Leserfrage: Wer hat eine Lösung für dieses SSO-Problem?

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November 24 2014

Liebe Leserinnen und Leser,

Ein Freund von uns hat das folgende SSO-Problem:

Normalerweise lebt er sechs Monate im Jahr in den Niederlanden und ist dort auch als in den Niederlanden wohnhaft gemeldet. Er bleibt sechs Monate im Jahr mit seinem Partner, mit dem er nach thailändischem Recht verheiratet ist, mit einem NON-OA-Visum in Thailand. Das alles läuft reibungslos, bis die Aussage „am Leben sein“ vervollständigt werden muss.

Er selbst ist in den Niederlanden registriert, daher glaube ich nicht, dass er diese Erklärung benötigt. Denn wenn er den Geist aufgibt, wird die SVB automatisch über die Gemeinde benachrichtigt.

Sein thailändischer Partner, der lediglich in Thailand lebt und für den er eine Partnerzulage erhält, muss selbstverständlich einen Lebensnachweis erbringen.

Jetzt hat er alle Papiere für die SSO ausgefüllt und per E-Mail an mich geschickt, woraufhin ich sie ausgedruckt und seiner Frau gegeben habe, damit sie zur SSO in Hua Hin gehen kann.

Dort wird ihr gesagt, dass auch ihr Mann mitkommen müsse. Allerdings verbüßt ​​er derzeit seine sechs Monate in den Niederlanden, daher wäre es eine kostspielige Geschichte, ein Rückflugticket nach Bangkok zu kaufen, nur um beim SSO sein Gesicht zu zeigen!

Gibt es jemanden, der Erfahrung mit einer solchen Situation hat?

Mit freundlichen Grüßen

Martin

17 Antworten auf „Leserfrage: Wer hat eine Lösung für dieses SSO-Problem?“

  1. Jacob sagt oben

    Erkundigen Sie sich bei SVB NL

    http://www.svb.nl

    Ich habe sehr gute Erfahrungen mit der Beratung durch SVB Nederland gemacht. Immer ordentlich und angemessen serviert.

    Meine Formulare werden bei SSO Khon Kaen von einer Dame abgestempelt, die weder Englisch sprechen noch lesen kann.

    • HansNL sagt oben

      Meiner Meinung nach, aber wer bin ich, kann sich der Mann einfach mit Formularen und Ausweis bei einer Geschäftsstelle der SVB melden.
      Und dass die SSO in Thailand ihn lebend sehen will, erscheint mir logisch.

      Die Dame in Khon Kaen SSO gibt vor, verrückt zu sein…….

  2. erik sagt oben

    Ich wusste es nicht, würde aber gerne erfahren, dass man auch dann einen Partnerzuschuss erhält, wenn man nur 6 Monate im Jahr zusammenlebt. Wenn ich richtig gelesen habe, sind es 6 Monate „dort“ und 6 Monate „hier“ und sie kommt nicht nach NL.

    Oder kommt sie nach NL? Dann kann sie in jedem SVB-Büro in den Niederlanden eine Lebensbescheinigung ausfüllen.

    Angenommen, sie kommt nicht nach NL. Wenn das einwandfrei geprüft und freigegeben ist, würde ich es bei der SVB einreichen. Möglicherweise können sie eine andere Laufzeit für ihre Lebensbescheinigung festlegen; Jetzt ist es mit dem Geburtstag des Farang verknüpft (zumindest bekomme ich es immer kurz nach meinem Geburtstag zugeschickt und habe dann 2 Monate Zeit, es abzugeben).

    Das SSO stimmt, die Anleitung auch. Schließlich sind sie wegen der Lebensbescheinigung der Farang da und sie wird per Anhalter mitgenommen.

    .

    • Cees sagt oben

      Ich wusste auch nicht, dass jemand einen Partnerzuschuss bekommen kann, wenn man nur in Thailand rechtmäßig verheiratet ist, die Ehe muss dann aber auch hier in NL anerkannt werden, oder?

  3. Peter sagt oben

    Lieber Martin,

    Wie Sie sagen, lebt Ihr Freund 6 Monate. in den Niederlanden und ist Berichten zufolge noch nicht abgemeldet
    Erhalten Sie einen Partnerzuschuss! Gemäß den Regeln muss seine Partnerin mit ihm zusammenleben oder er muss mit ihr in Thailand leben
    und nicht, wie Sie angeben, 6 Monate. Thailand und 6 Monate. Niederländisch. ohne seinen Partner!
    Das gleicht einem „in beide Richtungen essen“ und dafür ist die Partnerzulage nicht gedacht!
    Die Lösung wäre: weiblich in Ned. mit ihm leben, sonst geht er für immer nach Thailand.
    Grüße John.

