Liebe Leserinnen und Leser,

Ich muss in den Niederlanden Steuern zahlen, das ist nicht das Problem (schade). Habe in den Niederlanden immer noch eine Krankenversicherung bei Unive. Die Universal-Komplettpolice mit Thailand als Wohnsitzland, ausgestellt ab 2009. Bezahlt im Jahr 2017: 572 Euro p.M. (sehr viel). Begonnen im Jahr 2009 mit 325 Euro pro Monat.

Nasse Fingerarbeit: Von 2009 bis 2017 sind durchschnittlich 450 Euro pro Monat 12 x 450 x 8 = 43200 Euro.
Hatte nach diversen Untersuchungen (u.a. Prostata- und Darmkrebs 2 und 2010) 2012x eine teure Operation und Chemotherapie. Feuchte Fingerarbeit, auf den Scheinen stehen noch 55.000 Euro.

Hatte im September 2016 eine Schlüssellochoperation und kurz darauf kosteten ein CT-Scan, eine Voruntersuchung und ein Ergebnis 65000 THB. Jetzt muss ich diese Tests nur noch in 2 Jahren machen (glücklich), aber alle 1/2 Jahr eine Kontrolluntersuchung, aber das ist nicht der Preis.

Jetzt meine Frage: Wenn ich meine Krankenversicherung kündige, kann ich dann die mir entstehenden Kosten von der Steuer absetzen, wenn das der Fall ist (ich hoffe nicht)?

Denn wie ich gelesen habe, sind die Kosten nur dann abzugsfähig, wenn die Versicherung sie nicht erstattet. Sobald ich nicht mehr versichert bin, stellt UNIVE keine Personen mehr mit dieser Versicherung ein. Und der Abschluss einer Auslandsversicherung ist ab dem 70. Lebensjahr nicht möglich und Ausschlüsse unter dem 70. Lebensjahr.

Kann mir jemand sagen, ob es einen Selbstbehalt gibt?

Regards,

Hans

18 Antworten auf „Leserfrage: Kann ich meine Arztkosten von der Steuer absetzen?“

  1. erik sagt oben

    Meinen Sie die niederländische Steuer? NEIN!

    Ob das thailändische Steuerrecht eine solche Möglichkeit bietet, weiß ich nicht, aber Sie könnten einen Experten in diesem Land konsultieren.

  2. Henny sagt oben

    Und warum bleibst du nicht bei Unive? Scheint mir besser zu sein.

  3. John Mak sagt oben

    An deiner Stelle würde ich die Versicherung behalten. Besonders jetzt, wo das Alter höher wird und mehr Beschwerden auftreten können. Nur wenn Sie über ausreichend Ersparnisse verfügen und eventuelle teure Eingriffe selbst bezahlen können, können Sie darüber nachdenken, die Versicherung zu kündigen. Aufgrund Ihrer Krankengeschichte würde ich das jedoch nicht tun

  4. Anja sagt oben

    Hallo Hans,

    Für die Einkommensteuererklärung in den Niederlanden können Sie alle angefallenen und nicht erstatteten Krankheitskosten eingeben/abziehen. Zur Klarstellung: Darin ist die Prämie für medizinische Kosten nicht enthalten!

    Lebenslauf: Wenn Sie nicht krankenversichert sind, können Sie alle anfallenden Krankheitskosten eintragen.

    m.f.gr. Anja Woltering

    Verwaltungs- und Buchhaltungsbüro
    WOLTERING

    • Lammert de Haan sagt oben

      Anja, Hans lebt in Thailand. Er ist somit ein gebietsfremder Steuerzahler, ohne Anspruch darauf!

      Das bedeutet, dass ihm ab dem 3. Januar 1 die Steuergutschriften, der Steuerfreibetrag in Box 2015 und alle möglichen Abzüge innerhalb der Einkommensteuer entfallen sind.

      Er muss als gebietsfremder Steuerpflichtiger eine Steuererklärung abgeben. Und das ist etwas völlig anderes als eine Erklärung als inländischer Steuerpflichtiger.

      Lammert de Haan, Steuerfachmann (spezialisiert auf internationales Steuerrecht).

