Was soll meine thailändische Frau tun, wenn ich in Thailand sterbe?

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Posted in Leserfrage
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13 März 2019

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich möchte Informationen zu einem Thema erhalten, mit dem niemand direkt zu tun hat: „Tod“. Kann mir jemand sagen, was meine thailändische Frau tun soll, wenn ich in Thailand sterbe?

  1. Gegen thailändisches Recht?
  2. Gegen belgisches Recht?
  3. Um eine Rente für ihre Witwe zu organisieren (sie hat auch die belgische Staatsangehörigkeit).
  4. Im Zusammenhang mit Immobilien in Thailand und thailändischen Bankkonten, in meinem persönlichen Namen.

Wir heiraten nach dem normalen Ehesystem, 50/50 %, im Todesfall.

Vielen Dank im Voraus.

Regards,

Winlouis (BE).

10 Antworten auf „Was soll meine thailändische Frau tun, wenn ich in Thailand sterbe?“

  1. Manfred sagt oben

    siehe Tod auf Thailandblog

  2. Eugen sagt oben

    Das lässt sich nicht in einer kurzen Nachricht zusammenfassen. Zunächst einmal ist das Verfahren anders, wenn Sie in Thailand in einem staatlichen Krankenhaus, bei Ihnen zu Hause oder bei einem Unfall sterben. Es ist auch unterschiedlich, ob man als Tourist in Thailand ist oder ob man hier lebt. Und ob Sie in Belgien abgemeldet wurden oder nicht.
    Wichtig ist auch, ob Sie hier ein Testament bezüglich Ihrer thailändischen Immobilie und in Ihrem Heimatland bezüglich der dortigen Immobilie erstellt haben. Ich habe letztes Jahr für den flämischen Club in Pattaya viel darüber recherchiert. Sollten Sie jemals in der Nähe von Pattaya sein, kontaktieren Sie mich bitte und ich erkläre Ihnen alles im Detail.

    • Hans sagt oben

      Hallo Eugeen, das kann man über Thailandblog nicht jedem erklären. Wenn wir dafür alle einzeln nach Pattaya fahren, wird es für uns eine teure Angelegenheit und für Sie aufgrund der Wiederholung wahrscheinlich kein Vergnügen mehr. Danke dafür.

    • winlouis sagt oben

      Lieber Eugeen, ich werde es auf jeden Fall tun, wenn ich in Pattaya bin. Normalerweise werde ich im Juli/August in Pattaya sein. 2019. Ich habe mir letztes Jahr bereits die Website des De Vlaamse Club in Pattaya angesehen, aber nichts zu diesem Thema gefunden, außer der Erstellung eines Testaments, aber das ist nicht notwendig. Ich würde gerne wissen, wie ich einen Nießbrauch für die Eigentumswohnung ausstellen lassen kann, die ich im Namen meiner Frau in Pattaya gekauft habe. Wenn sie zuerst stirbt, wird mir zugesichert, dass ich bis zu meinem Tod den Nießbrauch an der Eigentumswohnung habe. Sie macht mit dem Haus und allem anderen, was sie will. Ist es möglich, mir den Link vom flämischen Club noch einmal per E-Mail zu senden? Ich kann diese Website nicht mehr finden. Meine persönliche E-Mail-Adresse lautet [E-Mail geschützt] Wenn ich Ihre E-Mail-Adresse habe, kann ich Sie zuerst kontaktieren, wenn ich in Pattaya bin. Ich suche Informationen als abgemeldeter Belgier, der bei der belgischen Botschaft registriert ist. Keine Immobilie mehr in Belgien. In Thailand gehört das gesamte Eigentum meiner thailändischen Frau, da wir einen Sohn aus unserer Ehe haben, aber meine Frau hat auch 2 Kinder aus erster Ehe mit einem Thailänder. Was mich betrifft, kann sie ein Testament dazu aufsetzen Sie möchte ihren 1 Kindern etwas schenken. Das Wichtigste, was ich wissen möchte, ist, was meine Frau tun soll, wenn ich zu Hause sterbe, denn ich habe bereits gelesen, dass, wenn ich im Krankenhaus oder durch einen Unfall sterbe, wenn ich verfalle, die Überreste bleiben , werden zunächst zur Autopsie nach Bangkok transportiert, bevor sie meiner Frau übergeben werden, um die Verbrennung zu veranlassen. Die Überreste sollten auf keinen Fall nach Belgien zurückgeführt werden. Ich werde jetzt alle Antworten über den Blog abwarten. Wenn ich in Pattaya bin, werde ich Sie auf jeden Fall kontaktieren, schon allein zum Kennenlernen. Vielen Dank im Voraus. Wiedergewinnen.

