Liebe Leserinnen und Leser,

Meine Freundin hat seit März dieses Jahres ihr Visum für einen längerfristigen Aufenthalt. Auch sie arbeitet seit einem Monat und hat nun ihr erstes Gehalt erhalten.

Nun möchten wir jeden Monat einen bestimmten Betrag sparen. Und dafür ist ein gemeinsames Sparkonto natürlich perfekt. Nur wir möchten Last werden technisch gesehen keine Partner. Damit sie weiterhin Anspruch auf Pflegegeld etc. hat

Meine Frage ist nun, ob wir ein gemeinsames Sparkonto eröffnen und gemeinsam darauf sparen könnten, ohne steuerliche Partner zu werden? Und wo sollten wir mehr darauf achten, was wir tun oder lassen sollten, um kein steuerlicher Partner zu werden? Und danach, etwa in diesem Jahr, damit jeder seine Steuerrückerstattung usw. einzeln organisieren kann?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

Regards,

Ruud

26 Antworten auf „Thailändische Freundin in den Niederlanden, wie werden wir nicht Steuerpartner?“

  1. ruud sagt oben

    Wenn Sie nicht verheiratet sind, ist es besser, ein eigenes Konto zu führen.
    Dies verhindert Probleme, wenn einer der beiden entscheidet, dass er kein Partner mehr sein möchte und mit dem ganzen Geld durchbrennt.

    Sie können auch einfach auf zwei Konten speichern.
    Dies verhindert auch ein Nörgeln beim Finanzamt, wenn sich der Betrag erhöhen sollte, denn wem gehört das Geld auf diesem Konto?
    Wer sollte dieses Geld steuerlich angeben?

    Halten Sie das Leben einfach.

    • Ger Korat sagt oben

      Für die Feststellung, ob Sie steuerlicher Partner sind, spielt es keine Rolle, ob Sie ein gemeinsames Konto oder ein eigenes Konto haben. Entscheidend ist, ob Sie zusammenleben und einen gemeinsamen Haushalt führen.
      Der Punkt ist auch, dass, wenn Sie gerade erst eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, diese auf einer Beziehung basiert. Und wenn Sie nicht zusammenleben, ist das ein Grund, die Aufenthaltsgenehmigung zu entziehen, denn es ist nicht die Absicht, jemanden in die Niederlande zu holen und dann nicht zusammen weiterzuleben. Ich dachte, die Frist hierfür beträgt 5 Jahre. Wenn innerhalb dieser Frist keine Beziehung besteht und Sie zusammenleben, erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthalt Ihrer Freundin.

  2. TvdM sagt oben

    Ab dem 1. Tag der Anmeldung an einer gemeinsamen Adresse werden Sie automatisch Leistungspartner. Und wenn Sie sie als Partnerin in die Niederlande mitgebracht haben, ist die Registrierung unter einer gemeinsamen Adresse erforderlich, sonst gibt es Probleme mit der IND.

    Für die steuerliche Partnerschaft gelten weitere Kriterien: Sie sind verheiratet oder eingetragene Partner, Sie sind Miteigentümer der Wohnung, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, ein minderjähriges Kind von einem der beiden ist an Ihrer Adresse gemeldet oder es besteht eine notarielle Lebensgemeinschaft oder Sie haben sich gegenseitig zu Partnern einer Pensionskasse ernannt. Wenn Sie eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllen, sind Sie somit kein steuerlicher Partner, können aber dennoch Freibetragspartner sein.

  3. Recht sagt oben

    Wenn Sie einen gemeinsamen Haushalt führen, sind Sie auch steuerlich Partner.

    Vergessen Sie nicht, dass dieser gemeinsame Haushalt auch eine Voraussetzung des IND ist, mit dem sie ihr Aufenthaltsrecht aufrechterhält.

    • Richard08 sagt oben

      Die Steuerseite enthält einen Fragebogen, um festzustellen, ob Sie steuerlicher Partner oder Freibetragspartner sind. Einen gemeinsamen Haushalt zu führen gehört nicht dazu. Wie kommen Sie als Anwalt zu dieser Schlussfolgerung?

  4. Leo Th. sagt oben

    Ruud, es ist nicht die Tatsache, ob Sie ein gemeinsames (und/oder) Sparkonto haben, das darüber entscheidet, ob Sie eine Krankenversicherungsbeihilfe erhalten. Das gemeinsame Einkommen bestimmt unter anderem, ob Sie Anspruch auf Krankenversicherungsbeihilfe haben oder nicht. Anhand einer Reihe von Kriterien stellt die Steuer- und Zollverwaltung fest, ob Sie steuerliche Partner des anderen sind oder nicht. Bei der Steuererklärung können Sie als steuerlich anerkannter Partner (nicht zwingend) mehrere Posten aufteilen, zum Beispiel den Hypothekenzinsabzug, und das kann von Vorteil sein.