    • Albert sagt oben

      Als ausländischer Steuerpflichtiger ist kein Abzug möglich.

  5. Paul Vermy sagt oben

    Lieber Hans,
    Kündigen Sie um Himmels willen nicht Ihre Krankenversicherung. Okay, Sie zahlen viel, aber Sie haben alles
    zu 100 % erhalten? Und welches Krankenhaus haben Sie? Haben Sie auch eine Zusatzversicherung bei Unive? mi
    Ich bin bei ONVZ in Houten versichert. Ich zahle für 2017 E. 5765,–, inklusive einem der höchsten
    zusätzliche Versicherung. Ich hatte Lymphkrebs im Nacken und ein Herzproblem, gegen das ich alle Probleme hatte
    Monat ins Krankenhaus. Dafür gibt es keinen Ausschluss, aber laut niederländischer Regelung wird alles erstattet
    Landestarif. Kontaktieren Sie Matthieu Heijligenberg in Hua Hin. AAHUA HIN Versicherung Er ist einer
    Insbesondere in der Krankenversicherung bin ich eine sehr offene und ehrliche Autorität. Viel Glück
    Alexander

  6. Ferdi sagt oben

    Kommen Sie jemals in die Niederlande und gibt es dort einige Aufgaben, die Sie erledigen können? Sie können sich dann bei der Handelskammer als Unternehmer registrieren lassen. Sie sind dann, auch wenn Sie außerhalb der EU wohnen, verpflichtet, eine Versicherung bei einer niederländischen Krankenversicherung abzuschließen, damit Sie nicht an teure private Lösungen gebunden sind.

    • Lammert de Haan sagt oben

      Ferdi, das sind völlig falsche Informationen und das ist der Grund.

      Hans ist kein Einwohner und um nach dem Pflegegesetz versichert zu sein, müssen Sie eine Arbeit verrichten, die der Lohnsteuer unterliegt (Artikel 2.2.2, Buchstabe b des Pflegegesetzes).

      Da er nicht in den Anwendungsbereich des Pflegegesetzes fällt, fällt er auch nicht in den Versichertenkreis des Krankenversicherungsgesetzes (§ 2 Abs. 1 Krankenversicherungsgesetz).

      Im Übrigen wird er vom Finanzamt auch nicht als Unternehmer angesehen (denken Sie an das Stundenkriterium, die Anzahl der Kunden, das Verhältnis dieser Einkünfte zu seinen sonstigen Einkünften, das unternehmerische Risiko usw.).

      Diese Einkünfte können daher als „Einkünfte aus sonstiger Arbeit“ angesehen werden, die ebenfalls nicht der Lohnsteuer unterliegen.

      Und dann reden wir nicht über die Kosten für ein Ticket, um in den Niederlanden ein paar Euro zu verdienen!

      Für die Buchhaltung, Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärung betreue ich regelmäßig ausländische Unternehmer aus allen Teilen der Welt (Südamerika und viele europäische Länder). Sie kommen dann für kurze Zeit in die Niederlande, um das „große Geld“ zu verdienen, und melden sich nicht bei einer niederländischen Gemeinde an. Ich werde sie bei der Handelskammer registrieren lassen. Damit erfüllen sie die Kriterien, die für die Tätigkeit als Unternehmer der Steuer- und Zollverwaltung gelten. Als Unternehmer, aber Ausländer, unterliegen sie auch nicht dem Pflegegesetz und dem Zkw und haben keinen Anspruch auf eine AOW-Leistung. Soweit ich weiß, sind sie jedoch in ihrem Heimatland versichert.

