Liebe Leserinnen und Leser,

Meine thailändische Freundin ist mit einem Australier verheiratet. Sie sind 4 Jahre auseinander und er lebt in Australien. Er weigert sich, dafür nach Thailand zu kommen Abschied. Sie haben vermutlich in Thailand in der Botschaft geheiratet und in ihrem Pass steht sein Nachname.

Kann meine Freundin ohne ihn die Scheidung einreichen?

Regards,

Marcel

6 Antworten auf „Meine thailändische Freundin hat einen Ausländer geheiratet, wie kann sie sich scheiden lassen?“

  1. RuudB sagt oben

    Ja, das ist möglich. Abschnitt 1516 des thailändischen Zivilgesetzbuchs (Buch V, Kapitel VI) listet eine Reihe von Gründen auf, aus denen einer der Ehegatten einseitig die Scheidung beantragen kann. Der Antrag wird durch einen Rechtsanwalt/Rechtsanwalt beim Bezirksgericht/thailändischen Gericht eingereicht.
    Zu den Gründen für einen einseitigen Scheidungsantrag gehören: Ehebruch, grobes Fehlverhalten, Grausamkeit, Verschwindenlassen und Verlassenwerden (und mehrere).

    Von einem Verschwinden kann im geschilderten Fall keine Rede sein, da offenbar weiterhin Kontakt zum australischen Ehemann besteht. Es gibt jedoch Verlassenheit.
    Eine Aufgabe liegt vor, wenn
    (1) Einer der Ehegatten ist seit mehr als einem Jahr inhaftiert, es sei denn, der andere wusste von der betreffenden Straftat oder war daran beteiligt.
    Eine Aufgabe liegt auch dann vor, wenn
    (2) Die Ehegatten können länger als drei Jahre nicht friedlich zusammenleben.

    Der Ehemann lebt seit 4 Jahren in Australien und weigert sich, nach Thailand zurückzukehren, was ein Zusammenleben als Ehepartner unmöglich macht. Die betroffene Person sollte daher einen Anwalt beauftragen und beim Gericht die Scheidung mit der Begründung beantragen, dass sie nicht länger als drei Jahre zusammengelebt habe.
    Nach dem Scheidungsurteil des Gerichts kann die Frau am Amphur den Namen des damaligen Ex-Mannes in ihren eigenen Namen umwandeln lassen.

    • Tino Kuis sagt oben

      Quote:
      Ja, das ist möglich. Abschnitt 1516 des thailändischen Zivilgesetzbuchs (Buch V, Kapitel VI) listet eine Reihe von Gründen auf, aus denen einer der Ehegatten einseitig die Scheidung beantragen kann. Der Antrag wird durch einen Rechtsanwalt/Rechtsanwalt beim Bezirksgericht/thailändischen Gericht eingereicht.

      Das ist absolut richtig, RuudB. Ich habe auch das thailändische Gesetz als Scheidungsgrund gelesen:

      Wenn ein Partner den anderen seit mehr als einem Jahr verlassen hat
      Wenn beide seit mehr als drei Jahren getrennt leben
      Wenn der Partner länger als drei Jahre weg ist

      Wenn es hinreichende Beweise gibt, die das oben Genannte stützen, sollte eine Scheidung kein Problem sein.

  2. ruud sagt oben

    Das scheint eine schwer zu beantwortende Frage zu sein.
    Ich nehme an, das sagt das australische Recht dazu, wenn sie nach australischem Recht verheiratet ist.

    Aber Sie sind sich nicht einmal sicher, ob sie in der australischen Botschaft geheiratet haben.
    Ich würde zuerst herausfinden, wie diese Ehe wirklich funktioniert, und dann in der australischen Botschaft herausfinden, wie die Dinge funktionieren.
    Ich gehe davon aus, dass dies mit Hilfe eines Anwalts und des Gerichts schriftlich erfolgen kann.
    Immerhin sind sie seit 4 Jahren getrennt.

    Ist die Ehe auch in Thailand eingetragen?

    • RuudB sagt oben

      Alles irrelevant. Warum sollte der Ehemann nach Thailand kommen, um sich scheiden zu lassen, wenn zu diesem Zeitpunkt nur die Ehe in Australien über die Botschaft registriert wurde? Wenn dies der Fall ist und die Ehe zu diesem Zeitpunkt nicht in TH am Amphur registriert war, könnte sich herausstellen, dass in TH überhaupt keine Ehe geschlossen wurde. Bitte beauftragen Sie als Betroffener also einen Anwalt mit der Klärung der Angelegenheit.
      Ich gehe von einer TH-Situation und TH-Umständen aus, sonst hätte @Marcel mehr und bessere Informationen liefern müssen. Der TH-Anwalt kann in jedem Fall aus den gleichen Gründen bei der australischen Botschaft die Annullierung der Ehe beantragen. Der Anwalt kann den Antrag bei einem TH-Gericht einreichen, ohne die betroffene Person aus einer (Schein-)Ehe zu entlassen. Was auch immer die Situation sein mag, es beginnt mit einem TH-Anwalt.

  3. Marcel sagt oben

    Vielen Dank für Ihre Erklärung, sie verfügt nur über Dokumente in thailändischer Sprache, aber ich schließe daraus, dass in diesem Fall immer ein Anwalt und ein Gericht beteiligt sein werden. Der Australier hat schon ein paar Mal versprochen, mit seinem Bruder zu kommen, der ebenfalls eine Thailänderin geheiratet hat, aber diese Frau, mit der meine Freundin Kontakt hat, sagt, dass er immer noch verliebt ist, also ließ er sich ihren Namen auf seinen Körper tätowieren…, Der Grund, warum sie sich getrennt haben, ist krankhafte Eifersucht wegen ihm, er hat sie einmal heftig bedroht und dann hatte sie genug. Die Scheidung ist nicht dringend, ich finde es einfach nicht richtig, dass sie seinen Namen nicht mehr trägt. Grüße Marcel.

  4. Versorgung sagt oben

    Der Grund liegt für mich auf der Hand: Er hat Angst, einen hohen Unterhalt zahlen zu müssen. Und tatsächlich ist es notwendig, zunächst genau herauszufinden, wie/was damals geheiratet wurde und nach welchem ​​Recht für welche Länder.


Hinterlasse einen Kommentar

Thailandblog.nl verwendet Cookies

Dank Cookies funktioniert unsere Website am besten. Auf diese Weise können wir uns Ihre Einstellungen merken, Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten und Sie helfen uns, die Qualität der Website zu verbessern. Weiterlesen

Ja, ich möchte eine gute Website