Frage zur Altersrente

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14. Januar 2019

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich verbringe jedes Jahr 6 Monate in Thailand und 6 Monate in den Niederlanden. Ich habe mich in den Niederlanden nicht abgemeldet und bin in den Niederlanden versichert. Während dieser 6 Monate blieb ich bei meiner Freundin in Thailand. Muss ich das der SVB melden? Nicht verheiratet.

Regards,

Kim (66 Jahre alt)

13 Antworten auf „Frage zur gesetzlichen Rente“

  1. erik sagt oben

    Dies musste geschehen, bevor der BEU-Vertrag mit Th in Kraft trat; andernfalls würden Sie den Anspruch auf Leistungen verlieren und zur Zahlung von 50 % des Mindestlohns zurückkehren. Nun gibt es das BEU-Abkommen, aber die SVB hat das Recht, Ihre Aufenthaltsform zu prüfen. Ich würde Ihnen raten, dies schriftlich bei der SVB einzureichen; Dann erhalten Sie eine Antwort auf Papier oder über MYNSVB und es ist behoben.

    • Johannes sagt oben

      Nach NL-Gesetz, CQ und SVB dürfen Sie sich nicht länger als acht Monate von NL fernhalten.
      Andernfalls haben Sie keinen Anspruch auf das NL-Krankenversicherungsgesetz …….

      Ob das vernünftig ist ………..es ist nicht anders.

      Suk6

  2. Hank Hollander sagt oben

    Solange Sie an einer niederländischen Adresse gemeldet sind, dort tatsächlich leben und nicht in Thailand verheiratet sind, müssen Sie nichts melden. Doch im Zweifelsfall ist die SVB die richtige Adresse für Informationen. Sagen Sie nicht, dass Sie in Thailand bereits „Winterschlaf“ halten, sondern dass Sie dieser Plan sind und die Konsequenzen wissen wollen.

  3. Charles sagt oben

    Ich habe es so gelesen: Sie leben 6 Monate in NL und sind 6 Monate im Urlaub.
    Warum es schwierig machen? Die SVB weiß nicht, wo Sie im Urlaub sind, Sie können also nicht erwischt werden.

    Aber ansonsten lebt man genau ein halbes Jahr zusammen, sodass man kein Problem hat:

    https://www.judex.nl/rechtsgebied/uitkeringen-sociale-zekerheid/algemene-ouderdomswet/tips-and-tricks/aow-en-lat-relatie-let-op/ die folgende:
    „Wenn man mehr als die Hälfte der Zeit zusammen verbringt, was an zwei Adressen sein kann, führt man einen gemeinsamen Haushalt.“
    6 Monate sind die Hälfte…. Daher glaube ich nicht, dass das zutrifft.

    Lesen Sie auch hier https://financieel.infonu.nl/geld/122356-aow-2017-en-2018-samenwonen-nieuwe-regels.html: Neue Regeln AOW 2018 und 2019: Zusammenleben oder nicht?

    • Jasper sagt oben

      Dies gilt nicht für Personen mit gesetzlicher Rente, die beide über eine eigene Wohnung verfügen. Ich habe es für meinen alten Vater ausgesucht, der aus Angst, beschnitten zu werden, zwei Tage die Woche allein gelassen wurde, während er und seine Freundin lieber die ganze Zeit zusammen sind, aber beide ihr Zuhause nicht aufgeben wollen.

  4. Hans van Mourik sagt oben

    Als ich noch in den Niederlanden gemeldet war, habe ich das zuerst geklärt, dann in deren Büro. Sie sagten mir dann, ob du länger bist als. Wenn Sie für 3 Monate ausreisen, muss ich ihnen dies schriftlich mitteilen, da sie wissen möchten, ob Sie in ein Vertragsland gehen oder nicht. Wenn nicht, können sie die Reise verkürzen oder verweigern
    Ich bin jetzt abgemeldet, wenn ich für ein paar Monate in die Niederlande gehe, melde ich dies auch auf meiner SVB mit DigiD.
    Das muss ich, denn bis dahin muss ich meinen Lebensnachweis einreichen, leider darf ich das in den Niederlanden einmal im Jahr dort machen.
    Deshalb frage ich auch, ob ich es verschieben oder früher machen kann.
    Ein wenig Aufwand und schon sind Sie aus dem Ärger heraus.
    Sie haben es seit 12 Jahren genehmigt.