      • Ferdi sagt oben

        https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/zorgverzekering/vraag-en-antwoord/ben-ik-verzekerd-voor-de-zorgverzekering-als-ik-in-het-buitenland-woon
        Ansonsten ist es ganz klar:
        „Leben Sie im Ausland und arbeiten Sie in den Niederlanden? Dann müssen Sie in den Niederlanden eine Krankenversicherung abschließen.“

        Ob jemand die Kriterien für eine Unternehmertätigkeit erfüllen kann, kann ich hier nicht beurteilen. Ich nehme an, Sie auch nicht.
        Ich kann mir vorstellen, dass jemand, der beispielsweise 3 Wochen im Jahr hier ist, diese Anforderung nicht erfüllt, während jemand, der 2 oder 3 Monate hier ist, diese Anforderung erfüllen kann.
        Die Handelskammer verwendet „Kriterien“ und „Indikatoren“. Das IRS hat andere Regeln.
        Wenn jemand konkrete Zahlen dazu hat, wann bzw. wann nicht, würde ich es gerne hören.
        Und sonst könnte es eine Idee sein, hier ein Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten?

        Für Hans ist es vielleicht nicht von Nutzen, aber für andere, die sich weniger als 4 Monate im Jahr in den Niederlanden aufhalten (und sich daher nicht bei der Gemeinde anmelden müssen/dürfen), kann es eine Überlegung sein.

        Und die Kosten für ein Ticket? Diese sind möglicherweise nicht allzu schlecht, wenn man die niederländische Krankenversicherung (ca. 110 € pro Monat + Prozentsatz des Einkommens) mit Prämien von 500 bis 600 € pro Monat vergleicht. Besonders wenn Sie bereits jedes Jahr für Urlaubs-/Familienbesuche in die Niederlande fahren, kann es sich lohnen, auch hier zu arbeiten.

        • Lammert de Haan sagt oben

          Ferdi, das Pflegegesetz und das Krankenversicherungsgesetz bringen das deutlicher zum Ausdruck. Und damit muss man am Ende klarkommen! Da Sie sich nicht die Mühe gemacht haben, die von mir zitierten Gesetzesartikel zu lesen, veröffentliche ich sie hier.

          Pflegegesetz (Wlz)

          § 1. Der Kreis der versicherten Personen

          Artikel

          • 1 Versichert nach den Bestimmungen dieses Gesetzes ist, wer:
          ist ein Bewohner;
          o b. ist kein Einwohner, unterliegt aber der Lohnsteuer für die in den Niederlanden oder auf dem Festlandsockel geleistete Arbeit.

          Krankenversicherungsgesetz (Zvw)

          Abschnitt 2.1. Die Versicherungspflicht

          Artikel

          • 1 Wer nach dem Pflegegesetz und den darauf beruhenden Verordnungen gesetzlich versichert ist, ist verpflichtet, sich gegen das in Artikel 10 genannte Risiko in einer Krankenversicherung zu versichern oder sich versichern zu lassen.

          Nun der Fragesteller Hans.

          Er ist nicht in den Niederlanden ansässig und wird hier unternehmerische Tätigkeiten ausüben. Als Unternehmer unterliegen Sie nicht der Lohnsteuer. Mit anderen Worten: Er fällt nicht unter die Wlz!

          Da er nicht unter die Wlz fällt, fällt er kraft Gesetzes auch nicht unter die Zvw und kann daher keine niederländische Krankenversicherung abschließen.
          Andererseits schuldet er auch keine Wlz-Prämie und keinen einkommensabhängigen Zvw-Beitrag.

          Hans ist ein nicht qualifizierter ausländischer Steuerzahler und lebt in einem Land, mit dem die Niederlande kein Abkommen über Gesundheitskosten geschlossen haben. Daher kann er sich hierfür nicht über das National Health Care Institute versichern, wie dies der Fall ist, wenn Sie innerhalb der EU und einiger anderer Länder leben.

          Die Steuer- und Zollverwaltung verwendet den Begriff „Arbeiten in den Niederlanden“ für die Arbeit als Arbeitnehmer (dh mit Abzug der Lohnsteuer), nicht jedoch für die Ausübung einer Geschäftstätigkeit. Zugegeben: Die Informationen der Steuer- und Zollverwaltung führen oft zu Verwirrung (ich bin fast täglich damit konfrontiert). Aber andererseits: Wäre von ihnen auch verlangt, alle Informationen dieser Art ausreichend juristisch zu begründen, dann würden auch diese Informationen für viele unleserlich werden. Und das verstehe ich immer noch.

