Sehr geehrte Redakteure,

Bitte anonymisieren Sie mich zunächst einmal, da dies eine eher emotionale und traurige Seite hat.

Mein Name ist X. Ich lebe seit mehreren Jahren in Prachnabkhirikhan in einem Haus, das einer kanadischen Familie gehört, zu der ich ein sehr gutes Verhältnis habe und zu der ich ein Vertrauensverhältnis habe, insbesondere zu der Frau des Paares, wie ich nenne ihr Y.

Kürzlich erhielt ich eine E-Mail von ihr mit der traurigen Nachricht, dass sie inoperable Lungenprobleme habe, ich glaube Krebs. Zwar wird eine zweite Meinung eingeholt. Doch wie aus den mittlerweile unzähligen E-Mails hervorgeht, geht es diesem Freund sehr schlecht. Jetzt hat die Familie, der es sehr gut geht, eine Tochter, wobei Y angedeutet hat, dass, wenn sie stirbt, ALLES in Kanada von dieser Tochter geerbt wird.

Y hat auch angegeben, dass sie ALLES in Thailand möchte, ein großes Haus, das vor etwa 5 Jahren gebaut und damals für knapp 8.500.000 gekauft wurde, damit ich es als Erbschaft annehme.

Natürlich möchte ich, dass Y noch viele Jahre Freude an ihren Kindern, Enkeln und Thailand hat, ABER und komme meinem eigentlichen Hilferuf nach. Sollte es dazu kommen, dass Y tatsächlich stirbt, was muss VOR ihrem Tod durch Anwälte, Übersetzungsbüros, Notare geregelt werden, möchte ich schließlich Eigentümer dieser Immobilie werden?

Es gibt unzählige Menschen, die sich Geschichten mit den besten Absichten ausdenken, aber das nützt mir nichts. Vielleicht können Sie oder einer der Leser mir einen Rat geben oder haben Sie eine ähnliche Situation erlebt? Ich bin ziemlicher Niederländer, bin aber nach Thailand ausgewandert.

Ich hoffe, dass dieser Anruf Ihnen auf Ihrem Weg weiterhilft.

Danke X

5 Antworten auf „Leserfrage: Ich werde wahrscheinlich ein Haus in Thailand erben, was soll ich dafür organisieren?“

  1. Lex K. sagt oben

    Liebe,
    Ich habe alle meine Quellen konsultiert und mich bei thailändischen Bekannten erkundigt. Ich beschäftige mich ziemlich oft mit dieser Angelegenheit und habe auch eine Menge Dokumentation dazu; Kurz gesagt, als Westler ist es praktisch unmöglich, ein Haus zu erben, das Haus wäre vielleicht noch möglich, aber das Grundstück, auf dem es steht, schon gar nicht, prinzipiell kann sie ihre Familie in einem Testament enterben und Sie als Begünstigten bestimmen, aber dann tun Sie es Sie haben immer noch das Problem, dass Sie als Westler kaum oder gar nichts besitzen können.
    Wenn die Erben das Testament anfechten, werden sie immer im Recht sein.
    Ich empfehle Ihnen dringend, einen guten, natürlich zweisprachigen Anwalt zu beauftragen und diesen Anwalt und seine Arbeit auch von einem Dritten überprüfen zu lassen, der sich mit dem thailändischen Recht in Bezug auf Erbrecht und Eigentum an thailändischem beweglichem und unbeweglichem Vermögen gut auskennt.
    Vertrauen Sie nicht blind allen Ratschlägen, die hier auf Thailandblog gegeben werden, die meisten davon sind gut gemeint, aber Sie sollten dies wirklich Profis überlassen.
    Ich lese Ihren Artikel noch einmal und mir kommt eine wichtige Frage in den Sinn: Geht es hier um eine Familie mit thailändischer oder kanadischer Staatsangehörigkeit? Wenn es sich um eine kanadische Staatsangehörigkeit handelt, ist das eine ganz andere Geschichte, und für mich geht das aus Ihrer Geschichte nicht ganz klar hervor

    Viel Glück für deine Freundin und viel Weisheit für dich

    Mit Gruß,

    Lex K.

