Liebe Leserinnen und Leser,

Ich werde mit meinem Freund zusammenleben, der mit einer Thailänderin verheiratet ist. Dies geschah im Jahr 2008 und wurde in Den Haag legalisiert. Sie taten dies, weil sie zusammen in den Niederlanden leben wollte, aber das scheiterte ziemlich schnell, weil sie betrogen hatte.

Meine Freundin hat mehrmals versucht, sich von ihr scheiden zu lassen, aber sie weigerte sich zu kooperieren und behauptet nun, sie sei bereits in Thailand geschieden. Ist das möglich? Ich würde das gerne wissen, weil ich vermute, dass sie diesbezüglich lügt, also wird meine Freundin sie jedes Mal kontaktieren.

Meine Freundin hat sie vor niederländischem Recht geheiratet und wir haben uns bereits mit einem Anwalt beraten, aber er weiß nichts über thailändisches Recht.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen,

Linda

11 Antworten auf „Leserfrage: Es stellt sich heraus, dass mein Freund immer noch mit einer Thailänderin verheiratet ist“

  1. Bote sagt oben

    Gehen Sie zu der Gemeinde in Thailand, in der sie geheiratet haben, und erkundigen Sie sich dort nach dem Stand seiner Ehe.
    Sie lügt wahrscheinlich, die Gemeinde muss dies wissen und Ihrem Freund bestätigen.

  2. Rudolf52 sagt oben

    Wenn die Ehe in Den Haag eingetragen ist, kann man sich meiner Meinung nach in den Niederlanden scheiden lassen und hat in dieser Hinsicht nichts mit dem thailändischen Recht zu tun

  3. AvClover sagt oben

    Sie können sich darauf verlassen, dass die Eheschließung nur in Thailand rückgängig gemacht werden kann und dass Kosten,
    Darüber hinaus hat seine Ex-Freundin natürlich nicht nur betrogen.
    Sie hat ihn aus Gier geheiratet, oder sie hat ihn aus Gier verlassen, in beiden Fällen ist es keine Liebe und keine gute Idee, mit ihm zusammenzuleben, denn wenn man wirklich heiraten will, wird es mit ihm nicht funktionieren.
    Seine Freundin hat hier vermutlich eine Aufenthaltserlaubnis und Sozialleistungen, sodass sie vorerst nicht nach Thailand zurückkehren wird.
    Ihr Freund braucht Informationen über ihren Aufenthaltsort, sammelt Beweise dafür, dass sie betrogen hat, und versucht, seine Ehe durch das niederländische Gericht auflösen zu lassen, sonst muss er noch mehr für sie bezahlen.
    Er kann nicht alles, was er für sie und die Scheidung ausgibt, für Sie ausgeben, also rechnen Sie damit, dass Sie in den ersten 1 Jahren eng beieinander sind, es sei denn natürlich, er ist Direktor.
    Es ist viel einfacher, einen anderen Freund zu finden.

  4. Daniel sagt oben

    Liebe Linda,
    Der Anwalt hier muss nichts über thailändisches Recht wissen, Ihr Freund ist Niederländer, das heißt also
    dass er sich dann einfach nach niederländischem Recht scheiden lassen kann, und wenn er nach Thailand geht, dann kann er das auch
    Möglicherweise hat er es dort registriert.
    Leben sie nicht zusammen, sind sie rechtlich getrennt, kann die Scheidung schnell geregelt werden.

  5. henkstorteboom sagt oben

    Ihr Freund kann sich einfach in den Niederlanden scheiden lassen. Stellen Sie einen Antrag beim Gericht, der Grund ist eine dauerhafte Störung. Wenn Sie die Adresse der Frau nicht herausfinden können, ist es auch kein Problem, eine Anzeige in der Zeitung aufzurufen, in der steht ( Wohnsitz innerhalb oder außerhalb des Königreichs unbekanntes Datum und Uhrzeit der Vorladung sowie Ort des Gerichts) ein Kinderspiel für einen Anwalt. Ich wünsche Ihnen viel Glück mit Ihrer geplanten Ehe. Grüße Henk Storteboom

  6. Bacchus sagt oben

    Liebe Linda,
    Da die Ehe in Thailand stattfand und in den Niederlanden legalisiert wurde und beide Beteiligten in den Niederlanden leben, halte ich es für möglich, ein Scheidungsverfahren in den Niederlanden einzuleiten. Informieren Sie sich in einem Rechtsberatungsshop, zum Beispiel:

    https://www.juridischloket.nl/

    Im Allgemeinen fallen kaum bis gar keine Kosten an.

    Viel Glück! Lassen Sie uns wissen, wie es ausgeht!

  7. Henk sagt oben

    Hallo, Ihr Anwalt muss die Scheidung in den Niederlanden arrangieren und die Scheidungspapiere an die thailändische Botschaft in Den Haag weiterleiten, dann wird sie sowohl in den Niederlanden als auch in Thailand arrangiert
    Es ist tatsächlich möglich, dass sie in Thailand geschieden ist, dort ist es nicht so schwierig