          Dass Sie nicht beurteilen können, ob er die Voraussetzungen für die Unternehmereigenschaft im Hinblick auf die Einkommensteuer erfüllt, bedeutet nicht, dass ich das auch nicht tun kann. Ich kann das machen. und auch von hier!

          Ich erwarte nicht, dass er die 1.250 Arbeitsstunden pro Jahr für das Unternehmen schafft.
          Danach muss er ziemlich oft (6 bis 7 Mal?) in die Niederlande reisen, um die erforderliche Anzahl an Kunden zu gewinnen. Jedes Mal, wenn er zurückkommt, muss er einen anderen Kunden haben.
          Darüber hinaus kenne ich „in angemessenem Umfang“ seine Einkünfte, um die Bedeutung seines (möglichen) Geschäftsgewinns mit seinen sonstigen Einkünften einschätzen zu können.
          Wenn Sie am 9. Januar im Thailandblog die Höhe Ihres vorläufigen Steuerbescheids für 2017 angeben, inklusive Begründung, dann weiß ich als Steuerspezialist in wenigen Sekunden, was für ein Einkommen Sie haben sollten!

  7. Lammert de Haan sagt oben

    Hans, Sie haben jetzt bei Univé eine „Auslandsversicherung“ für Ihre medizinischen Kosten. Wenn ich Sie wäre, würde ich damit fortfahren, insbesondere angesichts Ihres Gesundheitszustands und der damit verbundenen Kosten in der Vergangenheit. Sei froh, dass du da drin bist. Aufgrund Ihres Alters und Ihrer Vorgeschichte werden Sie in Thailand nicht in der Lage sein, eine solche Versicherung abzuschließen.

    Was Ihre Frage zur einkommenssteuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Krankheitskosten betrifft, gibt es nur eine Antwort: NEIN.
    Da Sie in Thailand leben, fallen Sie nicht mehr in den Kreis der Versicherten nach dem Krankenversicherungsgesetz. Das bedeutet, dass Sie neben dem monatlichen Beitrag zu einer niederländischen Krankenversicherung auch keine Prämie nach dem Pflegegesetz und keinen einkommensabhängigen Beitrag nach dem Krankenversicherungsgesetz zahlen.

    Darüber hinaus entfallen ab dem 1. Januar 2015 die Steuergutschriften, der Steuerfreibetrag für Box 3 und alle Abzüge bei der Einkommensteuer unter anderem, wenn Sie in Thailand leben.

    Übrigens, und Sie haben das richtig gelesen: Wenn Sie in den Niederlanden leben, aber nicht krankenversichert sind, sind die Krankheitskosten selbst dann nicht bis zu dem Betrag, der in die Grundversicherung fallen würde, von der Einkommensteuer abzugsfähig. Dies gilt nur für den Überschuss an medizinischen Kosten. Sie leben jedoch nicht in den Niederlanden und dies trifft nicht zu.

  8. W van der Hoof sagt oben

    Krankheitskosten können nur über dem Schwellenwert abgezogen werden, ich dachte, 1,65 % des Bruttogehalts oder der Rente

  9. Albert sagt oben

    Krankheitskosten und Prämien sind sowohl in den Niederlanden als auch in Thailand nicht abzugsfähig.
    Auf eine Versicherung in Thailand umsteigen, sollten Sie NICHT tun.
    Alle Ihre aktuellen Beschwerden können dann nicht mehr versichert werden.
    Darüber hinaus kostet eine vergleichbare Versicherung hier im Alter von 70 Jahren ca. 200.000 THB pro Jahr.