    • Arie sagt oben

      Reicht er das Problem bei der SVB ein, stehen die Chancen gut, dass die Partnerzulage (teilweise) gestrichen wird. Um eine Partnerbeihilfe zu erhalten, müssen Sie zusammenleben und der Partner muss eine staatliche Rente in den Niederlanden angesammelt haben oder diese noch beziehen. Sie erhalten diese nur dann, wenn Sie in den Niederlanden wohnen.
      Um Anspruch auf Partnerbeihilfe zu haben, werden die nicht angesammelten Jahre, die der Partner also nicht in den Niederlanden gelebt hat, berücksichtigt und abgezogen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich daher nach der Anzahl der Jahre, die bis zu dem Alter, in dem sie selbst eine staatliche Rente bezieht und der Partnerzuschuss endet, noch verbleiben können, Sie müssen dann aber (weiterhin) in den Niederlanden leben. Wenn ich lese, dass sie nicht in den Niederlanden lebt, gehe ich davon aus, dass sie nie in den Niederlanden gelebt hat, aber das könnte auch anders sein. Auf jeden Fall baut sie sich jetzt nicht auf und das sollte dem SVB gemeldet werden, so hat es mir zumindest der SVB mitgeteilt.
      Vielleicht ist meine Antwort etwas daneben, aber ich wollte es Ihnen trotzdem mitteilen, da ich oft höre, dass für den jungen Partner, der in Thailand lebt, eine Partnerzulage bezogen wird, was laut SVB nicht möglich ist.

  4. Max sagt oben

    Tatsächlich müssen Sie mit Ihrer Frau (Chiang Mai) kommen und Kopien des Personalausweises/Reisepasses besorgen und diese selbst unterschreiben

  5. rot sagt oben

    Warum zeigt er sich nicht in einem der SVB-Büros in den Niederlanden und bittet um eine Erklärung? Möglicherweise mit einer Stellungnahme der Gemeinde, in der er wohnt. Und dann geht es zur thailändischen Botschaft in Den Haag. Ich denke, dann ist alles geklärt.

  6. Khan Martin sagt oben

    Ich verstehe Johns zwei Geldbörsen nicht ganz. Beispielsweise habe ich meine eigene Situation bei Erreichen des Rentenalters ordnungsgemäß der SVB gemeldet. Meine Erklärung lautete wie folgt: „Wenn ich 2 bin, werde ich sechs Monate im Jahr mit meinem Partner in Thailand und sechs Monate im Jahr in den Niederlanden leben. Mein Heimatland bleiben daher die Niederlande, wo ich auch meine Heimat habe.“ Die SVB teilte mir dann mit, dass das in Ordnung sei, und schickte mir eine Berechnung meiner gesetzlichen Rente, in der einfach die Partnerzulage eingetragen wurde!

    In meinem Fall ist der Grund für diese 2x 6 Monate einfach: Ich bin ein ziemlich schwerer Herzpatient und auf meine NL-Versicherung angewiesen. Das ist natürlich auch der Grund, warum mich keine Versicherung akzeptiert. Wenn ich nur vorbeigehe, schlagen sie schon die Tür zu! Ich habe jetzt herausgefunden, dass es völlig legal ist, acht Monate im Jahr hier zu bleiben

    • Khan Martin sagt oben

      PS Was SSO betrifft: Ich denke auch, dass es in den Niederlanden am einfachsten ist zu fragen, wie das eigentlich funktioniert.

  7. Joost Heringa sagt oben

    Die praktischste Lösung erscheint mir, gemeinsam mit der thailändischen Ehefrau ins Büro in Hua Hinn zu gehen, während der Herr in Thailand ist. Ersuchen Sie ggf. die SVB, die Einreichung dieser Stellungnahme aus diesem Grund zu verschieben. Meiner Erfahrung nach ist eine solche Verschiebung für den SVB kein Problem.

    • Ruud NK sagt oben

      Joost, einfache Lösung. Zwischen dem Absenden des Formulars durch die SVB und der Rückerwartung vergehen ca. 5 Monate! Vor zwei Jahren ging mein Formular zwischen den Niederlanden und meiner Adresse verloren. Der SVB-Versandtermin war Dezember und meine staatliche Rente wurde im Juli des folgenden Jahres eingestellt.
      Ich habe sofort per E-Mail um ein Exemplar gebeten und es ausgefüllt. Zwei Monate später erhielt ich ab Juli meine staatliche Rente.
      Mit 6 Monaten liegen Sie fast innerhalb der vorgegebenen Zeit.

