Liebe Leserinnen und Leser,

Obwohl das Thema bereits mehrfach auf Thailandblog angesprochen wurde, ist es mir immer noch nicht ganz klar.

Meine Frau hat sowohl die thailändische als auch die niederländische Staatsangehörigkeit. Wenn sie sich bei der Passkontrolle in Schiphol mit dem niederländischen Pass ausweist, stempelt der Beamte ihn für die ausreisenden Niederlande ab. Bei der Ankunft in BANGKOK wird meine Frau ihren thailändischen Reisepass vorlegen, der also nicht den Ausreisestempel von Schiphol enthält. Bei der Rückfahrt ist es natürlich umgekehrt!

Wenn sie ihren THAI-Pass bei der Passkontrolle in Schiphol vorzeigt, wird sie um eine Aufenthaltserlaubnis/einen anderen Reisepass gebeten. Nun denke ich, dass es am einfachsten wäre, wenn der Ausreisestempel bei der Ausreise im thailändischen Pass enthalten wäre, sodass in Thailand keine Frage besteht, ob man möglicherweise eine doppelte Staatsbürgerschaft hat!

Ich habe auch von einer anderen Thailänderin gehört, dass sie (ebenfalls eine Doppelstaatsangehörige) gezwungen war, für ein Visum für Thailand zu bezahlen, nachdem sie ihren niederländischen Pass vorgelegt hatte!

Wer kann meine Frage klar und deutlich beantworten?

Mit freundlichen Grüßen,

Marco

16 Antworten auf „Leserfrage: Mit doppelter Staatsbürgerschaft nach Thailand reisen“

  1. Rob v. sagt oben

    Eine oft wiederholte Frage.
    Antwort: Verwenden Sie bei der Ankunft und Abreise in den Niederlanden oder einem anderen EU-Land den niederländischen Reisepass und bei der Ankunft und Abreise in Thailand den thailändischen Reisepass.

    Siehe auch:
    - https://www.thailandblog.nl/lezersvraag/thais-en-nederlands-paspoort/
    - https://www.thailandblog.nl/lezersvraag/nederlandse-id-kaart-van-mijn-thailand-vrouw/

    • dontejo sagt oben

      Hallo Bob,
      Du hast vollkommen recht. So mache ich es immer mit meinen Kindern. Wenn Sie versehentlich mit Ihrem niederländischen Pass als Thailänder einreisen, erhalten Sie die 30-Tage-Befreiung, sodass Sie nach 30 Tagen ausreisen müssen. Wenn Sie dies nicht tun, haben Sie als Thailänder eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer. LOL, nicht wahr?

      Grüße, Dontejo.

  2. Rob v. sagt oben

    Übrigens:
    – Die KMar stempelt niederländische Pässe bei der Abreise und Ankunft nicht ab. Die Thailänder stempeln keinen thailändischen Pass. In Sachen Reisemarken gibt es also nichts Verrücktes.
    – Sowohl in den Niederlanden als auch in Thailand ist die mehrfache Staatsangehörigkeit erlaubt oder zumindest nicht verboten. Auf Wunsch können Sie daher beide Reisepässe vorzeigen. Sowohl für Thailänder als auch für Niederländer ist in beiden Ländern kein Visum erforderlich, selbst wenn die Grenzkontrolle beide Pässe sehen würde.

    Sie wissen also: Kein Grund zur Sorge, solange Sie mit dem Reisepass des Landes ein- oder ausreisen, in dem Sie sich gerade an der Grenze befinden.

    • ReneH sagt oben

      Die doppelte Staatsbürgerschaft ist in Thailand illegal. Das ist der Grund, warum meine Frau nicht Niederländerin wird. Ich weiß nicht, ob und wie das überprüft wird.