  10. Hans van Mourik sagt oben

    Hans van Mourik sagt.
    Ich habe alle Ratschläge sorgfältig gelesen.
    Auf jeden Fall werde ich dieses Jahr bei der ZKV bleiben, da ich bereits das gesamte Jahr bezahlt habe.
    Mit 3 Ratschlägen setze ich TZT fort. weiter sticken, das ist Gewinn
    1) Van Lammert de Haan,
    2) Anja
    3) W. van der Hooft. Das mag richtig sein, denn als ich 2016 meine Steuererklärung für 2015 ausgefüllt habe
    Handelt es sich um medizinische Kosten, die von der Versicherung nicht erstattet werden, kann ich diese als Posten eintragen und ich denke, es gibt auch einen Schwellenwert;
    Was mir fehlt, ist, dass mir jemand einen Artikel geben kann, der es enthält, oder dass es jemand schon einmal gemacht hat.
    Ich kann hier in Changmai 8 Niederländer unterbringen, von denen einschließlich mir nur 2 versichert sind
    Hans van Mourik

    • Lammert de Haan sagt oben

      Hans, weil du es nicht richtig gelesen (oder nicht richtig verstanden) hast, dann noch einmal kurz:
      1. Sie leben in Thailand und sind daher kein anspruchsberechtigter ausländischer Steuerzahler.
      2. Ab dem 1. Januar 2015 haben Sie daher keine Möglichkeit mehr, bei der Einkommensteuer etwas abzuziehen.

      Lassen Sie sich nicht von der Reaktion von Anja Woltering vom Verwaltungs- und Buchhaltungsbüro WOLTERING blenden. Dieser Kommentar trifft es auf den Punkt! Dies gilt auch, wenn Sie noch in den Niederlanden lebten. Auch dann dürfen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung nur SPEZIFISCHE GESUNDHEITSKOSTEN absetzen und nicht, wie Anja schreibt: „alle entstandenen und nicht erstatteten Krankheitskosten (?) eintragen“, auch wenn Sie nicht krankenversichert sind.

      Dürfen Sie in den Niederlanden leben, zum Beispiel die Kosten für die Prämie Ihrer Versicherung, den gesetzlichen Selbstbehalt, die Kosten für Geburts- und Mutterschaftshilfe, die Kosten für einen Rollator, einen Rollstuhl, einen Elektroroller usw. usw. Wichsen? NEIN.
      Und Kosten, die Ihnen nicht erstattet wurden, weil Sie keine Versicherung abgeschlossen haben, dürfen Sie nicht abziehen. Das erscheint mir völlig logisch!

      Ich trage eine Brille, aber auch diese Kosten sind nicht abzugsfähig. Wenn ich jedoch so stark sehbehindert bin, dass ich einen Blindenstock oder einen Blindenführhund benötige, sind diese Kosten abzugsfähig. Also kein Gehhilfe, sondern ein Blindenstock: Das sind die Niederlande!
      Ich hoffe, dass die Überprüfung des Steuer- und Sozialleistungssystems (Van-Dijk-Ausschuss) etwas Ordnung in dieses totale Chaos bringen wird.

      Was Sie bei der Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung 2015 über den Abzug bestimmter Gesundheitskosten (und den Freibetrag) gelesen haben, geht mir immer noch voll durch den Kopf: Das Steuerprogramm blieb ständig hängen, weil Sie ständig versuchten, eine Erklärung für inländische Steuerzahler auszufüllen. Als Sie dann das Programm für ausländische Steuerzahler zu meinem Änderungsantrag gefunden und es ausgefüllt haben, ist Ihnen diese Frage nicht mehr begegnet. Schließlich sind diese Kosten für Sie überhaupt nicht abzugsfähig. Vergessen?

      Ich könnte Ihnen noch bei der Dokumentation der Abzugsfähigkeit bestimmter Gesundheitskosten behilflich sein, aber das nützt Ihnen nichts, weil es auf Sie nicht zutrifft.

      • Lammert de Haan sagt oben

        „Van-Dijk-Komitee“ sollte natürlich „Van-Dijkhuizen-Komitee“ heißen. Ich habe gestern und heute sogar einen ganzen Artikel darüber geschrieben, als Reaktion auf ungerechtfertigte Alarmmeldungen in der Presse (und in Foren). Wenn Sie im Ausland leben, lässt sich nach Umsetzung dieses Berichts aufgrund der Gesamtbesteuerung der AOW sogar noch einiges „verdienen“.

    • Albert sagt oben

      Haben Sie das richtige Formular verwendet???
      Diese Frage erscheint im Formular für nichtansässige Steuerpflichtige nicht.


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