  8. erik sagt oben

    Klarer geht es nicht. Martin sagt auch nicht, ob seine Partnerin seit sechs Monaten zusammen mit ihm in den Niederlanden lebt oder nicht.

    Ich habe diese Website gefunden…..
    http://www.svb.nl/int/nl/aow/samenwonen_scheiden/trouwen_en_samenwonen/

    Es gibt Wörter wie „mehr als die Hälfte der Zeit zusammenleben“
    Es wird das Konzept „Zwei-Häuser-Regel“ verwendet.
    Auch die Erklärung des Partnerbegriffs ist nicht wirklich klar.

    Für die Nutzer dieser 6-Monats-Vereinbarung oder -Genehmigung ist zu hoffen, dass es zu keinen Problemen kommt, da ab dem 1 kein Zuschuss für neue Partner gewährt wird. Es ist dann das Ende der Geschichte, wie bereits in diesem Blog geschrieben.

  9. theos sagt oben

    Sie erhalten ein solches Dokument zweimal im Jahr. Eine Lebensbescheinigung für mich und meine Frau sowie eine Einkommensbescheinigung für die Frau, unabhängig davon, ob sie Geld verdient oder nicht. Mit den gesamten Papieren zum SSO, ich plus Frau und persönlich vorbeikommen. Sie müssen weder verheiratet sein, um die Partnerzulage zu erhalten, noch muss Ihre Frau mit Ihnen in den Niederlanden leben. Es ist lediglich erforderlich, dass Sie mindestens 2 Monate im Jahr zusammen in Thailand leben. So war es bei mir, als ich gezwungen war, in den Niederlanden zu bleiben und dort gemeldet war, von 1 bis 3 in Rotterdam, also 1999x im Jahr für 2005 Monate nach Thailand.

    Noch ein schöner Vergleich, ich habe noch eine kleine Rente aus Dänemark, von der ich auch eine Lebensbescheinigung bekomme und die kann der Nachbar als Zeuge ausfüllen, dass ich nicht aus dem Bett bin. Nichts, kein SSO oder sonstiger Blödsinn, weil sie über das EU-Netzwerk eine Todesmeldung erhalten, in der alle Daten einer Person automatisch an alle EU-Staaten weitergegeben werden.
    Ich hoffe, das ist nicht vom Thema abgekommen, ich dachte, es würde dem Fragesteller helfen.

  10. erik sagt oben

    Ko, das stimmt nicht.

    Mein Partner muss meine SVB-Lebensbescheinigung unterschreiben und der SSO unterschreibt die Erklärung mit der Aufschrift ….

    Leben die Personen unter A (ich), B (mein Partner) und C (mögliche Kinder bei ANW) noch?

    Das Leben des Partners (usw.) wird zwar überprüft.

  11. Khan Martin sagt oben

    Moderator: Der betreffende Kommentar ist der Moderation entgangen. Der Moderator hat geschlafen, Entschuldigung. Jetzt entfernt.

  12. Hailand John sagt oben

    Hallo Martin,

    Man kann stundenlang über das SSO diskutieren, ob es gut funktioniert oder nicht????? Aber das ist nicht Ihre Frage. Ja, wenn Sie zusammen in Thailand leben, müssen Sie sich gemeinsam bei der zuständigen SSO melden. Wenn er jedoch zu diesem Zeitpunkt in den Niederlanden ist, kann er zur SVB gehen oder anrufen und vereinbaren, dass er einen Monat in Thailand bleibt und sich dann dort mit seinem Partner meldet. Dies ist allgemein anerkannt und kann bei der SVB sehr gut geregelt werden. Ich war vor kurzem beim SSO in Lamsebang und hatte dort viele Schwierigkeiten, die Dokumente zurückzubekommen, die ich selbst per Post in die Niederlande schicken muss.
    Die SVB gibt im Anschreiben an, dass nur die niederländische Botschaft oder das SSO-Büro stempeln und unterschreiben darf. Und dass sie alles kopieren und dann einen Satz zurücksenden, der das Originaldokument mit Stempel und Unterschrift enthält. Musste einen Laden finden, um selbst Kopien anzufertigen. Als ich fragte, ob ich mit einem Manager sprechen könnte, war die Antwort sehr unfreundlich. und nachdem wir 40 Minuten gewartet hatten, gingen wir einfach. Beschwerde beim SVB eingereicht und gewonnen. Wenden Sie sich also einfach an den SVB in Roermond. Viel Glück.


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