  2. Louise Van der Marel sagt oben

    Morgen

    Als Ausländer kann man kein Land kaufen.
    Fragen Sie also zunächst, mit welchem ​​Anwalt sie eine Firma gegründet hat.
    Ich gehe zumindest davon aus, dass es ein Unternehmen gibt und dann die Person oder Personen, denen 51 % davon gehören.

    LOUISE

  3. So sagt oben

    Lieber X, der vorherige Kommentator hat sicherlich Recht: Der Erwerb von Land und Gütern von Farang zu Farang erfolgt nicht auf natürliche Weise durch Erbschaft. Die Hilfe eines Anwalts ist notwendig. Viele Vorarbeiten können Sie aber selbst erledigen. Man muss nicht alles abgeben.

    Um Ihnen eine Vorstellung davon zu geben, was auf Sie zukommt: Gehen Sie von dem Grundsatz aus, dass Kanadier in TH kein Land besitzen dürfen. Das bedeutet, dass Sie sie fragen sollten, wie sie das Haus auf TH-Grundstück gebaut haben. Wenn beide Paare keine TH-Staatsangehörigkeit besitzen, ist es höchstwahrscheinlich, dass sie einen Landpachtvertrag mit einer thailändischen Person haben: dem Eigentümer des Grundstücks oder einer anderen TH-juristischen Person. Auf jeden Fall: Damals waren sie Grundstückskäufer bzw. Grundstückskäufer. –Mieter, es gibt also auch einen Verkäufer oder Vermieter.

    Bitte fordern Sie zunächst von Ihrer Freundin (Kopien) alle Unterlagen an, die damals mit dem Bau des Gebäudes zu tun hatten: Kaufverträge bzw. Kaufverträge. Mietverträge oder Eigentumspapiere. Wenn sie zum Beispiel kein TH-Gemeinde-Chanot auf dem Grundstück haben, dann sind sie keine Eigentümer.
    Bitten Sie das Paar um eine rechtliche, also beglaubigte Erklärung, dass es Ihnen das Haus schenkt. Bitte beachten Sie: Der Ehemann muss deutlich machen, dass er voll und ganz einverstanden ist. Kinder müssen außerdem erklären, dass sie vollständig auf Land und Eigentum verzichten. Das thailändische Recht ist in Familienangelegenheiten recht streng. Bitte beachten Sie: Das thailändische Recht wird kanadische Familienprobleme nicht lösen. Mit anderen Worten: Machen Sie sich selbst (und später auch anderen Interessenten) klar, dass Sie der einzige und wahre Erbe von TH-Grundstücken und -Eigentum sind, frei von jeglichen Ansprüchen, von irgendjemandem oder irgendetwas. Das Gleiche gilt für jede thailändische Seite.

    Wenn Sie das alles geklärt haben, suchen Sie sich einen soliden und zuverlässigen TH-Anwalt und bitten Sie ihn, mit dem Grundstückseigentümer zu verhandeln. Wenn es nicht übereinstimmt, haben Sie ein Problem. Verträge mit Farang müssen in TH nicht unbedingt zeitgebunden sein, sondern oft auch persönlich. Dies kann dazu führen, dass ein von einer der Parteien gekündigter Pachtvertrag, insbesondere aufgrund eines absoluten Grunds wie etwa des Todes, nicht einfach auf die Person übergeht, die das Grundstück auf diesem Grundstück erbt.