  5. Lammert de Haan sagt oben

    Ich äußere keine Meinung zur Zweckmäßigkeit eines gemeinsamen Sparkontos. Ich nehme an, Sie sind alt und weise genug, dies aus gutem Grund zu tun.
    Ein gemeinsames Sparkonto stellt jedoch keine steuerliche Partnerschaft für Lebensgefährten dar.

    U gebogene Fiscale-Partner trafen sich mit einem Huisgenoot als 1 van de volgende voorwaarden voldoet:
    • Sie sind beide volljährig und haben gemeinsam einen notariellen Lebensgemeinschaftsvertrag geschlossen.
    • Sie haben ein gemeinsames Kind.
    • Einer von Ihnen hat ein Kind des anderen erkannt.
    • Sie sind bei einer Pensionskasse als Rentenpartner eingetragen.
    • Sie besitzen gemeinsam ein Eigenheim, in dem Sie beide wohnen.
    • Sie sind beide volljährig und ein minderjähriges Kind von Ihnen ist ebenfalls an Ihrer Adresse gemeldet (zusammengesetzte Familie).
    Trifft diese Situation auf Sie zu? Aber vermieten Sie einen Teil Ihrer Wohnung an die Person, bei der Sie unter derselben Adresse gemeldet sind? Wird die Immobilie betrieblich vermietet, sind Sie keine steuerlichen Partner. Sie müssen über einen schriftlichen Mietvertrag verfügen.

  6. Anthony sagt oben

    Zwei wichtige Punkte, die Sie nicht erwähnt haben und die ich für wichtig halte.
    + Wen oder was haben Sie als Bürge abgegeben?
    + Wohnen Sie an derselben Adresse?
    Das alles ist wichtig, denn dann geht das Finanzamt davon aus, dass man einen gemeinsamen Haushalt führt und das hat Vor-, aber auch Nachteile.
    Denken Sie auch daran, dass, wenn Sie einen Betrug begehen und die Steuerbehörden davon erfahren, dies wahrscheinlich auch Konsequenzen für den Status Ihrer Freundin haben wird, da dies vom IMD nicht positiv geahndet wird.

    — Die folgenden Informationen stammen von der Website der Steuerbehörden, suchen Sie einfach auf Google —

    Wer ist Ihr steuerlicher Partner?
    Ob Sie einen steuerlichen Partner haben, hängt von Ihrer Situation ab:

    Sie sind verheiratet oder führen eine eingetragene Partnerschaft
    Sie sind nicht verheiratet, führen keine eingetragene Partnerschaft und an Ihrer Adresse ist jemand gemeldet
    Mehrere Personen können Ihr steuerlicher Partner sein, zum Beispiel:
    Sie sind verheiratet und an Ihrer Adresse ist eine andere Person gemeldet
    An Ihrer Adresse sind im Laufe des Jahres mehrere Personen gemeldet

  7. thea sagt oben

    Ich weiß es nicht hundertprozentig, aber wenn man zusammenlebt, bekommt man nicht automatisch Pflegegeld, wenn man nicht genug Gehalt hat.
    Soweit ich weiß, werden die Einnahmen sowieso addiert.

  8. steinig sagt oben

    Es sieht so aus, als ob du beides haben willst. Nun, das ist in Ordnung, wenn du wie ich schon vor ein paar Jahren damit angefangen hast.
    Jetzt sind die Steuerbehörden sowohl mit NL als auch mit TH verbunden, und das wussten wir. Wir zahlen jetzt Steuern auf 2 Seiten und wehe Ihnen, wenn sie herausfinden, dass er noch Ersparnisse im Ausland hat. Dann werden Sie in den Niederlanden eine Menge „Vermögensblase“ dafür zahlen müssen.
    Auch jetzt haben sie unsere Rente „gekürzt“, d.h. wir haben so getan, als ob uns die Nase bluten würde... kein Problem für sie, also pfänden sie einfach bis zu einem bestimmten Betrag pro Monat, wodurch ich schon 300 € pro Monat spare. Darüber hinaus werden alle bezogenen Gesundheits- und sonstigen Leistungen mit einem Bußgeld zurückgefordert, so dass Sie vorerst sieben Jahre lang zahlen müssen. Vorgewarnt würde ich sagen; Geld für 7.!!!!