  8. henri sagt oben

    Wenn er in Thailand mit ihr verheiratet ist, ist Folgendes möglich:

    oder beide gehen dorthin, wo sie geheiratet und geschieden haben, die Kosten betragen 65 THB

    oder, wenn sie nicht kooperiert, kann er sich nach drei Jahren ohne ihre Zustimmung von ihr scheiden lassen

    oder über einen (teuren) Anwalt

    Die Legalisierung/Registrierung in Den Haag hat damit nichts zu tun, sondern betrifft ausschließlich die NL (GBA)-Daten

    in Thailand geheiratet! dann gilt thailändisches Recht

    viel Glück

  9. theos sagt oben

    Ich habe mich von meiner ersten thailändischen Frau scheiden lassen und diese Scheidung wurde in den Niederlanden vollzogen. Sie müssen in den Niederlanden gemeldet sein und seit mindestens 1 Monaten (damals im Jahr 1999) an derselben Adresse gemeldet sein. Ich habe es zuerst in Thailand versucht, aber sie wollte nicht kooperieren, solange ich ihr nicht ein paar Millionen Baht gab. Wir waren 6 Jahre lang getrennt und der thailändische Anwalt fand sie vergeblich. Die Scheidung habe ich dann in den Niederlanden über einen Insolvenzanwalt durchführen lassen. Kein Problem, aber es hat eineinhalb Jahre gedauert. Diese Scheidung ist in Thailand rechtsgültig und Sie müssen sich bei der Amphur anmelden, in der Sie geheiratet haben (die Botschaft hat mir dabei geholfen). Stück Kuchen. Offiziell wusste ich nicht, wo sie wohnte, und der niederländische Anwalt schaltete eine Anzeige in einem Gronings Dagblad, das Gericht musste eine Anzeige aufgeben, um sie zu finden, gab jedoch nicht an, um welche Art von Zeitung es sich handelte. Es ist ein Kinderspiel, aber Sie brauchen einen Anwalt. Fragen Sie das Büro für Rechtshilfe. Viel Glück!

  10. Linda sagt oben

    Vielen Dank für all Ihre bisherigen Antworten. Ich sehe jetzt, dass ich mich nicht ganz klar ausgedrückt habe, also werde ich meine Geschichte ergänzen.
    Sein thailändischer Ex hat nie in den Niederlanden gelebt. Sie haben keine Kinder oder gemeinsames Eigentum und waren beide von 2009 bis heute in einer Beziehung. Es ist eine seltsame Geschichte und mein Freund schämt sich dafür, weil er von Familie und Freunden viel darüber geärgert hat.

    • Französischer Nico sagt oben

      Seien Sie also immer klar in Ihrer Frage. Jetzt lese ich wieder viel Blödsinn von Lesern, die das Klingeln gehört haben, aber nicht wissen, wo der Klöppel hängt.

      Für Ihren niederländischen Freund gilt niederländisches Recht. Jeder Niederländer kann eine in den Niederlanden anerkannte Ehe wegen endgültiger Scheitern auflösen lassen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Auflösung jederzeit möglich ist.

      Der Scheidungsantrag beginnt mit einem Scheidungsantrag. Ein Scheidungsantrag ist ein beim Gericht eingereichter Scheidungsantrag. Das Gericht erklärt ein Paar offiziell für geschieden, wenn die Ehe „dauerhaft gescheitert“ ist. Das Gericht tut dies auf Antrag eines oder beider Partner. Der Scheidungsantrag wird über einen Anwalt beim Gericht eingereicht.

      Die Kosten müssen nicht hoch sein, wenn beide Partner einverstanden sind. Möchte einer der Partner nicht kooperieren, kann der andere selbstständig einen einseitigen Antrag stellen. Ist die Wohnanschrift des anderen Partners nicht bekannt, kann eine öffentliche Vorladung durch eine Vorladung zur mündlichen Verhandlung in einer überregionalen Zeitung erfolgen. Bei Nichterscheinen wird dem Versäumnis stattgegeben und dem Scheidungsantrag (ohne Einspruch) stattgegeben.

      Innerhalb bestimmter Einkommens- und Vermögensgrenzen kann ein Zuschuss gewährt werden. Das heißt, der Interessent kann sich einen Anwalt suchen, der bereit ist, an einer Ergänzung mitzuwirken. In diesem Fall wird dieser Anwalt den Zuschlag beantragen und der Interessent muss lediglich einen Eigenanteil zahlen.

      Erfolgt keine Einrede, kann ein Verfahren schnell abgeschlossen werden. Wenn in einem Beschluss die Auflösung der Ehe ausgesprochen wurde, ist die Ehe nach niederländischem Recht beendet und Ihr Freund hat nichts zu befürchten. Nach thailändischem Recht muss er sich nur verhandeln, wenn er erneut einen thailändischen Staatsbürger heiraten möchte. In diesem Fall muss er die Scheidung zunächst in Thailand eintragen lassen. Selbstverständlich kann sie in Thailand eine Scheidung nach niederländischem Recht einreichen.

      Abgesehen von dem oben genannten Verfahren ist es immer ratsam, sich so schnell wie möglich scheiden zu lassen, da sein „Ex“ weiterhin niederländische Rentenansprüche hat.

      Für dich, Linda, möchte ich Folgendes anmerken. Sagt Ihr Freund die Wahrheit? Ist seine Geschichte glaubwürdig? Es ist Unsinn, in den Niederlanden zu heiraten, um dort zusammenzuleben. Eine Heirat ist für eine Aufenthaltserlaubnis (um als Thailänder in den Niederlanden leben zu dürfen) zur Familiengründung nicht erforderlich.

      Separat schreiben Sie, dass Ihr Freund und sein „Ex“ kein gemeinsames Eigentum haben. Ist das so? Sind sie nicht durch einen Ehevertrag und damit in Gütergemeinschaft verheiratet, so ist das Vermögen jeweils zur ungeteilten Hälfte Miteigentümer.

      Mein Rat ist, ein gesundes Misstrauen zu haben, wenn es um eine ungewöhnliche Geschichte (von Ihrem Freund) geht.


Hinterlasse einen Kommentar

Thailandblog.nl verwendet Cookies

Dank Cookies funktioniert unsere Website am besten. Auf diese Weise können wir uns Ihre Einstellungen merken, Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten und Sie helfen uns, die Qualität der Website zu verbessern. Weiterlesen

Ja, ich möchte eine gute Website