      • RonnyLatPhrao sagt oben

        Rene H

        Soweit ich weiß, ist die doppelte Staatsbürgerschaft in Thailand nicht illegal.
        Das verlierst du nur, wenn du dich fragst

        Kapitel 2.
        Verlust der thailändischen Staatsangehörigkeit
        __________________________
        Abschnitt 13.17 Ein Mann oder eine Frau mit thailändischer Staatsangehörigkeit, die einen Ausländer heiratet und darf
        die Staatsangehörigkeit der Ehefrau oder des Ehemanns gemäß dem Gesetz über die Staatsangehörigkeit seiner Ehefrau erwerben
        oder ihr Ehemann kann eine Erklärung abgeben, wenn er oder sie auf die thailändische Staatsangehörigkeit verzichten möchte
        seine Absicht vor dem zuständigen Beamten form- und formgerecht darlegen
        in den Ministerialverordnungen vorgeschrieben.

        Quelle – Staatsangehörigkeitsgesetz BE2508
        http://www.refworld.org/pdfid/506c08862.pdf

        Aber möglicherweise haben Sie andere Informationen, die dem widersprechen.
        Bitte geben Sie eine Quelle an

      • Rob V. sagt oben

        Warum denkst du das? Sie können Ihre thailändische Staatsangehörigkeit aufgeben, müssen dies aber nicht, wenn Sie sich einbürgern. Es gibt viele Thailänder, die aufgrund ihrer Geburt oder Einbürgerung mehrere Nationalitäten haben. Zum Beispiel Thaksin und Abhisit.

        „Staatsangehörigkeitsgesetz, (Nr. 4), BE 2551 (=Jahr 2008)“
        Kapitel 2. Verlust der thailändischen Staatsangehörigkeit.
        (...)
        § 13.
        Ein Mann oder eine Frau mit thailändischer Staatsangehörigkeit, die einen Ausländer heiratet und gemäß dem Gesetz über die Staatsangehörigkeit seiner Frau die Staatsangehörigkeit der Ehefrau oder des Ehemanns erwerben kann
        oder ihr Ehemann kann, wenn er oder sie auf die thailändische Staatsangehörigkeit verzichten möchte, vor dem zuständigen Beamten eine Erklärung seiner Absicht gemäß der in der Ministerialverordnung vorgeschriebenen Form und Weise abgeben.“

        Quelle: http://www.refworld.org/pdfid/506c08862.pdf

        Siehe auch: https://www.thailandblog.nl/lezersvraag/huwelijk-thailand-laten-registeren/#comment-288730

        • HansNL sagt oben

          Wiederherstellen!

          Abhisit besitzt NICHT die britische Staatsangehörigkeit.
          Aufgrund seiner Geburt in England vor, glaube ich, 1985 hat er Anspruch darauf, muss dies aber beanspruchen.
          Und das hat er nie getan.
          Ihm wurde vorgeworfen, die britische Staatsangehörigkeit zu besitzen, aber in der Vergangenheit galt das automatisch, wenn man im Vereinigten Königreich geboren wurde.

          Thaksin hat hier und da einige Pässe gekauft, übrigens völlig legal.
          Es wird gemunkelt, dass er jetzt für seine Schwester einkaufen will ……..

          Außerdem:
          In und aus den Niederlanden mit dem niederländischen Pass.
          Thailand rein und raus mit dem thailändischen Pass.
          Der niederländische Reisepass ist NICHT vom Kmar abgestempelt.
          Der thailändische Pass wird in Thailand von der Einwanderungspolizei abgestempelt.

          • Rob V. sagt oben

            Danke, ich habe wieder etwas gelernt. Ich dachte tatsächlich, dass Abhisit die britische Staatsangehörigkeit hatte, weil er darauf Anspruch hat und es mit einem britischen Pass einfacher ist, in andere (westliche) Länder einzureisen als mit einem thailändischen Pass. Festzuhalten bleibt, dass eine Mehrfachstaatsangehörigkeit durch Geburt oder Einbürgerung kein Problem darstellt. In den Niederlanden ist es noch schwieriger, weil das Gesetz besagt, dass Sie bei der Einbürgerung die alte Staatsangehörigkeit aufgeben müssen, es sei denn, Sie sind beispielsweise mit einer Niederländerin verheiratet oder der Verzicht auf Ihre Staatsangehörigkeit hat unverhältnismäßige Folgen wie den Verlust von Erbrechten. Immobilien, Grundstücke usw.

