Hotels (Quarantänehotels) noch ein Tipp. Allerdings klein.
    Sie haben zu Recht geschrieben, dass Sie die Stornierungsbedingungen des ASQ-Hotels sorgfältig prüfen sollten. Schließlich kann es sein, dass Sie, aus welchen Gründen auch immer, nicht fliegen können.
    Das ist ziemlich viel Arbeit. Googeln Sie jedes Hotel und lesen Sie die Website, um die Stornierungsbedingungen zu erfahren. Wenn Sie „Thai Airways und ASQ Hotels“ googeln, erhalten Sie einige Seiten mit Hotels, die mit Thai Air zu tun haben. Das Tolle daran ist, dass jedes Hotel die Daten dieser Hotels in einheitlicher Reihenfolge bereitstellt. Eine dieser Datengruppen sind genau die Stornierungsbedingungen!! Auch wenn es keine Bedingungen gibt, sondern lediglich „keine Rückerstattung“ steht, dann ist das auch klar.
    Aber wie gesagt, wir erwähnen nur eine begrenzte Anzahl an Hotels, aber das macht es einfach! Das sind übrigens keine sehr teuren Hotels!! Viel Glück bei Ihrer Bewerbung. Ich hoffe, Ihnen zu folgen. Habe noch ein Non-O, das erst im nächsten Jahr „abläuft“.

  11. Nancy sagt oben

    Vielen Dank für diese transparente Erklärung.

  12. Stephan sagt oben

    Wow, sehr schön geschrieben. Der richtige Mann am richtigen Ort.

  13. Khunchai sagt oben

    Nun ja, wenn ich lese, was ihr alle treffen müsst, verliere ich die Lust, meinen Koffer zu packen, da ich in NL bleibe. Natürlich muss man vor einer Kontamination auf der Hut sein, aber wie die thailändische Regierung auf diese Weise Touristen anlocken will, ist mir ein völliges Rätsel, aber Thailänder sind durch die westliche Brille einfach schwer zu verstehen. Für mich ist es sicher, dass ich zu Hause bleibe, zumindest werde ich dieses Jahr nicht nach Thailand reisen und wahrscheinlich auch nächstes Jahr nicht. Ich hoffe für den Süden Frankreichs.

    • Niek sagt oben

      Sie sind ein Mann, der glücklicherweise die Freiheit hat, diese Wahl zu treffen.
      Sobald Sie jedoch ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzen und/oder eine feste oder verheiratete Beziehung mit einem Thailänder haben, ist dies möglicherweise der Fall. Wenn Sie Kinder haben, sind Sie Opfer aller Forderungen und Verpflichtungen, die Ihnen die thailändische Regierung jetzt und in Zukunft auferlegt.

  14. Huib sagt oben

    Moderator: Fragen müssen über die Redaktion gestellt werden.

  15. Rob sagt oben

    Obwohl wir Thailand sehr vermissen. Umso mehr die Familie meines Freundes. Gehen wir ins Wartezimmer. Ich frage mich, was Thailand tun wird, wenn es einen Impfstoff gibt.
    Auf jeden Fall werde ich nicht 2 Wochen in einem Zimmer sitzen, bevor ich für vielleicht noch 3 Wochen Urlaub aufs Land gehen kann. Es ist auch ziemlich teuer, wie ich sehe. Verdammter Virus.....

    • Cornelis sagt oben

      Die Quarantänezeit ist in der Tat keine erfreuliche Aussicht, aber ich denke, dass sich einige Langzeitaufenthalter dazu entschließen werden, diesen Einwand zu verwerfen. Wenn man zum Beispiel etwa vier Monate unterwegs ist und den europäischen Winter meidet, dann scheint es sich für mich – aber das lohnt sich – zu lohnen.
      Darüber hinaus kommt es mit den aktuellen Corona-Maßnahmen in NL und BE auch zu Einschränkungen hinsichtlich Kontakten, Bewegungen, Restaurantbesuchen usw.


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