  3. jochen schmitz sagt oben

    Wenn Sie sterben, nützen Ihnen die 50/50 % nichts. Ihre Frau erhält alles, was Sie haben, es sei denn, Sie sind aufgrund eines Ehevertrags verheiratet und möchten beispielsweise Ihren Kindern einen Anteil geben.
    \Wichtiger ist, dass Sie in Thailand ein Testament haben, in dem Sie klar zum Ausdruck bringen, dass Sie hier in Thailand eingeäschert werden möchten, und Ihr Ehepartner muss natürlich die belgische Botschaft anrufen.
    Dadurch sollen die hohen Kosten vermieden werden, die den Angehörigen für die Überführung Ihrer Leiche nach Belgien entstehen.
    Nehmen Sie sich einen Anwalt und bringen Sie mit ihm alles zu Papier, dann werden Sie oder in diesem Fall die Hinterbliebenen keine Probleme haben.

  4. Joost Buriram sagt oben

    Schauen Sie auch hier vorbei.

    https://www.nederlandwereldwijd.nl/landen/thailand/wonen-en-werken/overlijden-in-thailand

  5. Jani Careni sagt oben

    1) Wenn Sie in Thailand sterben, während Sie bei der Botschaft registriert sind:
    Wenn Sie im Krankenhaus sterben, erhält Ihre Frau ein Dokument, das Ihren Tod bestätigt. Anschließend muss sie zum Rathaus (Amhur) gehen, um einen roten Stempel zu erhalten: Alles wird geschrieben, Datum, welches Krankenhaus, Name von Wenn Sie den Arzt fragen, woran Sie gestorben sind und in welchem ​​Tempel die Einäscherung stattfinden soll, wird der Mönch dieses Dokument anfordern, um zu bestätigen, dass kein Verdächtiger tot ist. Zeigen Sie dem Mönch keine Kopie, sondern das Original. Geben Sie es nicht weiter.
    Dieses Dokument muss vom Außenministerium in Bangkok beglaubigt werden + 3 Kopien, diese Kopien müssen ebenfalls beglaubigt sein und müssen nicht ins Niederländische oder Französische übersetzt werden.
    Dann endlich zur Botschaft und vergessen Sie nicht, dass Sie in Thailand viele Kopien benötigen und Farbkopien bevorzugen.
    Ihre Frau erhält außerdem ein Dokument von der Botschaft (Bestätigung der Todeserklärung). Erwägen Sie auch ein Testament in Thailand, keine Pflicht für einen Anwalt, nur ein korrekter Text mit der Unterschrift von 2 thailändischen Zeugen + ID-Kartennummer und Adresse.
    Und spätestens melden Sie sich beim Rentenamt, geben Sie an, dass Ihre Frau Witwe ist, und beantragen Sie eine Hinterbliebenenrente, wenn sie die neuesten gesetzlichen Bestimmungen erfüllt (50. Lebensjahr im Jahr 2025). Früher waren es 45, jetzt sind es jedes Jahr 6 Monate mehr . seit 2015 also jetzt 47, wenn nicht genug, erhält sie ein Jahr Hinterbliebenenrente ohne Kind(er) und 2 Jahre mit Kind(ern) und muss bis 67 warten, um eine Hinterbliebenenrente zu bekommen.Dura lex sed lex.
    Wenn Sie weitere Informationen benötigen, finden Sie hier meine E-Mail-Adresse.[E-Mail geschützt] und lebe in der Nähe von Hua Hin.
    Ich spreche Französisch und versuche immer, mein Niederländisch zu verbessern.
    Sei Gegrüßt

    • winlouis sagt oben

      Liebe Jani, ich habe eine Frage zum Antrag auf Witwenrente. Meine Frau ist jetzt 45 Jahre alt. Geboren 18. Im Jahr 03 wird sie 1974 Jahre alt sein. Sollte ich nächstes Jahr sterben, hat sie Anspruch auf ihre Witwenrente. Sie besitzt die belgische Staatsangehörigkeit und lebt seit 2025 Jahren in Belgien und arbeitet auch Teilzeit in Belgien. Dank im Voraus. Wiedergewinnen. [E-Mail geschützt] .

      • Jani Careni sagt oben

        Lieber win.louis,
        Ganz einfach: Wenn Sie nächstes Jahr sterben müssen, nein, sie hat keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, aber mit 67 Jahren ist sie jetzt 45, was bedeutet, dass sie 1 Jahr ohne Kinder und 2 Jahre mit Kindern eine Hinterbliebenenrente erhält. Also Für sie kann sie ab ihrem 49. Lebensjahr und 6 Monaten eine volle Hinterbliebenenrente erhalten, d.
        Wenn Sie Fragen haben, tun Sie dies bitte.

        • winlouis sagt oben

          Liebe Jani, wenn ich das richtig verstehe, hat sie Anspruch auf eine Witwenrente, wenn ich NACH 2023 sterbe.? Nochmals vielen Dank im Voraus.


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