            Tatsächlich erhalten Sie immer noch Stempel in Ihrem thailändischen Pass, es sei denn, Sie gehen durch die Tore. Keine Ahnung, was passiert, wenn jemand mit dem thailändischen Personalausweis die Grenze überqueren möchte, heißt es vielleicht in einem der beiden oben genannten Blogs zu diesem Thema.

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Rob v

      „Die Thailänder stempeln keinen thailändischen Pass.“
      Ohnehin.
      Wenn sie die normale Passkontrolle nutzt, bekommt sie in ihrem thailändischen Pass die gleichen Stempel wie wir.
      Der Reisepass meiner Frau ist voll davon.
      Sie nutzt seit letztem Jahr die elektronische Passkontrolle und das passiert tatsächlich
      keine Briefmarken mehr.

      In Europa verwendet sie ihren belgischen Personalausweis oder belgischen Reisepass.
      Die Visa-Seiten sind noch jungfräulich, da nichts abgestempelt ist.

  3. Jasper sagt oben

    Marco,

    Wenn Ihre Frau nach Thailand reist, wird sie NICHT in ihren niederländischen Pass gestempelt. Im Übrigen ist der Besitz einer zweiten Staatsangehörigkeit zusätzlich zur niederländischen Staatsangehörigkeit nur zulässig, wenn entweder das andere Land dies zwingend vorschreibt oder wenn starke Erwägungen bestehen, die Staatsangehörigkeit beizubehalten. Wie zum Beispiel der Besitz von Land in Thailand, das nur Thailändern vorbehalten ist. Seien Sie also vorsichtig damit.

  4. marcel sagt oben

    Machen Sie einfach nichts falsch, sie muss immer mit ihrem thailändischen Pass nach Thailand einreisen, wenn sie mit ihrem niederländischen Pass nach Thailand einreist, wird sie vom thailändischen Zoll bestraft. Dann warten Sie eine schöne Weile, meine Frau und meine Stieftochter sind auch passiert. Sie kommen jetzt mit thailändischen Pässen rein und man muss auch nicht warten, ich mag es nicht, so einfach in die thailändische Warteschlange zu kommen.

    marcel

  5. Goort sagt oben

    Stimme meinem Vorredner zu. Meine Frau ist Thai-Amerikanerin. Im Ausland und in der EU kommt und geht sie mit ihrem US-Pass und holt sich die Stempel. Als sie nach Bangkok zurückkehrt, zeigt sie neben ihren Pässen auch ihren thailändischen Pass.

  6. Mein Gott, Roger sagt oben

    Eine Freundin von uns hat sowohl die thailändische als auch die belgische Staatsangehörigkeit und zeigt bei ihrer Abreise aus Thailand sowie bei ihrer Ankunft in Belgien ihren belgischen Pass. Bei ihrer Rückkehr zeigt sie sowohl bei der Abreise als auch bei der Ankunft ihren thailändischen Pass vor und hat damit nie Probleme. Für die Wahrung der thailändischen Staatsangehörigkeit spielt es keine Rolle, ob ein Thailänder Immobilien besitzt oder nicht. Sie behalten Ihre eigene Staatsangehörigkeit lebenslang, es sei denn natürlich, Sie haben schwere Straftaten begangen und dadurch Ihre Bürgerrechte verloren.
    Dann können Sie Ihre Staatsangehörigkeit verlieren. Es ist auch umgekehrt möglich: Zeigen Sie bei der Ausreise aus Thailand ihren thailändischen Pass vor und bei der Ankunft in Belgien oder den Niederlanden Ihren belgischen oder niederländischen Pass. Zeigen Sie bei Ihrer Rückkehr Ihren belgischen (oder niederländischen) Reisepass und bei Ihrer Ankunft in Thailand Ihren thailändischen Reisepass vor und zeigen Sie beide Pässe nur auf Anfrage vor.

