Liebe Leserinnen und Leser,

Vor zehn Jahren habe ich eine Thailänderin mit einer dreijährigen Tochter geheiratet. Das Mädchen ist jetzt 14 Jahre alt und lebt seit zwei Jahren bei mir. Sie lebte bei ihrer Großmutter und kam an Wochenenden und Feiertagen zu mir nach Hause. Warum sie nicht mehr bei ihrem Vater oder ihrer Mutter und nicht mehr bei ihrer Großmutter lebt, lasse ich für einen Moment beiseite.

Ab und zu kommt die Mutter vorbei und verschwindet wieder. Das Gleiche gilt für ihren Vater. Kommt vorbei, gibt ihr etwas Geld und verschwindet wieder. Nun, Vater und seine Familie haben kürzlich mündlich bekannt gegeben, dass seine Tochter weiterhin bei mir leben kann. Unterdessen stand gestern die Mutter vor dem Tor mit der Ankündigung, dass ich das Kind behalten könne und ob ich es adoptieren wolle. Sie würde zeichnen, was immer nötig war.

Jetzt habe ich ein Problem. Ich kann das Kind nur dann adoptieren, wenn der Altersunterschied zwischen dem zu adoptierenden Kind und dem Adoptivelternteil nicht mehr als 25 Jahre beträgt. Da ich 71 Jahre alt bin und das Mädchen 14 Jahre alt ist, ist dies nicht möglich. Allerdings muss ich einen Nachweis darüber vorlegen, dass ich die Betreuung des Kindes durchführe, da die Eltern dazu nicht in der Lage oder nicht bereit sind.

Gibt es Menschen, die auch schon einmal in eine solche Situation geraten sind? Und wie haben sie das behoben? Wer kann mich beraten?

Regards,

Französisch

19 Antworten auf „Adoption/Betreuung einer thailändischen Tochter, wie bekomme ich einen Nachweis?“

  1. LOUISE sagt oben

    Hallo Franzose,

    Keine Antwort auf Ihre Frage. Ich möchte Sie aber nur dafür loben, dass Sie sich um die Menschen gekümmert haben, bei denen nur ein Ei mit dem anderen zusammengekommen ist.

    Ich hoffe, dass Sie auf diesen Blog eine hilfreiche Antwort erhalten, die Ihren Wunsch wahr werden lässt.

    Chapeau.

    LOUISE

    • John H sagt oben

      Liebe Franzosen,

      Du tust mir leid ... Ich sehe viele Ähnlichkeiten mit meiner turbulenten Vergangenheit.
      Aber es ist immer noch klüger, wenn Sie anfangen, rationaler zu denken. Denn wenn Sie sich umschauen, werden Sie viele Beispiele dafür entdecken, dass man zum Kaffeetrinken gekommen ist.
      Du machst alles „richtig“.
      Wenn man einfach weiterhin den Guten oder „Jai-Dee“ spielt, kann man nichts falsch machen. Was hast du dann zu verlieren??
      Wir können den CQ-Lebensstil der thailändischen Kultur nicht ändern …….
      Es steht ihnen gut. Und alle Parteien sind zufrieden. Darüber hinaus wird Ihnen das thailändische Recht, sofern es anwendbar ist, niemals von Nutzen sein.

      Geben Sie Ihr bestes Französisch und lassen Sie Ihr Herz sprechen.
      Genießen Sie das Leben in „unserem Paradies“.

      John

  2. ruud sagt oben

    Ich denke, Sie könnten in ernsthafte Schwierigkeiten geraten, wenn die Regierung herausfindet, dass Sie – ich gehe davon aus, allein – mit einem minderjährigen Mädchen im Haus leben, das nicht Ihre eigene Tochter ist.

    • Französisch sagt oben

      Lieber Ruud. Ich glaube nicht, dass ich auf einen Zeigefinger warte. Ich bitte um Hilfe, wie ich an die richtigen Papiere komme. Damit ich mit diesen Papieren und Zeugen die Regierung davon überzeugen kann, sich um ein minderjähriges Mädchen zu kümmern.

