Liebe Leserinnen und Leser,

Die Ausländerbehörde des Bevölkerungsamtes in Gent hat mich darüber informiert, dass ich mich nach meiner Rückkehr aus Thailand innerhalb eines Jahres am Schalter melden muss, um eine Abmeldung aus dem Bevölkerungsregister zu vermeiden.

Gibt es Belgier oder niederländische Belgier, die die gleiche Erfahrung gemacht haben und die Erlaubnis erhalten haben, länger als ein Jahr wegzubleiben? War das einfach?
Normalerweise wird die Aufenthaltsdauer nicht überprüft, aber als ich einen neuen Personalausweis beantragte, antwortete ich, dass ich für längere Zeit nach Thailand reise.

Darüber hätte ich schweigen sollen.

Regards,

Niek

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5 Antworten auf „Leserfrage: Werde ich aus dem belgischen Bevölkerungsregister abgemeldet?“

  1. Ronny sagt oben

    Liebe,

    Der Bevölkerungsdienst der Stadt Gent funktioniert ordnungsgemäß, siehe entsprechende Gesetzgebung unten.

    Quelle : https://www.vlaanderen.be/melding-van-tijdelijke-afwezigheid

    Jede Person muss im Melderegister der Gemeinde eingetragen werden, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, und zwar an dem Ort, an dem sie die meiste Zeit des Jahres tatsächlich wohnt. Bei dieser Gemeinde müssen Sie auch Ihre amtlichen Dokumente (z. B. Personalausweis, Führerschein) abholen.

    Wenn Sie sich vorübergehend und für kurze Zeit außerhalb der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes aufhalten, müssen Sie dies der Zivilabteilung Ihrer Gemeinde mitteilen. Ihr Hauptwohnsitz ändert sich durch Ihre vorübergehende Abwesenheit nicht. Sie bleiben im Melderegister Ihrer Gemeinde eingetragen.
    Auf dieser Seite

    Bedingungen
    Verfahren
    Gesetzgebung
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    Bedingungen

    Die Möglichkeiten einer vorübergehenden Abwesenheit (im In- oder Ausland) sind strikt beschränkt auf:

    Aufenthalt in einem Pflegeheim, Erholungsheim oder einer psychiatrischen Einrichtung
    weniger als 1 Jahr abwesend sein wegen:
    Ferienresidenz
    Reisen im Zusammenhang mit Ihrer Gesundheit
    Studien- oder Geschäftsreisen
    berufliche Einsätze im In- und Ausland
    Studenten
    Häftlinge
    professionelles militärisches und ziviles Personal
    Wehrpflichtige (nur für Nicht-Belgier)
    Bundespolizisten und länger als 1 Jahr abwesend
    Belgische diplomatische Beamte
    Personen, deren Verschwinden der örtlichen Polizei oder der Bundespolizei seit mindestens 6 Monaten gemeldet wurde.

    Darüber hinaus müssen Sie über einen Hauptwohnsitz verfügen, zu dem Sie jederzeit zurückkehren können.
    Verfahren

    Sie müssen Ihre vorübergehende Abwesenheit der Abteilung für Zivilangelegenheiten Ihrer Gemeinde melden. Um eine Löschung aus dem Melderegister zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, jede vorübergehende Abwesenheit von mehr als 3 Monaten zu melden.

    Eine vorübergehende Abwesenheit darf nicht länger als 1 Jahr dauern. Sie können die Abwesenheit einmalig um 1 Jahr verlängern. Nach diesem Zeitraum kann die Gemeinde davon ausgehen, dass Sie nicht mehr vorübergehend abwesend sind, sondern sich tatsächlich in einer anderen belgischen Gemeinde oder im Ausland aufhalten. In diesem Fall werden Sie aus dem Melderegister gestrichen.

    Wenn Sie länger als 6 Monate ununterbrochen von Ihrem Hauptwohnsitz abwesend sind, ohne Ihre vorübergehende Abwesenheit zu melden, kann dies zu einer Amtsenthebung durch den Bürgermeister- und Schöffenrat führen, sofern Ihr aktueller Wohnort nicht bekannt ist.
    Gesetzgebung

    Die Möglichkeit einer vorübergehenden Abwesenheit ist strikt auf die in Artikel 18 des Königlichen Erlasses vom 16. Juli 1992 über die Bevölkerungsregister und das Ausländerregister (geändert durch den Königlichen Erlass vom 9. März 2017) genannten Personengruppen beschränkt.

  2. Niek sagt oben

    Vielen Dank für deine ausführliche Antwort, Ronny.

  3. David H. sagt oben

    Tatsächlich gilt dies auch für Feiertage, im beigefügten Link der flämischen Regierung. (Denn einige Gemeinden wagen es manchmal, dies zu erwähnen, aber es ist die Regel!)

    https://www.vlaanderen.be/melding-van-tijdelijke-afwezigheid

  4. Lungenaddie sagt oben

    Lieber Nick,
    Ich bin der Autor der Datei „Abmeldung für Belgier“, die Sie links finden und die Sie lesen sollten. Warum wird in Ihrem Thema nicht erwähnt, wie lange Sie tatsächlich in Thailand bleiben möchten? Ich nehme an, das ist kein Geheimnis. Auch Ihre Einnahmequelle wird nicht genannt, was insbesondere im Hinblick auf die Folgen einer Nichteinhaltung von Gesetzen sehr wichtig ist.

    Was Ronny hier als Antwort schreibt, ist vollständig überschrieben und mit Wissen geschrieben.
    Ich kann nur Folgendes hinzufügen:
    – Wenn Sie sich länger als 3 Monate und weniger als 6 Monate außerhalb Belgiens aufhalten, besteht tatsächlich eine MELDEPFLICHT. Das bedeutet nichts und hat keinerlei Konsequenzen. Ich frage mich also, warum Sie das nicht tun würden. Es hat nur Konsequenzen, wenn Sie es nicht tun.
    – bei länger als 1 Jahr besteht tatsächlich eine Abmeldepflicht und auch diese hat keine oder nur geringe Konsequenzen, da Sie sich im Nachhinein problemlos wieder anmelden können. Das hat auch Konsequenzen, wenn Sie es nicht tun.

    Ich würde mich wirklich nicht darauf verlassen, dass es sowieso keine Kontrolle über die Dauer Ihrer Abwesenheit gibt. Kleine unvorhergesehene Ereignisse können leicht dazu führen, dass Ihre Abwesenheit bemerkt wird und Sie in ernsthafte Schwierigkeiten geraten könnten.

    Gehen Sie den rechtmäßigen Weg, das ist immer noch das Beste.

    • niek sagt oben

      Du hast recht, Lung Addie, und danke für deine Antwort.


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