    Wenn Ihre Freundin die TH-Staatsangehörigkeit besitzt und ihr sowohl das Grundstück als auch das Gebäude gehört, wird der Anwalt beim TH-Gericht einen Antrag stellen mit der Bitte, Ihnen beispielsweise den Zugang zum Grundstück für einen Zeitraum von 30 Jahren zu ermöglichen Jahre. und Haus. Auch jetzt möchte das Gericht, dass die kanadische Familie zustimmt. Nochmals: keine kanadischen Ansprüche auf TH-Territorium. Damit machen sie kurzen Prozess.
    Wenn das Gericht Ihre Klage ablehnt, beispielsweise weil es auch eine thailändische Familie gibt, findet die Party nicht statt. Ich gehe aber davon aus, dass der Anwalt Sie darüber informiert.

    Gehen Sie davon aus, dass Sie Zeit und Mühe investieren müssen, um sich über die Möglichkeit des Erwerbs von Grundstück und Haus durch Erbschaft zu informieren. Aber ja, 8 Millionen Baht sind ein Betrag, für den man etwas tun kann. Allerdings frage ich mich, ob es notwendig war, diesen Betrag in Ihrer Frage zu erwähnen. Es geht um das Prinzip, und ohne den Wert zu benennen, ist es absolut klar. Halten Sie uns bitte zum Nutzen vieler über den rechtlichen Fortschritt von TH auf dem Laufenden! Viel Glück, Soi.

  4. janbeute sagt oben

    Ich kenne so eine Geschichte aus meiner Gegend.
    Vor etwa 4 Jahren passiert auch eine Erbschaft.
    Sein Name war Henk und er war ein guter Bekannter von mir.
    Hatte aufgrund seiner eigenen zwei niederländischen Kinder auch eine Immobilienerbschaft.
    Aber beide bekamen nichts.
    Ich könnte die ganze Geschichte schreiben, aber ich habe Angst, dass ich hier wieder nicht ernst genommen werde.
    Und daher nicht positiv moderiert.
    Deshalb behalte ich diese Geschichte für mich.
    Kann ich meine Zeit besser verbringen?

    Jan Beute.

  5. Henry sagt oben

    Lex K. hat teilweise Recht, im thailändischen Erbrecht kann man enterben, auch die Kinder
    Wenn die betreffende Dame die thailändische Staatsangehörigkeit hat, können Sie das Land kaufen, aber Sie lassen es innerhalb von 365 Jahren verkaufen, es wird gesetzlich nicht verkauft
    Wenn Ihre thailändische Frau stirbt und die zu erbende Landfläche nicht mehr als 1 Rai beträgt, können Sie das Land erben und das volle 100-prozentige Eigentum daran erwerben.
    Sie benötigen nicht nur einen kompetenten Anwalt, sondern der Erblasser muss auch einen zu 100 % zuverlässigen „Nachlassverwalter“ ernennen, der vom Zivilgericht in einer mündlichen Verhandlung in seiner Position bestätigt wird. Am Sitz des Erblassers ist er voll befugt über das Vermögen des Verstorbenen. Beispielsweise wird die Immobilie auf seinen Namen übertragen. Daher erscheint sein Name auf der Eigentumsurkunde, und er ist derjenige, der die Übertragung vornehmen muss. Der Nachlassverwalter kann sich einfach an die Bank des Verstorbenen wenden und das Konto schließen

    Ich selbst wurde zum „Nachlassverwalter“ ernannt und weiß daher, wovon ich spreche

    Kurz gesagt, Sie brauchen einen sehr guten, ehrlichen und kompetenten Anwalt, der bereit ist, sich zu 200 % für Sie einzusetzen, und einen sehr zuverlässigen „Nachlassverwalter“, der dies kostenlos für Sie erledigt, weil er das hat Recht, Auslagen und Gebühren zu verlangen.

    Die Anwalts- und Verfahrenskosten belaufen sich auf etwa 350 thailändische Baht. Und der gesamte Eingriff dauert mindestens 000 Monate.

    Denn es müssen eine ganze Reihe von Verfahren befolgt werden, und jedes dieser Verfahren kann die sechs gesetzlichen Erben stören.


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