    Aber das muss man natürlich selbst wissen!!! Erfolg damit.

    • Lammert de Haan sagt oben

      Die Systeme der niederländischen und thailändischen Steuerbehörden sind überhaupt nicht miteinander verbunden.
      Allerdings enthält das zwischen den Niederlanden und Thailand geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen eine Regelung zur gegenseitigen Verständigung (Artikel 25) und eine Regelung zum Informationsaustausch (Artikel 26).

      Sie sprechen von „Vermögenssteuer“. Damit meinen Sie wahrscheinlich die (niederländische) Kapitalertragssteuer (Kasten 3) und sind daher in den Niederlanden ansässig und Steuerzahler.

      In diesem Zusammenhang kann ich Ihren Kommentar, dass Sie jetzt auf beiden Seiten Steuern zahlen, nicht zuordnen. In den Niederlanden und auch in Thailand können Sie keine Steuern zahlen. Gemäß Artikel 4 des Abkommens sind Sie nur in einem Land steuerpflichtig. Sie dürfen nicht 1 Tage oder länger in beiden Ländern ansässig sein.

      Da ich gelesen habe, dass Sie Leistungen zurückzahlen müssen, ist es möglich, dass Sie noch in Thailand leben, sich aber zu spät aus den Niederlanden abgemeldet haben und deshalb zu lange Leistungen genossen haben. Aber selbst dann kann von der Zahlung von (Einkommens-)Steuern sowohl in den Niederlanden als auch in Thailand keine Rede sein. Ihre Registrierung im BRP ist dann nicht ausschlaggebend für Ihre niederländische Steuerschuld, sondern Artikel 4 des Allgemeinen Landessteuergesetzes und muss dann entsprechend den Umständen beurteilt werden.

      Alles in allem eine verwirrende Geschichte.

      • Lammert de Haan sagt oben

        Allerdings gibt es eine Ausnahme von der doppelten Besteuerung desselben Einkommens, wenn Rocky noch in Thailand lebt. Dabei handelt es sich um Sozialversicherungsleistungen aus den Niederlanden, beispielsweise eine AOW- oder WAO-Leistung. Denn im Vertrag ist nichts geregelt und beide Länder dürfen daher Abgaben erheben.

  9. Peter sagt oben

    „Außerdem kann ein gemeinsames Sparkonto aus steuerlicher Sicht mitunter recht kompliziert sein. Für steuerliche Partner stellt dies in der Regel kein Problem dar, da der Saldo nach Belieben der steuerlichen Partner aufgeteilt werden kann. Das ändert sich, wenn Sie sich entscheiden, mit Freunden ein gemeinsames Konto zu eröffnen. Dann muss jeder seinen ersparten Teil beim Finanzamt angeben. ”

    Wie oben dargestellt, gibt jeder seinen eigenen Anteil bei der Steuer an. Sie können also genauso gut zwei separate Rechnungen nehmen, das ist einfacher. Erspart Ihnen das Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren und Dividieren aus mathematischer Sicht.

    Bei den Zulagen stellt sich heraus, dass Sie doch ihr Zuschusspartner sind und Sie Vermögen und Einkommen zusammenzählen, dann müssen Sie im Auge behalten, was in der Summe ist und kommt. Abhängig davon fällt fast immer ein Aufpreis an.

  10. Ingrid sagt oben

    Wann sind Sie steuerlicher Partner?

    Sie sind steuerlicher Partner, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
    Sie sind verheiratet.
    Sie sind eingetragener Partner.
    Sie sind unverheiratet und beide unter derselben Adresse bei der Städtischen Personenregisterdatenbank (GBA) gemeldet, Sie sind beide volljährig und haben gemeinsam einen notariellen Lebensgemeinschaftsvertrag abgeschlossen.

    Sie sind unverheiratet und beide unter derselben Adresse im GBA gemeldet und Sie erfüllen eine der folgenden Bedingungen:
    Sie haben ein gemeinsames Kind.
    Einer von euch hat ein Kind des anderen anerkannt.
    Sie sind als Rentenpartner bei einer Pensionskasse eingetragen.
    Sie besitzen gemeinsam ein Haus.
    An Ihrer Adresse ist auch ein minderjähriges Kind eines von Ihnen gemeldet (Sammelfamilie). Bitte beachten Sie: Trifft diese Situation auf Sie zu? Aber handelt es sich um eine Vermietung aus geschäftlichen Gründen? In diesem Fall sind Sie keine steuerlichen Partner. Sie müssen dann über einen schriftlichen Mietvertrag verfügen.
    Sie waren bereits im Jahr zuvor steuerliche Partner.

