Leserfrage: Wer kann meine Vollmacht legalisieren?

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Posted in Leserfrage
21 September 2019

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich hoffe, ein Flugticket zu sparen. Ich benötige eine formelle Vollmacht für den Verkauf meines Hauses in den Niederlanden. Kann die niederländische Botschaft in Bangkok oder das österreichische Konsulat in Pattaya es legalisieren?

Regards,

Carl

6 Antworten auf „Leserfrage: Wer kann meine Vollmacht legalisieren?“

  1. Goort sagt oben

    Ich habe in diesem Punkt gute Erfahrungen mit Thai Living Law in der Thappraya Road.
    Sie können eine Vollmacht auf Grundlage der sogenannten Haager Übereinkommen legalisieren. Bitten Sie Ihren Notar, eine Vollmacht auszustellen, die Sie dann dort unter Vorlage Ihres Reisepasses unterzeichnen. Kostet 1000 Baht

  2. Tooske sagt oben

    Als ich mein Haus verkaufte, erteilte ich einem Mitarbeiter des Notariats eine Vollmacht.
    Ich musste mich nicht um den gesamten Verkauf kümmern und das Geld wurde ordentlich auf meinem Konto eingezahlt.

    Ich gehe davon aus, dass dies auch schriftlich mit einer Kopie Ihres Reisepasses möglich ist.
    Wird einiges hin und her erfordern, da Sie die Vollmacht des Notars natürlich unterschreiben und zurückgeben müssen.
    Ich würde mich auf jeden Fall an Ihr Notariat wenden, dort kann man Ihnen bestimmt weiterhelfen.
    Du bist nicht der Erste mit diesem Problem.

  3. Jack Thailand sagt oben

    Sie können es bei einem Notar in der Umgebung für 1000 Baht legalisieren lassen

  4. Jürgen sagt oben

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben und eingetragene Immobilien verkaufen möchten und bei der Transaktion in den Niederlanden nicht anwesend sein möchten, können Sie den Notar in den Niederlanden bevollmächtigen.

    Dies kommt sehr häufig vor.

    Der vorläufige Kaufvertrag wird Ihnen vom Notar per E-Mail zugesandt, damit Sie ihn prüfen können.

    Der Notar wird dies nur dann tun, wenn er sicher ist, dass Sie die juristische natürliche Person sind.

    Deshalb müssen Sie beim Verkauf festlegen, dass der Notar vom Verkäufer ausgewählt wird. Schließlich kennt man nicht jeden Notar.

    Und der Notar Ihrer Wahl muss der Notar sein, der telefonisch und/oder über das Internet zugesagt hat, als bevollmächtigter Vertreter aufzutreten.

    Wenn Sie also einem Notar bekannt sind, ist das überhaupt kein Problem. Er/sie möchte Sie als Kunden behalten und fungiert als Stellvertreter.

    Sie müssen sich nur über das bei Ihrer Bank eingezahlte Geld freuen.

    Habe es selbst schon oft gemacht.

  5. Keith 2 sagt oben

    Sehen Sie Talay 5C, Büro im 2. Stock, an der Ecke, neben dem Swimmingpool. Ist Rechtsanwalt mit notariellem Beglaubigungsschein. Habe das für mich für 700 Baht gemacht. Sie erstellen ein schickes Dokument, schnell arrangiert.
    Sie benötigen keine Botschaft oder ein österreichisches Konsulat. Der Notar in den Niederlanden verlangte von mir, dass ich Notar (oder Anwalt mit notarieller Beglaubigung) bin.

    Stellen Sie sicher, dass Ihr Notar in den Niederlanden Ihnen zunächst die richtigen Dokumente zusendet.

    Bringen Sie natürlich auch Ihren Reisepass mit.

  6. Pieter sagt oben

    Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Notar auf und vereinbaren Sie die Abwicklung ganz einfach über das Internet, inklusive Unterzeichnung und Einscannen des Kaufvertrags + Vollmacht, Ausdrucken, Unterschreiben und Einscannen sowie Versenden per E-Mail.

    Habe es selbst so gemacht, also durchaus möglich
    War auch in Thailand und überhaupt kein Problem; Eine Vollmacht kostet ca. 60 Euro
    Ich muss erwähnen, dass es keine Hypothek auf die Wohnung gab; Ich denke, man muss selbst anwesend sein, aber man kann fragen
    Erfolg!


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