Leserfrage: Ob ein Testament in Thailand existiert oder nicht?

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Posted in Leserfrage
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November 27 2016

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich selbst war immer dafür, in Thailand ein Testament zu errichten. Kürzlich wurde ich darauf hingewiesen, dass es überhaupt keinen Grund gibt, ein Testament zu verfassen, wenn Sie mit einem thailändischen Ehepartner verheiratet sind und alles, was Sie in Thailand besitzen, diesem Ehepartner hinterlassen möchten.

Nach dem thailändischen Eherecht geht das gesamte Erbe nach dem Tod des anderen Partners automatisch an den überlebenden Partner über. In diesem Fall wäre die Errichtung eines Testaments unnötig.

Welcher der Leser auf Thailandblog kann dazu eine Meinung abgeben? Ob ein Testament notwendig ist oder nicht, wenn das gesamte Vermögen weiterhin dem überlebenden Partner gehören muss. Oder gibt es Umstände, die in dieser Situation die Errichtung eines Testaments erforderlich machen?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Regards,

Erik

8 Antworten auf „Leserfrage: Testament oder kein Testament in Thailand?“

  1. Richard (ex-Phuket) sagt oben

    Aber was passiert, wenn beide gleichzeitig sterben? Wir hatten in Thailand schon immer ein Testament. Muss nicht teuer sein.

  2. Henry sagt oben

    Das ist falsch. Das thailändische Erbrecht kennt keine privilegierten Erben, sondern sechs gesetzliche Erben, die alle gleichberechtigt sind

    http://library.siam-legal.com/thai-law/civil-and-commercial-code-statutory-heirs-section-1629-1631/

  3. PEER sagt oben

    Lieber Erik,
    Sehr kurzsichtig!
    Wenn Sie in den Niederlanden/Belgien alle Ihre Schiffe hinter sich verbrannt haben, können Sie so argumentieren.
    Was aber, wenn es noch Kinder und Enkel gibt? Lassen Sie sich von einem guten Notar in den Niederlanden/Belgien und Thailand beraten. Für diese wenigen Cent lernen Sie viel und verhindern Ärger und Streit in der Familie.

  4. Henry sagt oben

    Daher sollte Ihre Frau ein zweisprachiges Testament im Einklang mit dem Zivil- und Strafgesetzbuch erstellen, am besten von einem kompetenten Anwalt.

  5. PEER sagt oben

    Lieber Richard,
    Ein gleichzeitiger Tod liegt nur bei einem Flugzeugabsturz vor.
    Bei einem Verkehrsunfall wird der Thailänder „sicherlich“ als Zweiter sterben, so dass die Familie trotzdem mit Ihrem Erbe davonkommt.
    Überprüfen Sie Ihr Testament noch einmal.
    Erfolg

  6. theos sagt oben

    Auf dieser Welt ist nichts sicher und schon gar nicht in Thailand. Ein Testament kann angefochten werden und wird sicherlich angefochten, wenn es sich um einen großen Betrag handelt. Das thailändische Rechtssystem unterscheidet sich stark vom niederländischen Rechtssystem. Die „angreifende“ oder streitende Partei wählt ein Gericht an einem abgelegenen Ort und führt dort ihr Verfahren durch. Der Clou? Er/sie muss die andere Partei nicht über den Prozess informieren und da er/sie nicht erscheint, gewinnt der Anfechter des Testaments. Der Kläger kann sogar Ihr Vermögen beschlagnahmen lassen und dem Antrag wird stattgegeben. Sie sind nicht beim Prozess, ja?
    Persönliche Erfahrung mit einem anderen Problem.

    • Henry sagt oben

      Ich bin der vom Zivilgericht anerkannte und vereidigte Testamentsvollstrecker und habe als solcher die gesamte Erbschaft verwaltet. Und lassen Sie mich bezweifeln, dass es in der von Ihnen zitierten Klage um eine Erbschaft ging.

  7. theos sagt oben

    Finden und beauftragen Sie einen zuverlässigen Anwalt, sonst landen Sie im Boot.


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