    Wenn eine der oben genannten Situationen auf Sie zutrifft, sind Sie verpflichtet, ein steuerlicher Partner zu sein.
    Ein gemeinsames Sparkonto gehört nicht dazu. Wenn das Sparkonto geteilt ist und jedem ein bestimmter Anteil zusteht (z. B. 50/50 oder 40/60), müssen beide ihren Anteil am Sparkonto in der Einkommensteuererklärung angeben.

    Eine gemeinsame Ersparnis ist daher überhaupt kein Problem, achten Sie lediglich darauf, dass klar ist, wie das Verhältnis der Ersparnisse aussieht.

  11. Henk sagt oben

    Wenn Sie unter derselben Adresse zusammenwohnen, sind Sie in der Regel steuerliche Partner und das Einkommen des anderen muss in bestimmten Punkten berücksichtigt werden (einschließlich des Abzugs von Gesundheitskosten).
    Auch die Tätigkeit als steuerlicher Partner kann von Vorteil sein, da man beide Befreiungen in Anspruch nehmen kann und bei der Aufteilung der Abzüge diese dem Partner mit dem höchsten Einkommensteuersatz zugerechnet werden können.
    Die Aufteilung der Abzugsposten (Box 1) und Vermögenswerte (Box 3) kann pro Jahr festgelegt werden.
    Wie/was muss je nach Situation einfach angeschaut werden.

  12. John Chiang Rai sagt oben

    Ich würde es genau so machen, wie Ruud es oben beschrieben hat, und ich sehe auch keinen großen Unterschied beim Sparen auf dem eigenen Konto.
    Der einzige Unterschied besteht in der Steuer und der Möglichkeit, dass im Falle eines Streits einer der beiden mit dem gesparten Geld aus dem Staub kommt.
    Darüber hinaus besteht beim gemeinsamen Sparen auch die Gefahr, dass einer der beiden für plötzliche Ausgaben Geld vom Konto abhebt, wodurch der eine zum großen Sparer und der andere zum großen Genießer wird.
    Ich würde auch sagen: Halten Sie es einfach und gehen Sie noch ein bisschen weiter, indem Sie es auch vernünftig halten.

  13. Alexander sagt oben

    Für die Krankenversicherungsbeihilfe werden beide Einkünfte addiert. Wird also niedriger und möglicherweise Null. Steuerlicher Partner oder nicht.

  14. Haki sagt oben

    Ich würde genau das tun, was oben vorgeschlagen wurde. Bleiben Sie einfach. Aber eigentlich sollten Sie solche Fragen selbst an das Finanzamt stellen können. Ich weiß, dass sie alles tun, um das zu erschweren (ich habe selbst Erfahrung damit), und sie filtern bei Facebook und Twitter, wo Sie Ihre Fragen einreichen können. Aber ich glaube nicht, dass das ein Kanal ist, um solche Themen zu besprechen, sondern mache das heutzutage einfach per Brief an mein örtliches Finanzamt. Damit hat man auch etwas Schwarz-Weiß, sollte es später mal Probleme geben.

  15. RuudB sagt oben

    Wenn Sie zusammenleben, können Sie nicht steuerliche Partner des anderen sein. Und das ist schließlich der Fall, wenn Sie Ihre Freundin aus TH mitgebracht haben. Dann ist sie natürlich an Ihrer Adresse gemeldet und Sie sind steuerlicher Partner der Person, die an derselben Adresse gemeldet ist. Es können sogar mehrere Personen unter derselben Adresse angemeldet sein. Anschließend wird anhand der Steuererklärung die steuerliche Partnerschaft ermittelt.

    Jetzt wird es so sein, dass du nur noch mit deiner Freundin und sonst niemandem an deiner Adresse lebst. Ihre Freundin hat angefangen zu arbeiten, erhält ein Gehalt, also eine Steuererklärung im März 2020. Sie können gemeinsam eine Erklärung abgeben, Sie können dies auch gemeinsam tun. Es ist deine Entscheidung. Aber Sie sind steuerlicher Partner. Da gibt es keine Wahl.

    Machen Sie sich keine Sorgen um ein Sparkonto. Ohnehin stößt man in den Niederlanden kaum auf Interesse. Und in jedem Fall können Sie für das Jahr 2018 ein steuerfreies Gesamtkapital von 60 Euro eintragen. Im Jahr 2019 sind das 720 Euro mehr.