    • Davis sagt oben

      Das stimmt, Roger. Eigentlich ist es einfach. Als Thailänder in Thailand verwenden Sie Ihren belgischen Pass, um nach Belgien zu reisen. Willkommen zuhause. Als Belgier in Belgien verwenden Sie Ihren thailändischen Pass, um nach Thailand zu reisen. Auch dort: Willkommen zu Hause. Das ist die doppelte Staatsbürgerschaft und einer der Vorteile.
      Tatsächlich ist es jedoch das Fehlen einer bilateralen Vereinbarung BE/TH/TH/BE, die diese Lücke ermöglicht. Denn die Ausnahmeregelung greift hier nicht, ebenso wenig wie die Visumpflicht im umgekehrten Sinne. Weiß jemand, warum Politiker das (noch) nicht thematisiert haben ;~)

      • RonnyLatPhrao sagt oben

        Davis,

        Eigentlich sehr einfach, aber beim Schreiben funktioniert es nicht ganz.

        Wenn sie Thailand verlässt, muss sie ihren thailändischen Pass verwenden.
        Wenn sie die normale Passkontrolle durchläuft, erhält sie einen Ausreisestempel im Pass.
        Wenn sie die elektronische Passkontrolle durchläuft, gelangt überhaupt nichts in ihren Pass.
        Der Be/Nl-Reisepass sollte nur auf Anfrage vorgelegt werden und dient nur als Nachweis dafür, dass sie die Be/Nl-Staatsangehörigkeit besitzt und unterliegt daher nicht der Visumpflicht.
        Als Ersatz kann auch der Personalausweis vorgelegt werden, da dieser in der Regel auch akzeptiert wird. Nicht einmal offiziell, denn ein Personalausweis ist nur innerhalb der Schengen-Staaten gültig.

        Der thailändische Reisepass wird an drei Stellen am Flughafen verlangt.
        Beim Check-in, bei der Einreise und beim Boarding. Sie können jederzeit auch nach dem (Schengen-)Visum fragen. Sie muss dann lediglich ihren belgischen Reisepass oder Personalausweis vorlegen, um nachzuweisen, dass sie nicht der Visumpflicht unterliegt.

        Sobald Sie an Bord des Flugzeugs sind, kann der thailändische Pass verstaut werden. Wird für nichts mehr benötigt.
        In Be/Nl ist der Be/Nl-Reisepass oder Personalausweis ausreichend, um die Passkontrolle zu passieren.

        Bei der Ausreise aus Belgien muss sie bei der Passkontrolle ihren Be/NL-Pass vorzeigen.
        Wenn sie ihren thailändischen Pass vorzeigen würde, würden die Leute immer fragen, wie sie sich in Be/NL aufgehalten hat und wo ihr Visum/ihre Aufenthaltserlaubnis ist.
        Wenn sie dann ihren Be/Nl-Pass vorzeigt, wird sie darauf achten, dass sie ihren Be/Nl künftig immer in Be/Nl vorzeigen muss.

        Der einzige Ort, an dem ihr thailändischer Reisepass verlangt werden kann, ist beim Check-in oder möglicherweise beim Boarding, wenn sie für mehr als 30 Tage oder ohne Rückflugticket nach Thailand fliegen würde.
        Das ist nicht immer bei jeder Fluggesellschaft so, aber bei Thai Airways wird beim Check-in gefragt, das weiß ich.
        Sobald sie im Flugzeug ist, kann sie ihren Nl/Be-Pass wieder wegstecken. Es ist nichts anderes nötig.

