Thailand-Frage: Verfahren zur Familienzusammenführung?

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9. Oktober 2021

Liebe Leserinnen und Leser,

Wer hat kürzlich ein Verfahren zur Familienzusammenführung abgeschlossen? Sie ist in Belgien mit meiner thailändischen Frau verheiratet und hat ihre belgische F-Karte. Jetzt wollen wir nach Thailand reisen und ein Familientreffen für ihre beiden minderjährigen Töchter organisieren.

Hat hier jemand in letzter Zeit Erfahrungen damit gemacht? Wir haben eine konkrete Frage. Meine Frau war nie verheiratet, hat aber zwei Töchter von ihrem damaligen thailändischen Freund. Nach der Geburt ihrer jüngsten Tochter zog meine Frau vor nunmehr 2 Jahren wieder zu ihren Eltern. Der Vater wollte nie etwas für die Kinder tun oder sich finanziell beteiligen. Sein Name ist auch in der Geburtsurkunde aufgeführt.

Nach belgischem Recht muss der Vater seine Einwilligung geben, wenn dies in der Geburtsurkunde vermerkt ist. Das letzte Mal, dass meine Frau von ihrem Ex-Freund hörte, war, dass er nach Phuket ging, um Arbeit zu suchen (vor 5 Jahren). Meine Frau stammt aus Isaan und ihr Ex-Freund stammte aus Lamphun.

Jetzt hören wir Geschichten, dass einige dies umgehen, indem sie die Form „Phor Kor 14“ verwenden, die besagt, dass die Frau die Kinder alleine großzieht. Reicht dieses Formular als Nachweis für die belgische Botschaft/Auswärtige Angelegenheiten aus? Wir haben in Brüssel angerufen, aber niemand im Dienst kann mir eine vernünftige Antwort darauf geben.

Die Frage ist also, gibt es in diesem Forum Leser, die dieses Problem auch hatten und wie sie es behoben haben?

vielen Dank im Voraus

Regards,

Ronny (BE)

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4 Antworten auf „Thailand-Frage: Verfahren zur Familienzusammenführung?“

  1. Paul Vercammen sagt oben

    Lieber Ronnie,
    Bei uns sind es bereits 6 Jahre. Meine Frau war auch Single, aber ich weiß nicht, wie die Vereinbarung mit ihrem „Ex“ war. Auf jeden Fall hat alles sehr reibungslos geklappt. Wenn Sie möchten, kann sie jederzeit meine Frau anrufen.
    Dann geben Sie einfach ein Zeichen. [E-Mail geschützt]
    Grüße, Paul

  2. Ronny sagt oben

    Hallo Paul,
    Vielen Dank für Ihren Vorschlag und die Beantwortung meiner Frage. Das Problem besteht nicht so sehr darin, welche Dokumente benötigt werden! Es handelt sich um das Dokument „Phor Kor 14“, das meine Frau im örtlichen Bezirk „Amphoe“ mitnehmen kann.
    Der folgende Text stammt aus der belgischen Gesetzgebung zur Familienzusammenführung.
    Kinder nur eines Ehegatten oder Lebenspartners (Art. 10 § 1, 4° dritter Gedankenstrich)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder Partner das alleinige Sorgerecht für die Kinder haben und unterhaltsberechtigte Personen haben, müssen die Kinder:

    jünger als 18 Jahre sein;
    Single sein;
    komm und lebe mit dir unter einem Dach;
    Reichen Sie eine Kopie des Urteils ein, das Ihnen das ausschließliche Sorgerecht einräumt.

    Wenn das Sorgerecht für die Kinder mit dem anderen Elternteil geteilt wird, müssen die Kinder:

    jünger als 18 Jahre sein;
    Single sein;
    komm und lebe mit dir unter einem Dach;
    Legen Sie die Zustimmung des anderen Elternteils vor, damit dieser zu Ihnen nach Belgien ziehen darf.

    Grüße, Ronny

  3. Eddy sagt oben

    Lieber Ronnie,

    Wir (thailändische Frau und ich) sitzen ungefähr im selben Boot wie Sie. Wir sind damit beschäftigt, die Tochter meiner Frau im Rahmen der Familienzusammenführung nach Belgien zu bringen. Das wichtigste Dokument, das Sie der belgischen Botschaft vorlegen müssen, ist das Urteil des Gerichts in dem Bezirk, in dem das Kind registriert ist. Nur zur Klarstellung: Der Ex meiner Frau ist verschwunden und kann dem Kind daher keine Ausreisegenehmigung nach Belgien erteilen. Selbst wenn beide Ehepartner die erforderlichen Dokumente unterschreiben, ist dies immer noch nicht ausreichend und nicht rechtsgültig. Ein Richter muss dies in einem Urteil für Kinder unter 18 Jahren bestätigen. Wir haben einen thailändischen Berater engagiert, der bereits alle Unterlagen erstellt hat. Die einzige Formalität, die noch erledigt werden muss, ist, dass wir persönlich vor Gericht erscheinen müssen, um das Urteil zu unterzeichnen. Gesamtkosten 24.000 THB. Sie können auch versuchen, dies persönlich zu regeln, aber aus persönlicher Erfahrung ist dies ein aussichtsloser Kampf. Das Urteil muss dann von einem von der belgischen Botschaft anerkannten Übersetzungsbüro ins Niederländische übersetzt werden. Eine Liste anerkannter Übersetzer finden Sie auf der Website der belgischen Botschaft in Bangkok.
    Aufgrund von Covid-19 sind wir weiterhin in Bereitschaft, nach Thailand zu reisen.
    Irgendwelche Fragen ? Feuern Sie es an.

    Grüße, Eddie

  4. Ad sagt oben

    Gehen Sie einfach mit 3 Zeugen zur Gemeinde, in der sie geboren wurden, dass die Mutter sich alleine um die Kinder kümmert, und erhalten Sie einen Zettel. Anschließend mit allen Stempeln übersetzen lassen und fertig.


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