    Besuchen Sie die Website der Steuer- und Zollverwaltung. Tippen Sie oben rechts im weißen Suchfeld auf die Wörter „Fiskalpartnerschaft“. Lesen! Geben Sie dann die Wörter ein: Steuerfreibetrag. Lesen Sie auch. Das war es!

    • RuudB sagt oben

      Die Erhöhung des steuerfreien Kapitals muss natürlich steuerfrei sein. Schau dort.

    • Leo Th. sagt oben

      In einigen Fällen ist ein Zusammenleben durchaus möglich, ohne dass eine steuerliche Partnerschaft besteht. Oh, oben https://www.consumentenbond.nl/belastingaangifte/keuzehulp/fiscaal-partnerschap Sie können sehen, wann Sie steuerliche Partner des jeweils anderen sind. Nichtverheiratete Lebenspartner ohne eingetragene Partnerschaft oder notariellen Lebenspartnerschaftsvertrag sind nicht steuerliche Partner des jeweils anderen. Sie können jedoch von der Finanz- und Zollverwaltung als Vergünstigungspartner angesehen werden. Die steuerliche Partnerschaft hat zwar Vorteile, kann aber auch Nachteile mit sich bringen.

      • RuudB sagt oben

        Ja, lieber Leo, wenn du an der gleichen Adresse ein Zimmer gemietet hast/einen selbstständigen Haushalt führst und daher nichts mit anderen Mitbewohnern/mit einem Mitbewohner zu tun hast, dann bist du kein steuerlicher Partner. Ich glaube nicht, dass das etwas mit der ursprünglichen Frage zu tun hat. Kurz gesagt: Wenn Sie zusammenleben, sind Sie per Definition steuerliche Partner des anderen.

        • Lammert de Haan sagt oben

          RuudB: „Kurz gesagt: Wenn Sie zusammenleben, sind Sie per Definition steuerliche Partner des anderen.“

          Ich gebe auf. Am 25. Mai um 12:57 Uhr habe ich bereits die Voraussetzungen dargelegt, die für die Anerkennung als steuerliche Partner gelten. Dies wurde später von einigen mehr oder weniger wiederholt. Anscheinend ist die Lektüre schlecht und es tauchen immer wieder falsche Nachrichten auf.

          Dies gilt auch für die Frage des Anspruchs auf (Pflege-)Leistungen. Siehe hierzu:

          https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/belastingdienst/prive/toeslagen/hoe_werken_toeslagen/kan_ik_toeslag_krijgen/partner/mijn-toeslagpartner

          in:

          https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/nl/toeslagen/content/hulpmiddel-heb-ik-een-toeslagpartner

          In zu vielen Antworten stoße ich auf gesetzliche Regelungen, die ich selbst entwickelt habe, aber mir ist klar, dass sie keine Rechtskraft haben.

          • Leo Th. sagt oben

            Lieber Lammert, das Lesen und Zuhören fällt vielen nicht leicht und ich kann in dieser Angelegenheit durchaus verstehen, dass Du Dir schreibst, aufzugeben. Ich hoffe aber, dass dies nicht auch auf andere (steuertechnische) Themen zutrifft, denn Ihr sehr Expertenwissen über Steuern und alles, was damit zusammenhängt, wird von vielen Lesern des Thailand Blogs und sicherlich auch von mir sehr geschätzt!

            • Lammert de Haan sagt oben

              Ich werde damit fortfahren, Leo Th. Ich verzichte einfach auf den Mut, noch einmal zu erklären, wann man steuerliche Partner des anderen ist und welche Regeln beim Bezug von Leistungen gelten.

              Für alle, die wissen wollen, ob und wie hoch ihr Zuschuss sein wird, habe ich einen Tipp. Auf der Website der Steuer- und Zollverwaltung finden Sie unter folgendem Link eine einfache Testrechnung zum Ausprobieren:

              https://www.belastingdienst.nl/rekenhulpen/toeslagen/

    • Johnny B.G sagt oben

      Lieber RuudB und andere Antwortende,

      Bitte lesen Sie diesen Text auf der Website https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/belastingdienst/prive/relatie_familie_en_gezondheid/relatie/fiscaal_partnerschap/iemand_op_uw_adres_ingeschreven/iemand_op_uw_adres_ingeschreven

      Das Zusammenleben macht den anderen nicht automatisch zu steuerlichen Partnern und der Fragesteller kann dies selbst feststellen.


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