Liebe Leserinnen und Leser,

In Belgien wird das gemietete Haus vom Eigentümer selbst versichert. Vom Mieter wird erwartet, dass er eine Feuerversicherung (Hausrat) und ggf. eine Familienversicherung (evtl. Unfälle mit Dritten) abschließt.

Welche rechtlichen Verpflichtungen gibt es in Thailand?

Mit Dank,

Jürgen

9 Antworten auf „Leserfrage: Muss ich für ein gemietetes Haus in Thailand eine Versicherung abschließen?“

  1. DAMY sagt oben

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, ich werde Ihren Vermieter fragen, ob und welche Versicherungen er/sie abgeschlossen hat. Mein Vermieter hatte eine Feuerversicherung. aber keine Möbel. Das lag daran, dass es nicht zwingend war, meine mitgenommenen/gekauften Sachen zu versichern, es lag an mir, es zu tun oder nicht

  2. l.geringe Größe sagt oben

    Erkundigen Sie sich zunächst beim Vermieter, ob das Haus bereits versichert ist! Meistens nicht.

    Grundstückspreis und Hauspreis sind getrennt.
    ZB wenn der Kauf eines Hauses 5 Millionen wert ist, der Grundstückspreis aber vielleicht 2 Millionen wert ist und das
    Haus 3 Millionen. Dann muss das Haus nur noch für 3 Millionen versichert werden. Gleiches gilt für die Miete.

    Der Grundstückspreis kann höher sein als der des Hauses, aber das muss geprüft werden. Wie viel Grundfläche.

  3. Thailand John sagt oben

    Hallo Peter, wenn ich richtig informiert bin?
    In Thailand haften Sie als Mieter, wenn Sie etwas am Stromnetz ändern oder ändern lassen, auch wenn Sie ein Verlängerungskabel verwenden. Daher ist es ratsam, eine gute Versicherung abzuschließen, die Schäden am Hausrat und am Haus etc. abdeckt neues Haus. Dies wird Ihnen viel Leid und Probleme ersparen.

  4. Nico sagt oben

    Hallo Peter,

    Soweit ich weiß, gibt es keine Pflichtversicherung für Häuser, sondern nur für Transportmittel.

    Ich würde eine Hausratversicherung abschließen, das kannst du bei jeder Bank abschließen. Der Bau liegt in der Verantwortung des Eigentümers. Da aber niemand weiß, wer für den Brand verantwortlich ist, muss er die Ursache für den Ausfall sein. Und alle schauen dich an, auch der Richter. Schließlich wohnt der Besitzer woanders.

    Mieten Sie daher immer ein Betonhaus, mit Betonböden und Fliesen auf dem Boden, eine schnelle Reinigung, einen Pinsel und das Haus ist wieder neu. Mit dem Geld für die Möbel gehst du zu IKEA und bist innerhalb von zwei Wochen wieder glücklich.

    In Thailand ist alles viel einfacher als in den Niederlanden.
    Aber es ist wahrscheinlicher, dass Sie einen Wasserschaden erleiden als einen Brandschaden, wir haben keine Heizungen, wissen Sie.

    Grüße Nico aus einem nassen Lak-Si und es regnet nicht einmal. (Songkran)

  5. Eugen sagt oben

    Ein Eigentümer versichert sein Haus und die darin befindlichen Möbel. Ein Mieter kann eine eigene Versicherung für seine persönlichen Gegenstände abschließen.

  6. Getreide sagt oben

    Ist empfohlen. Thailänder versichern sich nicht so einfach. Eigentumswohnungen sind häufig unterversichert. Und daher für den Wiederaufbau im Falle eines völligen Einsturzes nicht geeignet. Versichern Sie den Inhalt immer selbst.

  7. Adje sagt oben

    Das gleiche wie in den Niederlanden. Nicht zwingend erforderlich, aber eine gute Idee, wenn Sie einen großen Wert haben.

    • walter sagt oben

      In den Niederlanden betrifft dies das sogenannte Mieterinteresse und bezieht sich auf die vom Mieter zur Verfügung gestellten beweglichen Sachen, beispielsweise den Austausch einer Standardküche gegen eine Luxusküche oder ein Luxusbad oder was auch immer. In Thailand müssen Sie für Schäden an gemieteten Gebäuden sowieso aufkommen, unabhängig davon, ob diese von einem Dritten erstattet werden können, also nicht dasselbe wie in den Niederlanden!

  8. Henny sagt oben

    Informationen finden Sie auf dieser Seite:

    http://www.insurance-in-thailand.com/2012/07/24/home-insurance/

    Hier heißt es unter anderem:
    3. Auch wenn Sie ein Haus mieten, setzen Sie sich einem Verlustrisiko aus. Wenn das Haus beschädigt oder zerstört wird. Sie müssen den Eigentümer für seinen Schaden entschädigen.


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