Liebe Leserinnen und Leser,

Kennt jemand die Antwort auf folgende Frage?

Meine Frau soll nächstes Jahr 2 Wochen früher als ich nach Thailand reisen. Außerdem besitzt sie noch einen thailändischen Personalausweis und sowohl die niederländische als auch die thailändische Staatsangehörigkeit. Anschließend bleibt sie fünf Wochen in Thailand und reist mit ihrem niederländischen Pass. Sie erhält selbstverständlich einen Visumstempel für 5 Monat.

Wenn sie dann nach 5 Wochen mit mir zurückreist, wird sie wegen einer Versetzung verhaftet und du erhältst eine Geldstrafe. Reicht ihr thailändischer Personalausweis aus, um dieser Strafe zu entgehen, oder müssen Sie noch ein Visum beantragen, das für mindestens 5 Wochen geeignet ist?

Mit freundlichen Grüßen,

Henk

12 Antworten auf „Leserfrage: Sollte meine thailändische Frau auch ein Visum für Thailand beantragen?“

  1. Lex K. sagt oben

    Es ist ganz einfach, wenn Ihre Frau noch ihren thailändischen Pass hat; Sie reist mit ihrem niederländischen Pass (aus den Niederlanden) von Schiphol aus. Bei der Einreise nach Thailand zeigt sie ihren thailändischen Pass vor, erhält einen Einreisestempel und reist daher mit diesem (thailändischen) Pass nach Thailand ein. Wenn sie ausreist, benötigt sie KEIN Visum In Thailand zeigt sie erneut ihren thailändischen Pass und bekommt dann einen Ausreisestempel. Als sie wieder in den Niederlanden ankommt und die Passkontrolle durchläuft, zeigt sie ihren niederländischen Pass und reist problemlos in das Land ein.
    Wenn die Fluggesellschaft (in Thailand) beim Check-in um ein Visum für die Niederlande gebeten wird, kann sie einfach ihren niederländischen Reisepass vorzeigen, also keine Probleme, bitte nur bei der Fluggesellschaft beachten, nicht bei der Passkontrolle.
    Die thailändische Passkontrolle hat nichts damit zu tun, dass sie 2 Nationalitäten, also Pässe, hat, ebenso wenig wie die niederländische Passkontrolle (Marechaussee).
    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verwendung des niederländischen Passes in den Niederlanden und des thailändischen Passes in Thailand, ohne dass ein Visum erforderlich ist, dennoch Zeit und Geld spart.
    So mache ich das seit Jahren mit meiner Frau und meinen Kindern, die alle drei die doppelte Staatsbürgerschaft haben.
    Eines frage ich mich, mit „thailändischer Personalausweis“ meinst du hoffentlich einen gültigen Reisepass (Reisedokument), bei nur einem Personalausweis ist das nicht der Fall.
    Die thailändische Botschaft in Den Haag weiß davon und empfiehlt es sogar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lex K

  2. KhunRudolf sagt oben

    Es gibt keinen thailändischen Identitäts-PASS. Es gibt eine Personalausweiskarte. Und natürlich der thailändische Pass. Es ist viel klarer, Dinge beim richtigen Namen zu nennen. Wenn Ihre Frau mit ihrem niederländischen Reisepass reist, muss sie sich mit denselben thailändischen Vorschriften auseinandersetzen, die für alle Niederländer gelten. Schließlich macht sie deutlich, dass sie ihre niederländische Staatsangehörigkeit anwendet und beispielsweise im Besitz eines dreimonatigen Touristenvisums sein muss.

    Wenn Ihre Frau mit einem thailändischen Pass reist, kann sie TH frei und problemlos ein- und ausreisen. Sie nutzt den TH-Pass bei den Grenzkontrollen in BKK und nach dem Urlaub im AMS. Ich gehe davon aus, dass Ihre Frau im Besitz einer unbefristeten NL-Aufenthaltserlaubnis ist, die sie daher bei ihrer Rückkehr zum AMS zusammen mit ihrem TH-Pass vorzeigt. Sie reist problemlos wieder nach NL ein.

