Liebe Leserinnen und Leser,

Da es aus privaten Gründen nicht möglich war, eine gebuchte Air Aisa-Reise anzutreten, kontaktierte ich sie, um zu prüfen, ob eine Rückerstattung möglich sei. Ihre Antwort hat mich wirklich überrascht. Eine Konvertierung der Daten oder Rückerstattung von (div.) Steuern war möglich.

Letzteres hat mich besonders überrascht. Wenn ich es richtig verstanden habe, werden die Steuern (auch) pro Person gezahlt, z. B. Flughafensteuern, z. B. innerhalb und außerhalb des Flughafens. Es war mir nicht ganz klar.

Auf ihrer Website war mir klar, dass man am Tag, nachdem man nicht zum Flug erschienen ist, ein Formular ausfüllen kann…. Und unglaublicherweise war das Geld eine Woche später auf meinem Konto (Internetseite Airasia, meine Buchung, Rückerstattung).

Nun ist es wahr, dass ich in der Vergangenheit einige Male einen EVA Air-Sitz leer hatte. Sehr Geldverschwendung. Wäre ich trotzdem hingefahren, hätte ich ein Rückflugticket kaufen müssen und hatte auch keine große Lust darauf. Beim Durchsuchen des Internets kann ich nichts über Steuererstattungen im Falle eines Nichterscheinens bei anderen Unternehmen, einschließlich EVA, finden.

Ich sehe schon, dass die Flughafensteuer für Bangkok und Amsterdam viel Geld kostet. Und auch das Betreten der Flughäfen wird berechnet.

Halten die Fluggesellschaften den Mund und stecken die Flughafen- und Flugsteuer in die Tasche oder kann man sie zurückverlangen oder ist das nur bei Air Asia so?

Wer weiß mehr darüber?

Jürgen

6 Antworten auf „Leserfrage: Schweigen die Fluggesellschaften bewusst über die Rückerstattung von Steuern im Falle einer Annullierung?“

  1. Hennie sagt oben

    Lieber Peter,
    Wahrscheinlich haben Sie nur ein Ticket, aber keine Pauschalreise gebucht.
    Ich habe letztes Jahr bei 333 storniert und meine Steuern sowie den Rest der Reise und der Rücktrittsversicherung ordentlich erstattet.
    Tipp: Buchen Sie ein Ticket bei einem Reiseveranstalter und nicht bei sich selbst, kostet etwas mehr, aber stellen Sie sicher, dass die Rückgabe intakt ist
    Steuer.

  2. Hennie sagt oben

    Auch die Tickets von Air Asia erhalten Sie von der Reise- und Stornoversicherung zurück.

    • Fransamsterdam sagt oben

      Ich denke, der Fragesteller bezieht sich auf Fälle, in denen Sie Ihre Reise- und/oder Reiserücktrittsversicherung nicht erfolgreich geltend machen können.
      Ansonsten ist es eher unwahrscheinlich, dass man die Steuern (auch) zurückbekommt.

  3. rud tam ruad sagt oben

    Erfahrung mit chinesischen Fluggesellschaften. Auch wir mussten absagen. Ich habe von der Firma alles zurückbekommen (bis auf den Ticketpreis), es war aber wieder von meiner Reiseversicherung gedeckt.
    Kein Problem. Ging natürlich. Nicht gefragt.,

  4. ruud sagt oben

    Der Einfachheit halber nehme ich an, dass sie nichts sagen, wenn Sie nicht danach fragen.
    Andererseits fallen auch Kosten an, wenn Sie danach fragen.
    Beispielsweise die Verwaltung und die Kosten, die sie an das Kreditkartenunternehmen zahlen.
    Bisher mussten sie dem Kreditkartenunternehmen einen Prozentsatz des Geldes zahlen, das sie später zurückerstatteten, wenn Sie die Reise mit Ihrer Kreditkarte bezahlt hatten.
    Das werden sie wahrscheinlich nicht zurückbekommen.

  5. w.eleid sagt oben

    Ich habe vor ein paar Jahren mit einem Freund einen Flug bei AirAsia gebucht, der jedoch kurzfristig verhindert war.
    Habe dies am Flughafen am Schalter gemeldet; Ich füllte ein Formular aus und nach etwa einer Woche bekam ich die Flughafensteuer erstattet.

    W. Eleid


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