  5. Hans van Mourik sagt oben

    Die SVB macht keine 8-4 Monate, die GBA schon.
    SVB 3 Monate oder länger weg, sie wollen wissen, in welchem ​​Land

  6. Essensliebhaber sagt oben

    Ich würde es melden. Ich hatte selbst so etwas. In gutem Glauben bleiben mein Mann und ich seit T-Jahren für 7 Monate in Thailand. Dann wurde mir mein AOW gekürzt, meine Krankenversicherung gekündigt und ich galt als ausgewandert. Laut SVB durfte man sich pro Jahr nur 6 Monate minus 1 Tag im Ausland aufhalten. Zum Glück hat alles gut geklappt und jetzt gebe ich meine Daten einfach mit einer Kopie des Tickets weiter. Wenn Sie aus einigen Dingen KEINE Leistung erhalten, können Sie normalerweise 8 Monate lang ausscheiden.

  7. Ernst@ sagt oben

    https://www.svb.nl/int/nl/aow/

  8. John Chiang Rai sagt oben

    Früher habe ich der SVB immer per E-Mail mitgeteilt, dass ich an der von mir angegebenen Adresse in Europa für einen bestimmten Zeitraum keine Post empfangen kann.
    Das bedeutet auch, dass ich nicht auf ihre E-Mails antworten kann.
    Die SVB, ohne dass ich verpflichtet wäre, genau anzugeben, wo ich Urlaub gemacht habe, fand diese Mitteilung immer mehr als ausreichend.

  9. Leo Th. sagt oben

    Liebe Kim, du bist 6 Monate pro Jahr in Thailand. Ist das ein zusammenhängender Zeitraum von 6 Monaten oder gibt es mehrere Zeiträume mit einer Gesamtdauer von 6 Monaten? Einen Urlaub von 3 Monaten (13 Wochen) müssen Sie der SVB überhaupt nicht melden. Wenn Sie jedoch zu Ihrer AOW-Leistung auch einen AIO-Zuschlag erhalten, ist der Zeitraum von 3 Monaten auch die maximal zulässige Aufenthaltsdauer außerhalb der Niederlande. Wenn Sie mit einer AOW-Leistung (ohne AIO-Zuschlag) länger als 3 Monate in den Urlaub außerhalb Europas fahren möchten, sind Sie behördlich verpflichtet, dies der SVB zu melden, mit einer Erlaubnis grundsätzlich für die Dauer von 6 Monaten (26 Wochen). wird gegeben werden. Vorausgesetzt, Sie haben eine eigene Unterkunft in den Niederlanden, hat der Aufenthalt bei Ihrer Freundin in Thailand keine Auswirkungen auf die Höhe Ihrer staatlichen Rente. Sie fallen dann unter die „Zwei-Häuser-Regel“. Zu Ihrer Sicherheit können Sie diese Informationen schriftlich bei der SVB anfordern, worauf Henk Hollander Sie auch hinweist. Genieße deinen Urlaub mit deiner thailändischen Freundin!

  10. Hans van Mourik sagt oben

    Seit ich Karels Antwort bezüglich des AOW-Zusammenlebens gesehen habe oder nicht 2018,2019, XNUMX /
    https://financieel.infonu.nl/geld/122356-aow-2017-en-2018-samenwonen-nieuwe-regels.html:
    Ich dachte, hat sich etwas geändert?
    Also bin ich direkt auf ihre Website gegangen. Heute wurde ich etwas nervös
    Da ich auch schriftlich angegeben habe, dass ich mit mehr als 2 Erwachsenen zusammen lebe.
    /www.svb.nl/int/nl/aow/living_with_someone_others/more_people/
    Sie waren vor 2 Jahren zu einer Kontrolluntersuchung zu mir gekommen.
    Es bleibt vorerst dasselbe wie ein Einzelzuschuss.

  11. Hans van Mourik sagt oben

    Habe etwas falsch gemacht.
    https://www.svb.nl/int/nl/aow/wonen_met_iemand_anders/meer_personen/


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