    • Ludwig sagt oben

      Ruud, wie viele Großväter ziehen ihre Enkelinnen groß! Sie will nicht für den Lebensunterhalt sorgen, meine Freundin wurde auch von ihrem Großvater großgezogen, sie saß im selben Boot, auch von ihren Eltern verlassen, in sehr jungen Jahren, ist eine Geldstrafe geworden Mädchen.

      • ruud sagt oben

        Für die thailändische Regierung besteht ein himmelweiter Unterschied zwischen einem thailändischen Kind, das von einer thailändischen Familie, einem Opa, einer Oma, einem Onkel und einer Tante aufgezogen wird … und einem Kind, das bei einem ausländischen Farang lebt.
        Ein Ausländer, der, wenn ich das Stück so lese, offenbar nicht mehr mit dem Kind zu tun hat, als dass es seit ein paar Jahren mit der Mutter verheiratet ist.
        Dann muss man vorsichtig sein.
        Auch in den Niederlanden würden Sie wahrscheinlich einen Kinderschutz vor Ihrer Tür bekommen.

        • Ger Korat sagt oben

          In Tgailand kommt es häufig vor, dass sich jemand, der kein Familienmitglied ist, um ein minderjähriges Kind kümmert. Mit den besten Absichten und ohne Vorbehalte und Zustimmung der Eltern und/oder der Familie. Anders wäre es, wenn jemand Aufhebens machen würde, aber das passiert nicht und so ist an Frans' Geschichte nichts auszusetzen, im Gegenteil, denn ältere Streitereien sind auch in Thailand zu hören.
          Was ich vermitteln möchte, ist der kulturelle Aspekt von Familie, Alter und Erbe. Ich kenne den Hintergrund von Frans nicht, höre aber oft, dass ältere Männer geliebt werden, weil bald ein Erbe ansteht. In Thailand denken die Menschen anders als in den Niederlanden, wo die Kinder oft für sich selbst sorgen müssen. In Thailand ist jemand, der älter als 50 Jahre ist und über beträchtliches Kapital verfügt, für Thailänder bereits ein attraktiver Kandidat, da später auch eine Rente und dann häufig eine Partnerrente und später als die Erbschaft verfügbar wird. All dies kann für die Familie ein Grund sein, ein Kind bei einem Fremden aufwachsen zu lassen, denn so ist das Erbe gesichert. Die zugrunde liegende Geschichte werden Sie nicht zu hören bekommen, aber warum beide Elternteile ihr Einverständnis geben, lässt Sie wundern, denn in der Regel findet keine Beratung statt, sondern die Betreuung findet in Einvernehmen und Stillschweigen statt, denn um eine unangenehme Situation zu vermeiden, ist die Betreuung durch ein Familienmitglied, das nicht zur Familie gehört wird nicht direkt besprochen.

    • karel sagt oben

      gut

      Dennoch stimme ich Ruud zu, Thailand ist ein „komisches“ Land, heute so, morgen Schwester.
      Wenn Sie den Stempel des Zusammenlebens mit einem Minderjährigen haben, dann müssen Sie in Ihren Schuhen sehr gut sein.

      Folgen Sie Dannys Weg und lassen Sie es notariell beglaubigen, bevor die Polizei vor Ihrer Tür steht.

  3. Ludwig sagt oben

    Ich würde sagen, beauftragen Sie einen guten Anwalt und verfassen Sie gemeinsam einen Brief auf Thailändisch, lassen Sie ihn von beiden Elternteilen unterschreiben. Wenn das Mädchen 18 Jahre alt ist, kann und darf sie selbst entscheiden, wo sie leben möchte.

