Frage zum Visum Thailand: Visa-Run-Reihenfolge und Reiseplan?

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Posted in Leserfrage
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1 September 2014

Sehr geehrte Redakteure,

Zunächst einmal mein Kompliment für diese Seite. Sehr angenehm und klar.

Meine Frage wurde schon oft gestellt, aber ich bin mir noch nicht ganz sicher. Mein Sohn fliegt am 29. nach Bangkok. Rückflug ist am 9. Januar. Ich denke, er muss jetzt ein Touristenvisum mit doppelter Einreise beantragen. Nach 29 Tagen muss er das Land beispielsweise per Visum verlassen. Anschließend erhält er weitere 60 Tage.

Allerdings finde ich, dass das einfach zu eng ist. Er muss daher auch zur Einwanderungsbehörde gehen, um das Visum zu verlängern. Spielt es eine Rolle, ob Sie zuerst das Visum und dann die Einwanderung durchführen, oder spielt die Reihenfolge keine Rolle?

Außerdem meine Frage: Was muss ich im Reiseplan für einen Visumsantrag ausfüllen? Schließlich ist nicht bekannt, wann und ob er ein anderes Land besuchen wird.

Regards,

Monique


Liebe Monica,

Ich habe die neuen Regeln überprüft:

Anordnung der Einwanderungsbehörde Nr. 327/2557. Betreff: Kriterien und Bedingungen für die Prüfung des Antrags eines Ausländers auf einen vorübergehenden Aufenthalt im Königreich Thailand. „2.4 Bei touristischen Zwecken:
Jede Genehmigung wird für höchstens 30 Tage ab dem Datum erteilt, an dem die zulässige Frist abgelaufen ist.
Das Alien:
(1) Muss ein Touristenvisum (TOURIST) erhalten haben oder von der Beantragung eines Visums befreit sein.
Jede Genehmigung wird für höchstens 30 Tage erteilt, wie vom Innenministerium angekündigt.
(2) Darf nicht einer Nationalität oder einem Typ angehören, der vom Ausschuss zur Überwachung der offiziellen Verfahren der Beamten der Einwanderungsbehörde vorgeschrieben wird.

Normalerweise sollte es keine Rolle spielen, ob Sie eine Verlängerung nach den ersten 60 Tagen oder nach den zweiten 60 Tagen beantragen. Zumindest lese ich das nirgendwo. Die einzige Frage, die dieser Text für mich aufwirft, ist: Bedeutet sie „Erlaubnis“ als „Einreise“ oder das Visum in seiner Gesamtheit als „doppelte“ oder „dreifache Einreise“. Wenn mit „Erlaubnis“ der Eintrag selbst gemeint ist, können Sie am Ende jedes „Eintrags“ eine Verlängerung beantragen. Mit „Genehmigung“ ist das gesamte Visum gemeint, einschließlich der „doppelten“ oder „dreifachen“ Einreise. Sie können dann nur eine Verlängerung pro Visum erhalten. Sie geben keinen Hinweis darauf, wann Sie diese Verlängerung nach dem ersten, zweiten oder dritten Eintrag erhalten können.

Wenn es für Ihren Sohn keine Rolle spielt, würde ich nach der zweiten 60-Tage-Frist eine Verlängerung beantragen. Man weiß nie, wen man an der Grenze trifft und wie der Einwanderungsbeamte die neuen Regeln interpretiert. Kommt es bereits nach den ersten 60 Tagen zu einer Verlängerung, kann dies als Back-to-Back-Aufenthalt gelesen werden. Es ist auch möglich, dass Sie bei einer Verlängerung nach den ersten 60 Tagen diese nicht erhalten, sondern Ihre Einträge erst aufbrauchen müssen.

Angesichts der neuen Regeln und der Art und Weise, wie sie von diesem bestimmten Einwanderungsbeamten gelesen werden, ist es derzeit schwer vorherzusagen. Vielleicht verlangen sie überhaupt nichts und man bekommt alles, ohne zu fragen. Sie sind schwer vorherzusagen. Bei der Einwanderung sind Sie nie im Voraus bereit.

Was diesen Reiseplan betrifft, habe ich ihn nie selbst fertiggestellt, aber ein Plan ist das, was er ist, nämlich ein Zeitplan. Pläne können sich ändern. Ich würde also sagen: Geben Sie an, wie die aktuelle Planung aussieht. Er muss eine Ahnung haben. Wenn sich später herausstellt, dass er früher oder später oder in ein anderes Land als geplant reist, dann ist das so. Sie können nicht erwarten, dass das alles so streng geregelt ist (und ich vermute, dass sie das auch nicht von Ihrem Sohn erwarten).

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatPhrao

Haftungsausschluss: Die Beratung basiert auf bestehenden Vorschriften. Für Abweichungen in der Praxis übernimmt die Redaktion keine Haftung.

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