        Bei ihrer Ankunft in Thailand benutzt sie ihren thailändischen Pass.
        Wenn sie die reguläre Passkontrolle durchläuft, erhält sie einen Ankunftsstempel in ihrem Pass. Wenn sie die elektronische Passkontrolle nutzt, kommt nichts rein.

        Thailänder mit doppelter Staatsangehörigkeit, die für die Einreise nach Thailand ihren BE/NL-Pass verwenden, werden wie jeder andere Ausländer behandelt.
        Man kann nicht wissen, dass sie auch die thailändische Staatsangehörigkeit besitzt.
        Nur weil sie thailändisch aussieht, heißt das nicht, dass sie es auch ist.
        Wenn sie also mit ihrem niederländischen/beischen Reisepass einreist, erhält sie eine Visumbefreiung für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen bzw. für die Anzahl der Tage, die ihrem Visum entspricht.

        Kurz
        – Bei der Ausreise aus Thailand der thailändische Pass
        – Bei der Ankunft in Be/Nl der Be/Nl-Reisepass oder Personalausweis.
        – Bei Abreise aus Be/Nl der Be/Nl-Reisepass
        – Bei der Ankunft in Thailand der thailändische Pass
        Der andere Reisepass, je nach Situation Be/NL oder Thai, sollte nur auf Anfrage vorgelegt werden

        Was meinst du mit :
        „Eigentlich ist es das Fehlen einer bilateralen Vereinbarung BE/TH/TH/BE, die diese Lücke ermöglicht. Denn die Ausnahmeregelung greift hier nicht, ebenso wenig wie die Visumpflicht im umgekehrten Sinne. Weiß jemand, warum die Politik das (noch) nicht zum Thema gemacht hat?“

        Welche Lücke?
        Sie reist offiziell mit der Staatsangehörigkeit dieses Landes ein, warum also Befreiung oder andere Visumpflicht?
        Ich verstehe nicht wirklich, was Sie meinen und welche Lösung ein bilaterales Abkommen bieten würde?
        Politiker können etwas gegen die doppelte Staatsbürgerschaft tun, aber es gibt Befürworter und Gegner dafür.
        Meine Frau hat beide Nationalitäten, und das ist für uns positiv. Wir befürworten daher die doppelte Staatsangehörigkeit.
        Derzeit ist die doppelte Staatsbürgerschaft in Belgien und meines Wissens auch in Thailand erlaubt.
        Es funktioniert übrigens auch in die andere Richtung. Auch Belgier, die eine andere Staatsangehörigkeit annehmen, müssen ihre belgische Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben (was nicht immer der Fall war).

        • Davis sagt oben

          Lieber Ronnie,

          Vielen Dank für diese sehr interessante Erklärung!
          Dies ist insbesondere durch klare Sprache sinnvoll.

          Bezüglich der Pause tut es mir leid, aber ich wurde in die Irre geführt. Ziehen Sie diese Passage zurück.
          War kurz vor dem Posten der Reaktion im Gespräch mit einem Abgeordneten. Ich habe selbst über Thailand und die doppelte Staatsbürgerschaft gesprochen. Wir begannen eine kleine Diskussion und er begann über die Lücke in der Gesetzgebung zur doppelten Staatsangehörigkeit zu sprechen. Was mir nicht bewusst war, war, dass er über Länder wie Marokko sprach. Während ich über Thailand sprach. Wir haben also nebeneinander diskutiert, meine Schlussfolgerungen, die ich von dem Mann übernommen habe – der es besser wusste – sind hier also nicht angebracht.

          Darüber hinaus stimmen Sie zu, dass die doppelte Staatsangehörigkeit für BE-NL-TH positiv ist. Mein verstorbener thailändischer Freund hatte das auch.

          Vielen Dank für Ihre Erklärung, die wie immer sachlich und fundiert ist.


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