    Ihre Frau muss sich entscheiden: als NL mit Visum oder als TH mit Reisepass. Sie muss zur TH-Botschaft gehen und ihre Wahl mitteilen. Gleichzeitig prüfen, ob der TH-Ausweis noch gültig ist? Dieser Ausweis ist, wie Sie wissen, in TH im gesellschaftlichen Alltag von größter Bedeutung, sogar noch wichtiger als das Vorzeigen eines Reisepasses. Das ist Farang vorbehalten. Ich schätze, sie will nicht in TH sein!

    • Rob V. sagt oben

      Rhudolf Ich verstehe den zweiten und dritten Absatz nicht, da die Frau die niederländische – vermutlich durch Einbürgerung, könnte aber auch Geburts- und thailändische Staatsangehörigkeit haben – und (daher) auch die Pässe dieser Länder besitzt. Dann haben Sie nichts mit Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen zu tun (also in TH, wenn sie sich nicht als jemand mit thailändischer Staatsangehörigkeit ausweist). Wenn Sie zwei (oder mehr) Nationalitäten haben – was auch immer – verlassen Sie Land A mit dem Pass von Land A und reisen mit Pass B in Land B ein. Wenn Sie ausreisen, reisen Sie mit Pass B aus und reisen mit Pass A wieder in Land A ein.
      Einfach ausgedrückt: An der Grenze der Niederlande/Belgien zeigen Sie den NL/BE/…-Pass vor, an der Grenze des anderen Landes (Thailand) zeigen Sie den TH-Pass. Sowohl bei der Ankunft als auch bei der Abreise.

      Oder war dies als Beispiel für Personen mit einer niederländischen Aufenthaltserlaubnis gedacht? Sie können natürlich mit ihrem TH-Pass in ihr eigenes Land (Thailand) einreisen und mit ihrem thailändischen Pass und ihrer Aufenthaltserlaubnis in die Niederlande (oder ein anderes Land im Schengen-Raum) einreisen (bestimmter oder unbestimmter Zeitraum spielt keine Rolle, allerdings für einen bestimmten Zeitraum). dürfen weniger lange fernbleiben: Der Hauptwohnsitz muss in den Niederlanden liegen und mit einem vorläufigen Pass ist der Auslandsaufenthalt auf ENTWEDER 1x 6 Monate ODER 3 Mal hintereinander für 4 Monate begrenzt. Siehe IND-Website -> häufig gefragt Fragen -> Hauptwohnsitz).

      In Thailand und den Niederlanden verwenden Menschen zur Identifizierung häufig ihren Personalausweis und nicht den Reisepass. Touristen müssen selbstverständlich ihren Reisepass vorzeigen. Das wollen Sie nicht glauben, aber der letzte Absatz legt nahe, dass es einen Unterschied zwischen Thai und Farang gibt ... Ihre ethnische Zugehörigkeit spielt keine Rolle, wohl aber Ihre Nationalität. Ein ausländischer Tourist/Besucher/Migrant in Thailand, egal ob Japaner oder Farang (Niederländer, Schweizer oder anderer Weißer/Westler), für alle ist der Reisepass wichtig. Eine Person mit thailändischer Staatsangehörigkeit (ob ethnisch thailändisch, japanisch oder Farang-Herkunft) spielt keine Rolle, sie nimmt den thailändischen Ausweis mit. Migranten hier in den Niederlanden verwenden ihren ausländischen Reisepass in Kombination mit einer Aufenthaltserlaubnis. Für Menschen mit der niederländischen Staatsangehörigkeit ist es einfacher, ihren Personalausweis zu verwenden.

      • Rob V. sagt oben

        Darüber hinaus für Leser, die (einen Partner) die thailändische Staatsangehörigkeit und eine niederländische Aufenthaltserlaubnis haben. Dann bedenken Sie Folgendes: Bei einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis gibt es verschiedene Einschränkungen, mehr Einschränkungen als bei einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis.

