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Startseite » Leserfrage » Leserfrage: Muss ich eine Gewinn- und Verlustrechnung an zwei Botschaften senden?
Leserfrage: Muss ich eine Gewinn- und Verlustrechnung an zwei Botschaften senden?
Posted in Leserfrage
Stichworte: Botschaft, Gewinn- und Verlustrechnung
Liebe Leserinnen und Leser,
Ich habe eine staatliche Rente aus den Niederlanden und Belgien. Muss ich jetzt für mein Jahresvisum zur Gewinn- und Verlustrechnung zu zwei Botschaften gehen? Ich habe einen niederländischen Pass.
Wer kann mir diese Frage beantworten?
Vielen Dank im Voraus.
Regards,
Adri
Das glaub ich nicht. Jede Botschaft oder jedes Konsulat im Schengen-Raum ist gut. Ich gehe mit meinen niederländischen Einkommensdaten immer zum österreichischen Konsulat in Pattaya, und das klappt einwandfrei. Hallo
Ich gehe jedes Jahr zum österreichischen Konsul und es funktioniert perfekt. Bringen Sie eine Kopie Ihres gesamten Einkommens mit und sie werden dies bestätigen. Die niederländische Botschaft in Bangkok macht das auch, aber das spart Ihnen viel Zeit und Kosten
Die Kapitalanforderungen für Thailand müssen Sie ohnehin erfüllen. Das heißt, wenn Ihr niederländisches AOW nicht ausreicht, können Sie es durch Ihr belgisches AOW ergänzen, oder natürlich auch umgekehrt.
Selbstverständlich können Sie zur Ergänzung des AOW auch ausreichend Geld auf ein thailändisches Konto einzahlen (Einzahlung 3 Monate vor Verlängerung!!), falls dies zusammen nicht ausreicht.
Eine Gewinn- und Verlustrechnung erhalten Sie beim österreichischen Konsulat in Pattaya
Hallo Adrian,
Sie benötigen nur eine Einkommenserklärung, also einen Antrag entweder bei der belgischen oder der niederländischen Botschaft. In beiden Fällen müssen Sie einen Einkommensnachweis vorlegen. Ob es hinsichtlich der Anträge bei den Botschaften einen Unterschied gibt, weiß ich nicht. Seit diesem Jahr müssen jedoch auch Einkommensnachweise bei der niederländischen Botschaft vorgelegt werden, während dies zuvor nicht der Fall war.
Mit freundlichen Grüßen. Bz
Wenn Ihre niederländische staatliche Rente den Lohnanforderungen in Thailand entspricht, würde ich es dabei belassen
Sie müssen nachweisen, wie viel Einkommen Sie haben. Wenn Sie dies anhand von Kontoauszügen tun, erhalten Sie lediglich Ihre Gewinn- und Verlustrechnung. Ich habe nirgendwo erfahren, dass Ihr Einkommen nur aus den Niederlanden zählt.
Lieber Adrian,
Ich bedauere, Sie bezüglich der Legalisierung bestimmter Dokumente in der belgischen Botschaft enttäuschen zu müssen. Sie erbringen Dienstleistungen nur für bei der Botschaft registrierte Belgier.
Siehe folgenden Link: https://diplomatie.belgium.be/nl/Diensten/Diensten_in_het_buitenland … unter Punkt B ist klar:
B. Welche Dienstleistungen dürfen die Konsularbeamten NICHT erbringen?
Seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Konsularordnung am 15 wird Amtshilfe nur noch für Belgier geleistet, die im konsularischen Bevölkerungsregister eingetragen sind. Die Amtshilfe für Belgier, die nicht in diesem Register eingetragen sind, beschränkt sich auf die Erteilung einer vorläufigen Reiseerlaubnis, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung erfüllt sind.
Nicht ganz richtig. Zumindest sollte „Amtshilfe“ restriktiv gelesen werden.
Ich bin nicht bei der belgischen Botschaft registriert (mein Wohnsitz bleibt in Belgien). In den letzten 2 Jahren bin ich mehrmals zur belgischen Botschaft gegangen, um eine eidesstattliche Erklärung (z. B. Gewinn- und Verlustrechnung) oder eine andere Intervention (z. B. Genehmigung einer Übersetzung eines Verwaltungsdokuments) abzugeben.
Als nicht registrierter Belgier können Sie sich für Ihre Einkommensbescheinigung daher einfach an die belgische Botschaft wenden.
Die niederländische Botschaft stellt nur dann eine Erklärung aus, wenn die niederländische Steuer- und Zollverwaltung prüfen kann, ob die Erklärung korrekt ist. Wer eine Rente aus einem anderen Land als den Niederlanden bezieht, erhält daher keine Abrechnung. So einfach, absurd und nicht im Einklang mit den europäischen Vorschriften. Die Niederlande diskriminieren hier ihre eigenen Bürger. Erklären Sie das der thailändischen Einwanderungsbehörde.
Auf Ihren Kontoauszügen steht, dass Ihnen Geld eingezahlt wird. Ist ausreichend. Ich musste auch nicht zeigen, wer es entsorgt hat. Holen Sie sich einfach meine Gewinn- und Verlustrechnung. Es dauerte einige Zeit, bis ihr klar wurde, dass sie AOW und Betriebsrente zusammenzählen musste.