Leserfrage: Visum für thailändisches Baby mit belgischer Staatsangehörigkeit

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Dezember 26 2017

Liebe Leserinnen und Leser,

Wer kann mir bitte Auskunft zu Folgendem geben? Meine thailändische Schwiegertochter ging mit ihrem Baby für 8 Monate zu ihrer Familie nach Thailand, das Baby hatte noch keine thailändische Staatsangehörigkeit, sondern nur eine belgische Staatsangehörigkeit und einen Reisepass für 30 Tage.

Wie kann sie eine Verlängerung der Wiedereinreise nach Thailand oder wie nennt man das oder ein Visum für einen längeren Aufenthalt beantragen? Baby ist jetzt 3 Monate alt.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Regards,

Nicht sie

11 Antworten auf „Leserfrage: Visum für thailändisches Baby mit belgischer Staatsangehörigkeit“

  1. Gerrit sagt oben

    Kann sie das Baby nicht einfach beim Ampoer anmelden, wo sie gelebt hat?

    Dann erhält das Baby automatisch die thailändische Staatsangehörigkeit.

    Lieber mit ihrer Mutter und einem zweiten Zeugen zum Ampoer gehen.

    Sollte klappen.

    Gerrit

    • Hannes sagt oben

      Solange sie mit der Mutter reist, benötigt sie bis zu ihrem sechzehnten Lebensjahr weder einen Reisepass noch ein Visum

      • RonnyLatPhrao sagt oben

        Ausländische Kinder (was immer noch der Fall ist) benötigen in Thailand ebenfalls ein Visum.

        Für Kinder gibt es kein Bußgeld oder keinen Eintrag im Reisepass für die alleinige Überschreitung der Aufenthaltsdauer.

      • Cornelis sagt oben

        In Europa muss seit 2012 auch ein Baby/Kind einen eigenen Reisepass haben. Die frühere „Beilage“ im Reisepass eines Elternteils ist seit über 5 Jahren nicht mehr möglich.

  2. Hendrikus sagt oben

    Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die thailändischen Gepflogenheiten es nicht schwierig machen, die Frist von 30 Tagen zu überschreiten, wenn die Mutter die thailändische Staatsangehörigkeit besitzt und es sich um ein Baby handelt.
    Es ist besser, sich erst einmal in Thailand einen thailändischen Reisepass für das Kind zu besorgen.

    • Cornelis sagt oben

      Nein, natürlich machen die thailändischen Bräuche kein großes Aufhebens davon – sie haben damit überhaupt nichts zu tun. Sie meinen wahrscheinlich Einwanderung.

  3. Henk sagt oben

    Liebe,

    Meines Wissens ist dies nicht notwendig. Ansonsten kann sie das in Thailand arrangieren.
    Hat die Mutter die belgische Staatsangehörigkeit, sonst kann dies ein Problem darstellen.
    Nämlich, dass alles wieder von vorne beginnt.

    Gr. Henk

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Warum sollte die Mutter die belgische Staatsangehörigkeit besitzen, um ihrem Kind die thailändische Staatsangehörigkeit zu geben?

    • Jer sagt oben

      Das für eine Weile zu arrangieren, ist etwas anders. Sie müssen weiterhin eine offizielle Geburtsurkunde vorlegen können, die ins Thailändische übersetzt und anschließend legalisiert wurde. Und dann ist es besser, mit Hilfe dieser Dokumente einen thailändischen Pass über die thailändische Botschaft bei der Mutter zu beantragen.

  4. RonnyLatPhrao sagt oben

    Ich gehe davon aus, dass sie die thailändische Staatsbürgerschaft beantragen kann, aber ob sie auch über die erforderlichen Belege (Geburtsurkunde) und Unterschrift aus Belgien verfügt, ist nicht ganz klar.

    In Belgien, bei der thailändischen Botschaft, hätte die Beantragung der thailändischen Staatsbürgerschaft bei der Geburt oder vor der Abreise vieles lösen können, aber damit ist sie jetzt natürlich noch nicht weitergekommen.

    Der beste Rat scheint hier zu sein, beim örtlichen Rathaus und bei der Einwanderungsbehörde nachzufragen, was zu tun ist.

  5. Dries sagt oben

    Gehen Sie nach Amphur und registrieren Sie das Kind für die (doppelte) thailändische Staatsangehörigkeit, da die Mutter Thailänderin ist.


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