        VVR UNBESTIMMTE ZEIT? :
        Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis auf unbestimmte Zeit haben (d. h. wenn das Aufenthaltsrecht ein explizites Enddatum hat), berücksichtigen Sie den Hauptwohnsitz:
        "Ich bin seit mehr als drei Monaten außerhalb der Niederlande. Kann ich trotzdem eine Verlängerung beantragen? Bei der Beantragung einer Verlängerung wird geprüft, ob Sie Ihren Hauptwohnsitz verlegt haben. Stellt sich während der Verlängerung heraus, dass der Hauptwohnsitz verlegt wurde, wird die Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert. Anschließend müssen Sie ein neues Verfahren zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis einleiten. Möglicherweise müssen Sie auch ein neues MVV beantragen. ”
        "Was ist ein Umzug des Hauptwohnsitzes? Der Hauptwohnsitz ist der Ort, an dem der Ausländer seinen ständigen Wohnsitz in den Niederlanden hat. Ein Ausländer hat seinen Hauptwohnsitz außerhalb der Niederlande, wenn er seinen ständigen Wohnsitz nicht in den Niederlanden hat. (…) Eine Verlegung des Hauptwohnsitzes außerhalb der Niederlande wird in jedem Fall akzeptiert, wenn der Ausländer:
        – Hat sich länger als 6 Monate hintereinander (ununterbrochen) außerhalb der Niederlande aufgehalten und verfügt über eine Aufenthaltserlaubnis für einen befristeten Zeitraum oder
        – Sie haben sich das dritte Jahr in Folge (3 Jahre in Folge) länger als 4 Monate (ununterbrochen) außerhalb der Niederlande aufgehalten und eine befristete Aufenthaltserlaubnis erworben

        Quellen:
        1) Kundendienstleitfaden – Startseite > Alle häufig gestellten Fragen > Fragen zur Verlängerung > Ich bin seit mehr als drei Monaten außerhalb der Niederlande. Kann ich trotzdem eine Verlängerung beantragen?
        http://kdw.ind.nl/KnowledgeRoot.aspx?knowledge_id=FAQVerlengingEnLangerDan3MaandenBuitenNL
        2) Kundenservice-Leitfaden Startseite > Alle häufig gestellten Fragen > > Allgemeine Fragen > Was ist eine Verlegung des Hauptwohnsitzes?
        http://kdw.ind.nl/KnowledgeRoot.aspx?knowledge_id=FAQVerplaatsenHoofdverblijf

        -----------------------
        VVR UNBESTIMMTE ZEIT:
        Ist die Aufenthaltserlaubnis unbefristet (also kein Ablaufdatum des Aufenthaltsrechts, keine Verlängerung notwendig)? Dann gibt es folgende Zeile:
        " Kann ich meine Aufenthaltserlaubnis behalten, wenn ich ins Ausland ziehe? Mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie sich maximal 6 Jahre in einem anderen EU-Land aufhalten. Sie dürfen sich maximal 12 Monate außerhalb der EU aufhalten. ”
        Quelle: Startseite des Kundenservice-Leitfadens > Alle häufig gestellten Fragen >
        http://kdw.ind.nl/KnowledgeRoot.aspx?knowledge_id=FAQOnbepaaldeTijdEnVerhuizingNaarHetBuitenland

        ENDLICH:
        Jemand mit doppelter Staatsangehörigkeit, wie zum Beispiel der Partner der Leseranfrage, hat dieses Problem nicht. Sofern Sie nicht für einen wesentlich längeren Zeitraum im Ausland leben, kann Ihnen die niederländische Staatsangehörigkeit entzogen werden. Das gilt aber nicht für (lange) Feiertage, deshalb werde ich hier nicht näher darauf eingehen. Informationen hierzu finden Sie auch auf Rijksoverheid.nl zur niederländischen Staatsangehörigkeit (einfach googeln).

        • William sagt oben

          Moderator: Kommentare ohne Anfangsbuchstaben und Punkte am Ende eines Satzes werden nicht gepostet.

  3. RonnyLadPhrao sagt oben

    Lieber Henk

    Ich denke, Lex K. hat es klar und deutlich beschrieben.

    Meine Frau hat die belgisch-thailändische Staatsangehörigkeit und reist daher auch so.

    Allerdings geht er bei der Passkontrolle in der BKK eher zurückhaltend vor.
    Er vergisst, dass die Einwanderungsbehörde das Visum auch bei der Ausreise beantragen kann.
    Meine Frau zeigt normalerweise ihren belgischen Personalausweis.