  4. Danny sagt oben

    Ich bin in einer ähnlichen Situation.
    Ich bin Pflegeeltern eines Kindes, das seit seinem siebten Lebensjahr bei mir lebt. Natürlich ist jede Situation anders.
    Ich habe notariell beglaubigt, dass ich mich mit voller Zustimmung der Eltern um das Kind kümmere.
    Ich habe auch Dinge im Zusammenhang mit einer möglichen Erbschaft in einem Testament festhalten lassen.
    Ich war an einem Gerichtsverfahren bezüglich des Kindes beteiligt.
    Auf allen Dokumenten stand mein Name, aber der Richter hatte kein Problem damit, dass ich mich um das Kind kümmerte.
    Eine Adoption ist nicht möglich und ich wollte wegen des enormen Papierkrams, der damit einhergeht, auch nicht anfangen.
    Mein Rat ist daher, einen guten Anwalt zu kontaktieren.
    Viel Glück!

  5. Eugen sagt oben

    Ich bin 65 Jahre alt und habe 2016 die erwachsene Tochter meines Partners und zwischen 2017 und 2019 die minderjährige Tochter meines thailändischen Partners offiziell adoptiert (Adoption im Januar genehmigt).
    Ich kann Ihnen Informationen zum Ablauf geben,

    • Französisch sagt oben

      Lieber Eugen. Ich möchte das Adoptionsverfahren nutzen. Meine E-Mail-Adresse kann bei der Redaktion erfragt werden, für die ich mein Einverständnis erteile. Vielen Dank im Voraus. Grüße Frans

  6. Eugen sagt oben

    [für die Redakteure von Thailandblog]
    Ich bin Belgier, 65, lebe in Thailand. Ich habe 2017 das Adoptionsverfahren für die minderjährige Tochter meines Partners eingeleitet. Wenn Sie interessiert sind, kann ich einen Bericht über die verschiedenen Schritte erstellen, die ich unternehmen musste. Die Adoption wurde im Januar genehmigt. Am 29. muss ich alles in die belgische Botschaft bringen. Dieses wird zur Prüfung nach Belgien geschickt. Wenn alles in Ordnung ist, erhält die Tochter automatisch auch die belgische Staatsangehörigkeit.

    • karel sagt oben

      Bitte.

    • Luc sagt oben

      Eugen,
      Ich habe auch zwei Stiefsöhne, die ich gerne adoptieren würde. Können Sie mir sagen, wie alles funktioniert und welche Verfahren befolgt werden müssen?
      Die Redaktion kann und darf Ihnen meine E-Mail-Adresse senden,
      Vielen Dank im Voraus.
      Luc

    • Stevenl sagt oben

      Eugene, das interessiert mich. Können Sie bitte einen Bericht senden? stevenvanleuwarden [at] yahoo.com

  7. CeesW sagt oben

    Frans, du könntest versuchen, dem Dorfvorsteher die ganze Situation vorzustellen und ihn zu bitten, zu vermitteln, dass das Kind auf deinen Namen registriert wird, natürlich mit der vollen Kooperation von Mutter, Vater, Opa und Oma usw. Der Dorfvorsteher wird nein Seien Sie im Zweifelsfall darüber informiert, dass Sie sich bisher um das Kind gekümmert haben, und Ihre nächsten Nachbarn werden dies bestätigen können, und sogar die anderen Bewohner des Ortes, an dem Sie leben. Gehen Sie dann mit dem Mädchen, dem Dorfvorsteher, den Eltern, Großeltern und möglicherweise Dorfältesten usw. zum Bezirksamt, um mit dem dort diensthabenden Manager zu sprechen und die Dinge registrieren zu lassen.
    Ich weiß nicht, ob es funktionieren wird, aber einen Versuch ist es wert!
    Ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Erfolg bei der weiteren Betreuung Ihrer „Tochter“.
    Ceesw.

  8. Hans Zijlstraße sagt oben

    In einer ähnlichen Situation, aber in Polen habe ich auf Anraten des niederländischen Standesamtes in meiner Heimatstadt meinen damals zehnjährigen Sohn zur Welt gebracht.“ „Ich weiß nicht, ob das hier auch möglich ist, aber eine Stunde später hatte ich es einen niederländischen Pass für ihn. Sich zu authentifizieren bedeutet, das Kind als mein Kind anzuerkennen.
    .

    • Hans Zijlstraße sagt oben

      Und er hatte sofort meinen Namen


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