    @KhunRudolf
    Den Unterlagen zufolge besitzt sie auch die niederländische Staatsangehörigkeit.
    Warum sollte sie dann beim AMS eine Aufenthaltserlaubnis oder ihren thailändischen Pass vorlegen oder in der thailändischen Botschaft eine Entscheidung treffen?
    Sicherlich sollte sie nicht zur thailändischen Botschaft gehen, um eine Entscheidung zu treffen, oder sie sollte darauf bestehen, mit ihrem niederländischen Pass nach Thailand einzureisen, aber welchen Vorteil hat das?
    Einfach mit einem niederländischen Pass in AMS ein- und ausreisen und mit einem thailändischen Pass in BKK ein- und ausreisen – fertig.

    Oder ist das in den Niederlanden (AMS) anders?

  4. marcel sagt oben

    Meine Frau verlässt die Niederlande gerade mit einem niederländischen Pass und in Thailand mit einem thailändischen Pass. Es ist in Ordnung, aber sie muss immer mit dem thailändischen Pass nach Thailand reisen, sonst werden sie dort nervig.

  5. HansNL sagt oben

    Es scheint mir, dass die Dame, wenn sie keinen GÜLTIGEN thailändischen Pass hat, nach Den Haag gehen muss, um bei der thailändischen Botschaft einen neuen Pass zu beantragen.

    Wenn sie noch die thailändische Staatsangehörigkeit, einen thailändischen Personalausweis, einen abgelaufenen thailändischen Reisepass und eventuell ein thailändisches Tambien Baan besitzt, kann es keine Probleme geben.

    Mit einem gültigen Reisepass kann die Dame dann in den Niederlanden bei der Ausreise und bei der Einreise ihren NL-Pass und bei der An- und Abreise in Thailand ihren thailändischen Reisepass verwenden

  6. Henk sagt oben

    Danke für die schnellen und vielen Antworten. Meine Frau hat zwei Nationalitäten, der thailändische Pass wurde jedoch nie wieder beantragt, sie besitzt jedoch den thailändischen Personalausweis. Aus den Antworten schließe ich, dass man kein Visum braucht, wenn man auch den thailändischen Pass hat, wohl aber schon, wenn man nur den Personalausweis hat, weil man damit die thailändische Grenze nicht überqueren kann. Wir haben also die Wahl, den thailändischen Pass für meine Frau zu besorgen oder einfach ein Visum zu besorgen. Lassen Sie mich wissen, ob es anders ist.

    Nochmals vielen Dank für die Antworten,

    Henk

    • Mathias sagt oben

      Lieber Henk,

      Das ist leicht zu beantworten!

      Wenn Sie jedes Jahr nach Thailand reisen, ist ein Reisepass am günstigsten (gültig für 5 Jahre).

      Wenn Sie alle 5 Jahre einmal nach Thailand reisen, ist ein Visum günstiger

  7. Mathias sagt oben

    Lieber Henk,

    Lex K ​​erklärt es wirklich sehr gut. Aber sollte Ihre Frau mit einem niederländischen Pass reisen, machen Sie sich keine Sorgen über die Überschreitung der Aufenthaltsdauer, Ihre Frau wird einen Visumslauf durchführen! Möchten Sie umfassende Informationen, um alles sicher zu wissen? Website der thailändischen Botschaft in Den Haag, kontaktieren Sie uns und senden Sie eine E-Mail. Sie erhalten noch am selben Tag Antworten auf alle Ihre Fragen!

  8. KhunRudolf sagt oben

    @Rob V: Ihr Kommentar zum Besitz der niederländischen Staatsangehörigkeit ist korrekt. Meine Entschuldigung. Lese darüber. Im Falle von Nl nat kann sie die KMar nach dem Urlaub einfach mit einem niederländischen Pass bestehen.

    @alg: Ich würde davon abraten, zwei Pässe zu verwenden. Das Ein-/Ausstempeln des TH-Passes in BKK kann beim Vorzeigen des NL-Passes gleichzeitig mit KMar in AMS zu Problemen führen. Nun, einige Kommentare sagen das Gegenteil. Meine korrigierte Antwort lautet dann: Im Urlaub in TH mit NL-Pass und TH-Visum. Und besorgen Sie sich einen neuen TH-Pass in TH auf der Amphur. Ein solcher Pass kann immer nützlich sein.


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